Belarus

Dekret Nr. 7 "Zur Förderung des Unternehmertums"

23.11.2017

Am 23. November 2017 unterzeichnete der belarussische Staatspräsident Alexander Lukaschenko das Dekret Nr. 7 „Zur Förderung des Unternehmertums“, das zentrale Dokument im Paket von Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Geschäftsklimas im Lande. Damit werden folgende Bereiche der Interaktion zwischen Behörden und Unternehmen sowie der staatlichen Regulierung der Wirtschaft geändert.

Anmeldung bei Unternehmensgründung

Für die meistverbreiteten Arten der wirtschaftlichen Tätigkeit wie haushaltsnahe, handwerkliche, touristische und soziale Dienstleistungen, Handel und Gastronomie, Fahrgast- und Gepäckbeförderung, Agrarproduktion und Herstellung von Baustoffen u. a. wird eine erlaubnisfreie Anmeldung bei der Unternehmensgründung eingeführt. Jetzt reicht bei der Existenzgründung eine einzige Anmeldung bei dem örtlichen Exekutivkomitee (Verwaltung) über die zentrale Anlaufstelle (Ein-Schalter-Dienst), auch postalisch per Einschreiben, oder über das Portal für digitale Verwaltungsleistungen. Am nächsten Tag darf die Person die angemeldete wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Einheitliche Mindestanforderungen

Vorgesehen ist, dass einheitliche Mindestanforderungen für Brandschutz, Hygiene sowie Umweltschutz und Veterinärwesen beschlossen werden. Die Anforderungen sind auf ein Minimum reduziert worden und verbindlich. Die Bestimmungen sonstiger technischer und Rechtsvorschriften in diesem Bereich sollten bis zu deren Aufhebung als Empfehlungen für Unternehmen und Selbständige gelten.

Moratorium für Steuererhöhung

Bis 2020 können die Sätze der bestehenden Steuern nicht angehoben sowie keine neuen Steuern und Abgaben eingeführt werden, es sei denn, die Anhebung des Steuersatzes, der in belarussischen Rubeln festgesetzt wird wie etwa bei Grundsteuer oder Verbrauchssteuern (Akzisen), erfolgt zur Anpassung an die Inflationsrate. Ein weiterer Ausnahmefall ist die Steuererhöhung, die sich aus internationalen Verträgen ergibt, deren Unterzeichner Belarus ist oder wird.

Subsidiäre Haftung nur bei vorsätzlichem Verschulden

Mit dem Inkrafttreten des Dekrets sind die nicht rechtzeitige Einreichung des Insolvenzantrags oder die zur Insolvenz geführte Unterlassung (etwa „unzureichende Aufsicht über die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft“) kein Grund für die subsidiäre Haftung mehr. Die Eigentümer und Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens haften nur dann für seine Schulden, wenn eine Kausalität zwischen ihrem Tun (etwa Geschäfte, die sie im Namen des nun insolventen Unternehmens abgeschlossen haben) und dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wird.

Abbau von Verwaltungshürden

Mit dem Dekret werden weitestgehend die Verwaltungshürden abgebaut, die komplizierte und langwierige Verfahren, Einholen einer Vielzahl von Bescheiden, Abstimmungen und sonstigen Genehmigungen verursachten.

• Die Onlineshops können ab 1.1.2018 die vereinfachte Besteuerung in Anspruch nehmen.

• Die Öffnungszeiten von Läden, Gaststätten und handwerklicher Dienstleistungsbetriebe müssen nicht mehr vom örtlichen Exekutivkomitee genehmigt werden (früher dauerte das Prozedere bis zu 5 Arbeitstagen) außer wenn der Betrieb auch nach 23.00 und vor 7.00 erwünscht ist.

• Die Außen- und Verkehrsmittelwerbung muss nicht mehr vom örtlichen Exekutivkomitee genehmigt werden (früher dauerte das Prozedere 10 bis 30 Tage).

• Erlaubt wird die Zweckentfremdung gewisser Räumlichkeiten (unter Zustimmung der Nachbarn), etwa die Laden- und Restauranteröffnung in einem Büroraum (früher musste erst die Änderung der Zweckbestimmung beantragt werden, das Prozedere dauerte mindestens einen Monat).

• Die Mieter können Renovierungen in den Mieträumen ohne amtliche Genehmigung durchführen, es reicht die Erstellung von Projektunterlagen und die Mitteilung an die Behörden (idealerweise reicht ein Tag gegenüber früher mindestens einem Monat).

• Die Notwendigkeit einer Ausschreibung bei privat finanzierten Bauvorhaben entfällt. Die Ausschreibung bleibt bei der Finanzierung aus dem öffentlichen Haushalt bzw. haushaltsnahmen Quellen wie weltweit üblich erforderlich.

• Firmenstempel sind für juristische Personen keine Pflicht mehr.

Verantwortung des Geschäftsführers Gleichzeitig wird mit dem Dekret die Verantwortung des Geschäftsführers für das normale Funktionieren des Unternehmens rechtlich neu definiert. Insbesondere führt die Unterlassung der für die Organisation des Funktionierens erforderlichen Maßnahmen, durch die ein Schaden verursacht wurde, als Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld von 10 bis 200 Basiseinheiten (Basiseinheit derzeit 23 belarussische Rubel bzw. knapp 10 Euro), wenn kein Kriminaldelikt oder eine weitere Ordnungswidrigkeit vorliegt. Das Dekret bezweckt die weitgehende Einschränkung der staatlichen Eingriffe in die Wirtschaft sowie die Stärkung der Selbstregelungsmechanismen in der Privatwirtschaft und der Verantwortung der Unternehmen vor der Gesellschaft bei Erhaltung der notwendigen Kontrolle durch den Staat.

Dekret Nr. 7 „Zur Förderung des Unternehmertums“