Belarus

Abschaffung des obligatorischen Devisenverkaufs

31.07.2018

Der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 301 vom 31. Juli 2018 hebt den obligatorischen Verkauf eines Teils der Valutaerlöse durch die Residenten der RB - juristische Personen und Einzelunternehmer auf (im Oktober 2017 wurde diese Pflichtnorm auf 10 Prozent reduziert).

Diese Entscheidung soll zur Verbesserung der Geschäftsrahmenbedingungen, Stimulierung der Geschäftstätigkeit und Steigerung der Effizienz des inländischen Devisenmarktes beitragen. Die Abschaffung des obligatorischen Devisenverkaufs ist gleichzeitig ein weiterer Schritt der Republik Belarus in Richtung der Harmonisierung der Devisengesetzgebung im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion, wo dieses Instrument nicht verwendet wird.

Quelle: Nationalbank der Republik Belarus