Belarus

Aufhebung der Beschränkungen für den Devisenkauf

11.04.2018

Im Rahmen der Liberalisierung der Währungsgeschäfte traf die Nationalbank der Republik Belarus eine Entscheidung, ab 11. April 2018 die Beschränkungen für den gezielten Devisenkauf durch juristische Personen und Einzelunternehmer aufzuheben. Die entsprechende Rechtsnorm wurde in der Verordnung Nr. 538 vom 28. Dezember 2017 „Über einige Fragen der Währungs-Regulierung und Devisenkontrolle“ fixiert, die in drei Monaten nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft tritt.

Diese Verordnung bestätigt eine neue Version der Anweisung über die Reihenfolge der Devisengeschäfte, die ein einheitliches Verfahren der Devisengeschäfte für juristische Personen und Einzelunternehmer auf dem heimischen Devisenmarkt vorsieht. Laut der Verordnung können juristische Personen und Einzelunternehmer – Residenten - den Devisenkauf nach Bedarf durchführen, der von ihnen selbst bestimmt wird, ohne Fristen für die Verwendung der gekauften Devisen, aber mit dem Hinweis auf den Benutzungscode (für Statistik).

Quelle: Nationalbank der Republik Belarus