Belarus

Ab 1. Juli 2022 wird die Mehrwertsteuer für ausländische Online-Shops eingeführt

01.07.2022

Ab dem 1. Juli 2022 treten die Bestimmungen des Steuergesetzbuchs der Republik Belarus in Kraft, wonach ausländische Organisationen und Einzelunternehmer, die Waren online an belarussische Organisationen, Einzelpersonen und Einzelunternehmer verkaufen, bei den Steuerbehörden der Republik Belarus registriert werden müssen und die Mehrwertsteuer zu entrichten haben, sofern der Jahresumsatz für den Verkauf solcher Waren an belarussische Käufer 10.000 Euro übersteigt. Die Novelle wird eingeführt, um die Steuerbedingungen der in Belarus verkauften Waren anzugleichen.
Der Steuersatz beträgt je nach Warenkategorie 10 %, 20 %.

Quelle: Ministerium für Steuern und Abgaben der Republik Belarus