Belarus

Erlass № 488 wurde außer Kraft gesetzt

18.04.2019

Am 18. April 2019 wurde der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus vom 23. Oktober 2012 Nr. 488 «Über einige Maßnahmen zur Verhinderung der rechtswidrigen Minimierung der Steuerbelastung» als außer Kraft getretener anerkannt. Die gesetzlichen Vorschriften des Erlasses im Zusammenhang mit der Gewährleistung der vollständigen Steuerzahlung werden nun im Steuergesetzbuch der Republik Belarus festgehalten.

Der Erlass Nr. 488 wurde ursprünglich mit dem Ziel der Bekämpfung von Scheinunternehmertum verabschiedet. Es wurde ein Register der juristischen Personen und Einzelunternehmer mit dem erhöhten Risiko der Rechtsverletzungen im Wirtschaftsbereich geführt. Die Vertragsgeschäfte mit den Unternehmen, die von Kontrollbehörden schon nach dem Vertragsschluss als Scheinunternehmen eingestuft wurden, konnten zur Schuldvermutung und dem Risiko der rückwirkenden Nachbesteuerung auch gegenüber deren Vertragspartnern - gewissenhaften juristischen Personen führen.

Quelle: offizielles Internet-Portal des Präsidenten der Republik Belarus