Sanktionen gegenüber Belarus

Hier finden Sie eine Übersicht über die Sanktionslage in Bezug auf Belarus sowie Gegenmaßnahmen von Belarus.

Angesichts der aktuellen Situation in der Region verhängen die Europäische Union, die USA und zahlreiche andere Staaten umfangreiche Sanktionen gegenüber Russland sowie Belarus. Die Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus bietet hier eine Übersicht über die aktuelle Sanktionslage von Belarus.

 

Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit den aktuellen Sanktionen und Gegensanktionen der Republik Belarus stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und versuchen Sie zu beraten und zu unterstützen. Sie können uns eine kurzfassende Information über die Problemangelegenheit und ggf. mögliche Lösungsvorschläge in russischer, deutscher oder englischer Sprache zusenden.

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Sanktionen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation in der Region

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Europäische Union

16.12.2024 - Europäische Union

Im Rahmen des 15. Pakets der Sanktionen gegenüber Russland hat die Europäische Union die neuen Sanktionen gegenüber Belarus verhängt. Die Sanktionsliste wurde um 26 natürliche Personen und 2 Organisationen aus dem Transport- und Logistikbereich ergänzt.

Derzeit betreffen die Europäischen Sanktionen 287 natürliche und 39 juristische Personen. Es wird ihnen die Einreise in die Europäische Union untersagt, ihre Vermögenswerte werden eingefroren.

Quelle: European Council


05.08.2024Europäische Union

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegenüber 28 Bürgern von Belarus ausgeweitet. Auf die Sanktionsliste wurden u.a. Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden und Journalisten aufgenommen.

Derzeit betreffen die Europäischen Sanktionen 261 natürliche und 37 juristische Personen. Es wird ihnen die Einreise in die Europäische Union untersagt, ihre Vermögenswerte werden eingefroren.

Quelle: European Council


01.07.2024 - Europäische Union

Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 des Rates vom 29. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP und der Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wurden seitens der Europäischen Union gegenüber Belarus ab 1. Juli 2024 weitere Sanktionen verhängt. Mit diesen Sanktionen wird das Ziel verfolgt, mehrere der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland widerzuspiegeln. Die Sanktionen umfassen u.a.:

  • ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie von Luxusgütern nach Belarus,
  • ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen, einschließlich Rohöl, aus Belarus,
  • ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen,
  • ein umfassenderes Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im EU-Gebiet,
  • eine Verpflichtung für EU-Ausführer, die sogenannte „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ in künftige Verträge aufzunehmen,
  • weitere Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken.

Quelle: European Council, Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024


01.07.2024 - Europäische Union

Ab dem 1. Juli 2024 führt die Europäische Union die Sperrzölle auf Getreideimporte aus Russland und Belarus ein.

Die Zölle betreffen Getreideprodukte, die ihren Ursprung in Russland und Belarus haben oder aus diesen Ländern in die EU exportiert werden. Für den Transit von Russland und Belarus durch die EU in Drittländer fallen keine Zölle an. Die Liste der betroffenen Waren umfasst Weizen, Mais, Sonnenblumenkerne und Folgeprodukte sowie Futtermittel.

Quelle: European Council


24.06.2024 - Europäische Union

Im Rahmen des 14. Pakets der Sanktionen gegenüber Russland hat die Europäische Union die Sanktionen gegenüber der belarussischen Holding BelOMO und der Belarusian Republican Youth Union sowie deren Geschäftsführung verhängt. 

Quelle: European Council


05.06.2024 - Litauen 

Litauen lockerte das Einfuhrverbot für Produkte aus Belarus. Das Verbot für die Einfuhr der belarussischen und russischen Lebensmittelprodukte nach Litauen gilt nicht für Transitgüter und Waren für den persönlichen Gebrauch während einer Reise (ggf. mit geöffneter Verpackung). Eine Ausnahme bilden Fleisch- und Milchprodukte, deren Einfuhr eingeschränkt ist.

Quelle: Customs of the Republic of Lithuania


04.06.2024 - Litauen 

Ab dem 04.06.2024 hat Litauen die Regeln für den Export nach Belarus von den in der EU gekauften Autos unter fünf Jahren und einem Hubraum von mehr als 1900 cm3, Hybrid-, Elektro- und anderen Personenkraftwagen verschärft. Für den Export solcher Autos ist die Vorlegung eines ergänzenden Dokumentenpakets erforderlich. U.a. ist die Bereitstellung der Verpflichtungen des Exporteurs und des Empfängers notwendig, dass die Güter nicht für den russischen Markt bestimmt sind. Darüber hinaus ist innerhalb von 40 Tagen nach dem Grenzübertritt eine Kopie der Zollerklärung vorzulegen, die bestätigt, dass das Auto in Russland nicht verzollt wurde. 

Beim Reexport oder Transit eines Autos kann es nach Belarus nur der Autobesitzer ausführen.

Quelle: Customs of the Republic of Lithuania


03.06.2024 - Litauen 

Ab dem 03.06.2024 wird das Einfuhrverbot für 2,8 Tausend in Belarus und Russland hergestellte Waren nach Litauen eingeführt. Das Verbot umfasst vorwiegend landwirtschaftliche Produkte (darunter Fleisch, Fisch, Milch, Eier, Honig, Gemüse, Nüsse und Früchte, Kaffee, Tee, Getreide, Mehl, Öle und Fette, Zucker, Kakao, alkoholfreie und alkoholische Getränke, Essig), Tierfutter und Lebensmittelindustrieabfälle, Tabak usw.

Quelle: Government of the Republic of Lithuania


01.06.2024 - Tschechische Republik

Für den Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2026 setzt die Tschechische Republik einige Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Belarus aus. 

Demnach unterliegen die Einkünfte wie Dividende und Prozente von der Veräußerung des Eigentums der Steuerinländer der Republik Belarus aus den Quellen in der Tschechischen Republik der Besteuerung zu den Sätzen und laut dem durch die Gesetzgebung der Tschechischen Republik vorgeschriebenen Verfahren.

Quelle: Ministerium für Steuern und Abgaben der Republik Belarus


29.05.2024 - Polen

Das Innenministerium von Polen hat den größten Hersteller von Speisesalz in den GUS-Staaten und Europa OJSC Mozyrsalt auf die Sanktionsliste aufgenommen. Die Beschränkungen sehen das Einfrieren aller Geldmittel und wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens in Polen vor. Die Sanktionen schließen auch die Produkte von öffentlichen Beschaffungen aus.

Quelle: Innenministerium von Polen


25.04.2024 - Litauen 

Litauen hat die Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen sowie bestimmte Rechtshandlungen gegenüber Bürgern von Russland und Belarus um ein Jahr bis zum 05.02.2025 verlängert. Als neue restriktive Maßnahme wurde ein Einfuhrverbot für Agrarprodukte und Futtermittel russischer oder belarussischen Herstellung nach Litauen eingeführt. Eine Liste verbotener Güterpositionen wird durch die Regierung verabschiedet.

Quelle: Lietuvos Respublikos Seimas


26.02.2024

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegenüber Belarus noch um ein Jahr bis zum 28. Februar 2025 verlängert. 

Quelle: European Council


23.02.2024 

Die Europäische Union hat das 13. Sanktionspaket gegenüber Russland verabschiedet. Das neue Paket wurde um 106 natürliche und 88 juristische Personen ergänzt. Die Beschränkungen betreffen u.a. drei Unternehmen des militärisch-industriellen Sektors von Belarus sowie mehrere natürliche Personen.

Quelle: European Commission


22.02.2024 - Lettland

Lettland hat die Einfuhr von Agrar- und Futtermittelproduktion aus Belarus und Russland für den Verbrauch in Lettland verboten. Das Verbot umfasst Agrar-, Vieh- und Fischereiproduktion sowie verarbeitete Produkte der ersten Stufe. Das Einfuhrverbot gilt bis Juli 2025.

Die Einschränkungen gelten auch bei der Einfuhr belarussischer und russischer Produkte aus Drittländern. Das Verbot betrifft nicht die landwirtschaftliche Produktion, die über Lettland in andere EU-Länder transportiert wird.

Quelle: The Parliament of Latvia


21.02.2024 - Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat das Verbot auf die Erteilung von Visa an Bürger von Russland und Belarus für unbestimmte Frist verlängert.

Die Ausnahme bilden die Bürger, die humanitäre Visa beantragen, sowie Familienangehörige von EU-Bürgern und Bürgern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem ständigen Wohnsitz in der EU. Visa bzw. Aufenthaltsgenehmigungen können auch an Personen erteilt werden, wenn der Aufenthalt des Antragstellers im Interesse des Landes liegt. 

Das Verbot wurde erstmal im Juni 2022 eingeführt und anschließend bis zum 31.03.2024 verlängert

Quelle: Außenministerium der Tschechischen Republik


03.08.2023

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet. Mit diesen Maßnahmen wird das Exportverbot nach Belarus für eine Reihe von Gütern und Technologien erweitert, die zur militärisch-technischen Verbesserung des Landes beitragen.

Darüber hinaus wird ein zusätzliches Exportverbot für Schusswaffen und Munition sowie für Güter und Technologien eingeführt, die für den Einsatz in der Luft- und Raumfahrtindustrie geeignet sind.

Die restriktiven Maßnahmen gegenüber Belarus werden mit den verhängten Sanktionen in Bezug auf Russland weitgehend identisch.

Quelle: Europäische Kommission


29.05.2023 - Polen

Das Innenministerium von Polen kündigte die Verhängung von Sanktionen gegenüber 365 Bürgern von Belarus an. Darüber hinaus werden die Finanzen von 20 Organisationen eingefroren.
Auf die Sanktionsliste wurden u.a. Abgeordnete, Vertreter örtlicher Verwaltung, Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden, Medienvertreter und Sportler aufgenommen. Es wird ihnen die Einreise nach Polen und in andere Schengen-Staaten untersagt, ihre Vermögenswerte werden eingefroren.

Quelle: Innenministerium von Polen


22.03.2023 - Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat das Verbot auf die Erteilung von Visa an Bürger von Russland und Belarus bis zum 31. März 2024 verlängert.

Das Verbot betrifft auch Bürger von Russland und Belarus, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen. Die Ausnahme bilden die Bürger, die humanitäre Visa beantragen, sowie Familienangehörige von EU-Bürgern und Bürgern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem ständigen Wohnsitz in der EU.

Quelle: Außenministerium der Tschechischen Republik


27.02.2023

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegenüber belarussischen natürlichen und juristischen Personen um ein Jahr bis zum 28. Februar 2024 verlängert. Europäische Sanktionen betreffen 243 natürliche und 32 juristische Personen. Diese Liste wird seit 2012 geführt und ergänzt.

Quelle: European Council


30.06.2022 - Tschechische Republik

Das Ministerium für Bildung der Tschechischen Republik hat beschlossen, die Möglichkeit des Universitätsstudiums für technische Fachrichtungen für Studenten aus Russland und Belarus einzuschränken. Der Beschluss basiert auf den verhängten Sanktionsbeschränkungen, die die technische Hilfe an natürliche Personen und Organisationen aus Belarus und Russland verbieten. Die Möglichkeit der Hochschulbildung wird als Bereitstellung solcher technischen Hilfe eingeschätzt. Mehrere hundert belarussische und russische Studenten werden gezwungen sein, das Studium zu beenden bzw. das Fach zu wechseln. Eine Alternative bleibt die Ausbildung in humanitären Berufen.

Quelle: Ministry of Education, Youth and Sports of the Czech Republic


23.06.2022

Der Verband der europäischen staatlichen Postbetreiber PostEurop hat die Mitgliedschaft von OJSC «Russian Post» und RUE «Belpochta» im Verband ausgesetzt.
OJSC «Russian Post» und RUE «Belpochta» werden nicht mehr an der Besprechung und Ausarbeitung neuer Zollsysteme teilnehmen können, sie dürfen auch keine neuen Logistiktechnologien einführen und nicht an den gemeinsamen Projekten mit den Postämtern anderer Länder zur beschleunigten Zustellung mitwirken.
Die Beschränkungen traten am 23. Juni 2022 in Kraft und gelten bis zum 5. Oktober 2022.

Quelle: PostEurop


22.06.2022 - Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat die Erteilung von Visa an Bürger von Russland und Belarus ausgesetzt. Einreisevisa für die Tschechische Republik sowie die Aufenthaltserlaubnis werden bis März 2023 nicht ausgestellt. Die Ausnahme bilden humanitäre Visa. Die Entscheidung betrifft auch nicht Bürger von Russland und Belarus, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben und diese verlängern möchten, sowie Familienangehörige der Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik.

Quelle: Außenministerium der Tschechischen Republik


02.06.2022

Der EU-Rat hat das sechste Sanktionspaket gegenüber Russland und Belarus verabschiedet. Die vereinbarten Maßnahmen umfassen das teilweise Embargo für Öllieferungen aus Russland sowie die Abschaltung der 3 russischen Banken und der belarussischen Bank „Belinvestbank“ vom internationalen Zahlungssystem SWIFT. Seit Anfang März 2022 sind vom SWIFT Belagroprombank, die Bank Dabrabyt und die Entwicklungsbank der Republik Belarus abgeschaltet.
Das sechste Paket von EU-Sanktionen umfasst auch Beschränkungen gegenüber 12 Bürgern und 8 Unternehmen von Belarus, darunter JSC Belaruskali, JSC Belarusian Potash Company, JSC Naftan, dem größten Tabakhersteller in Belarus JSC Grodno Tobacco Factory Neman und dem privaten Hersteller von Tabakprodukten LLC Inter Tobacco, dem Hersteller von Kommunalfahrzeugen JSC Managing Company of Holding Belkommunmash und dem größten Logistikbetreiber in Belarus - dem staatlichen Unternehmen Beltamozhservice. Die Sanktionen wurden auch gegenüber Belteleradiocompany - National State Television and Radio Company of the Republic of Belarus verhängt.

Quelle:  European CouncilWebsite der Europäischen Union


19.05.2022

Am 19. Mai 2022 wurde vom Europäischen Parlament eine Resolution angenommen, die zur Ausweitung aller gegenüber Russland verhängten Sanktionen auf Belarus auffordert.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments begrüßten die Vorschläge der Europäischen Kommission zum sechsten Sanktionspaket und forderten, dass alle gegenüber Russland verhängten EU-Sanktionen strikt gespiegelt auch gegenüber Belarus in allen künftigen Sanktionsrunden angewendet werden.

Quelle: European Parliament


04.05.2022 - Geplante EU-Sanktionen gegenüber Belarus im Rahmen des sechsten EU-Sanktionspakets

Im Rahmen der Ausarbeitung des sechsten EU-Sanktionspakets schlägt die Europäische Union vor, die Liste der vom internationalen SWIFT-Zahlungssystem getrennten belarussischen Banken zu erweitern. Seit Angang März 2022 sind vom SWIFT Belagroprombank, die Bank Dabrabyt und die Entwicklungsbank der Republik Belarus abgeschaltet.
Darüber hinaus können die Sanktionen gegenüber JSC Belaruskali, JSC Belarusian Potash Company und Raffinerie JSC Naftan verhängt werden.
Am 21. Juni 2021 verhängten die USA die Sanktionen gegenüber JSC Belaruskali.
Am 24. Juni 2021 führte die EU die Beschränkungen u.a. für die Einfuhr einiger Gruppen von Kaliumerzeugnissen und Düngemitteln aus Belarus in die EU-Länder ein. Am 2. März 2022 hat die EU Handelsbeschränkungen auf beinahe alle Kaliumchloridprodukten aus Belarus erweitert. Gegenüber JSC Belaruskali und JSC Belarusian Potash Company wurden bisher seitens der EU keine Sanktionen verhängt.

Quelle: Bloomberg


26.04.2022 - Polen

Polen hat die Sanktionen gegenüber belarussischen und russischen Personen verhängt, darunter 15 natürlichen Personen und 35 Unternehmen.
Auf die Sanktionsliste wurde das Unternehmen BELOIL Polska Sp.  z o.o. aufgenommen, das sich im Besitz von Production Association Belorusneft und «Belarusian Oil Company» CJSC befindet. Seine Konten und Vermögenswerte werden eingefroren, das Unternehmen wird an öffentlichen Ausschreibungen nicht teilnehmen dürfen. Restriktive Maßnahmen treten am 26. April in Kraft.

Quelle: Ministry of the Interior and Administration of the Republic of Poland


22.04.2022

Der EU - Rat hat angekündigt, dass sich Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Bosnien und Herzegowina den durch die Verordnung des EU-Rates vom 08.04.2022 verhängten Sanktionen gegenüber Belarus angeschlossen haben. Von den Sanktionen wurden der Finanzsektor und das Transportsystem der Republik Belarus betroffen.
Quelle: Webportal European Western BalkansEuropean Council


08.04.2022 - Finnland

Im Rahmen der Verschreibung des fünften Pakets von EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus hat Finnland ab dem 9. April ein Einreiseverbot für belarussische kommerzielle Fahrzeuge (LKWs und Kleinbusse) verhängt.

Quelle: Finnish Customs


08.04.2022 - Finnland

Der staatliche Postbetreiber von Finnland Posti Group Corporation stellt den Versand von Briefen und Paketen zwischen Finnland und Belarus ab dem 11. April ein.

Quelle: Posti Group Corporation


08.04.2022

Die EU hat das fünfte Sanktionspaket gegenüber Russland verabschiedet. Das Paket umfasst insbesondere die Einfrierung von Vermögenswerten mehrerer russischer Banken, ein Verbot der Einfuhr von Kohle aus der Russischen Föderation ab August 2022, ein Waffenembargo und ein Verbot der Ausfuhr von Hightech-Gütern nach Russland.

Durch die Verordnung des EU-Rates Nr. 2022/577 vom 8. April 2022 wurde ab 9. April 2022 den in Belarus niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen verboten, im Gebiet der EU Güter auf der Straße, auch zu Zwecken der Durchfuhr, zu befördern. 

Das Verbot gilt nicht für Kraftverkehrsunternehmen, die Postsendungen im Rahmen des Universaldienstes befördern. Die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats können die Beförderung von Gütern durch ein in Belarus niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen genehmigen, wenn eine solche Beförderung erforderlich ist für
a) den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz in die Union,
b) den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von pharmazeutischen, medizinischen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschließlich Weizen und Düngemittel deren Kauf, Einfuhr oder Transport nach diesem Beschluss gestattet ist,
c) humanitäre Zwecke, oder
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Belarus, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

In Deutschland ist für die Prüfung der Ausnahmefälle und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Auf Anfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hat die Behörde das Antragsformular ELAN-K2 bereitgestellt, mit dem Unternehmen eine Befreiung vom EU-Güterbeförderungsverbot beantragen können. Die Ausnahmegenehmigungen können grundsätzlich über das elektronische BAFA-Antragsportal ELAN-K2 Ausfuhr und auch über die E-Mail-Adresse embargo-transport@bafa.bund.de beantragt werden.

Der Antragssteller ist das Transportunternehmen. Auch können die Güterempfänger den Antrag für die Transportunternehmen stellen.

Nach Auskunft des BAFA muss die Genehmigung für jede Warenpartie einzeln eingeholt werden. Eine Befreiung für mehrere Warensendungen gleichzeitig ist derzeit nicht möglich. Die Frage der Anerkennung von BAFA-Befreiungen auch in Transitländern wird derzeit geklärt.

Quelle: European Council


07.04.2022 - Lettland

Die lettische Bankengruppe Swedbank hat beschlossen, alle Finanztransaktionen mit Russland und Belarus einzustellen. Zahlungen nach Belarus oder Russland sind bis einschließlich 20. April möglich, Überweisungen aus diesen Ländern bis einschließlich 6. Mai. Dabei können gesonderte Ausnahmen gelten, beispielsweise wird die Swedbank weiterhin Zahlungen verarbeiten, die an bestimmte soziale Gruppen gerichtet sind – es handelt sich um Kunden, die Renten- oder Leistungszahlungen aus diesen Ländern erhalten.

Quelle: Swedbank


07.04.2022 - Lettland

Die Saeima von Lettland hat Änderungen zum Gesetz „Über die Einwanderung“ genehmigt, die die Aussetzung der Erteilung von primären befristeten Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger der Russischen Föderation und der Republik Belarus bis zum 30. Juni 2023 vorsehen.
Ausnahmen sind Fälle aufgrund von Familienzusammenführung, internationalem Schutz, Erwerbstätigkeit, Studien- oder Ausbildungsbedarf sowie nationalen Interessen oder humanitären Erwägungen.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann im Zusammenhang mit einer Beschäftigung nach EU-Recht oder der Notwendigkeit einer Beschäftigung in einem Unternehmen erlangt werden, dessen Kapital zu mindestens 51 % im Besitz von Bürgern oder juristischen Personen von Ländern ist, die Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind und die ihre Aktivitäten von Russland oder Belarus nach Lettland verlagern.

Quelle: The Saeima of the Republic of Latvia


07.04.2022 - Estland

Estland hat beschlossen, keine Aufenthaltsgenehmigungen mehr an Bürger von Belarus und Russland auszustellen. Die Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeit und Geschäftstätigkeit wird eingestellt.

Quelle: Ministry of Interior of the Republic of Estonia


28.03.2022

In ihrer Empfehlung fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten, zu prüfen, ob russischen und belarussischen Staatsangehörigen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine auf einer EU-Sanktionsliste stehen, die durch einen „goldenen Pass“ verliehene Staatsbürgerschaft aberkannt werden sollte. Ebenso sollten sanktionierten russischen und belarussischen Staatsangehörigen Aufenthaltstitel, die auf der Grundlage von Aufenthaltsregelungen für Investoren erteilt wurden, nach einer Einzelfallprüfung und im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Grundrechten und dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten unverzüglich entzogen werden.

Quelle: Europäische Kommission


Am 09.03.2022 hat der Rat der Europäischen Union die neuen Sanktionen gegen den Finanzsektor von Belarus abgestimmt.

Die vereinbarten Maßnahmen umfassen:

  • die Beschränkung für die Belagroprombank, die Bank Dabrabyt und die Entwicklungsbank der Republik Belarus sowie deren belarussische Tochtergesellschaften auf die Bereitstellung von spezialisierten Finanzkommunikationsdiensten (SWIFT);
  • Verbot der Transaktionen mit der Nationalbank von Belarus sowie der Finanzierung von Handel und Investitionen;
  • die erhebliche Begrenzung der Finanzzuflüsse aus Belarus in die EU, indem die Annahme von Einlagen von über 100.000 € von belarussischen Staatsangehörigen oder Einwohnern verboten wird;
  • Verbot der Bereitstellung von Euro-Banknoten für Belarus

Quelle: European Council


Am 02.03.2022 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, gezielte restriktive Maßnahmen gegen 22 ranghohe Angehörige der belarussischen Streitkräfte zu verhängen.

Darüber hinaus hat der Rat auch beschlossen, gegen Belarus weitere Handelsbeschränkungen für Güter zu verhängen, die für die Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Stoffen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen, Kaliumchlorid, Holzprodukten, Zementerzeugnissen, Eisen- und Stahlerzeugnissen und Gummiwaren verwendet werden.

Weitere Beschränkungen wurden auch für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien sowie von bestimmten fortgeschrittenen Gütern und Technologien, die zur militärischen, technologischen sowie verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten, eingeführt, ferner auch Beschränkungen für die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.

Quelle: European Council


Erläuterung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verordnung des EU-Rates Nr. 2022/355 vom 02. März 2022

Laut Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind die Holzwaren wie z.B. Holzpaletten (EURO-Paletten oder Einwegpaletten), Holz-Verpackungskisten, gebrauchte Kabeltrommeln aus Holz, die ausschließlich für Verpackungs- bzw. Versendungs-/Beförderungszwecke verwendet werden und nicht Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind, nicht von den Einfuhrverboten des Artikel 1o der Verordnung umfasst.

Auch sind die Transportbehältnisse aus Eisen oder Stahl (z.B. Transportboxen, Container), die ausschließlich für Verpackungs- bzw. Versendungs-/Beförderungszwecke verwendet werden und nicht Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind, nicht von den Einfuhrverboten des Artikel 1q der Verordnung umfasst.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Verordnung des EU-Rates Nr. 2022/355 vom 02. März 2022


Am 27. Februar 2022 hat die EU im Zusammenhang mit der Anerkennung der Unabhängigkeit der selbsternannten "DNR" und "LNR" (der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk) und der anschließenden Sonderoperation Russlands in der Ukraine eine aktualisierte Sanktionsliste veröffentlicht, die natürliche und juristische Personen aus Russland und Belarus (670 Positionen) umfasst.

Quelle: European Council


Am 25. Februar 2022 verlängerte die EU die persönlichen Sanktionen gegen Belarus um ein weiteres Jahr - bis zum 28. Februar 2023, die Beamten und Vertreter der Sicherheitsbehörden umfassen.

Zuvor hatte die EU die Finanzsanktionen gegen «Development Bank of the Republic of Belarus» und «Bank Dabrabyt» ausgeweitet. Diese Banken und die zuvor in der Liste eigetragenen «Belarusbank», «Belinvestbank» und «Belagroprombank» haben weiterhin keine Möglichkeit, Kredite für mehr als 90 Tage anzuziehen, sowie Transaktionen mit Wertpapieren mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen durchzuführen.

Quelle: Europäische Kommission


24.02.2022 - Deutschland

Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen), Garantien für Ungebundene Finanzkredite und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am 24.02.2022 ausgesetzt. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.
Darüber hinaus hat der Interministerielle Ausschuss entschieden, alle bestehenden Deckungen unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) für zukünftige Lieferungen und Leistungen aufzuheben. Für humanitäre Güter können Ausnahmen auf Antrag bewilligt werden.

Quelle: Euler Hermes Aktiengesellschaft

USA und andere Länder

31.10.2024 - Schweiz

Die Schweiz hat die Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet. Im Finanzbereich umfassen die neuen Sanktionsmaßnahmen gegenüber Belarus ein Investitionsverbot in Unternehmen, die im belarussischen Energiesektor tätig sind. Es wurden auch die Export- und Importverbote verschärft. U.a. ist die Einfuhr von Gold, Diamanten, Kohle und Rohöl aus Belarus sowie die Ausfuhr von Luxusgütern, Gütern für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas nach Belarus verboten.

Zudem werden bestehende Verbote, u.a. Lieferung von Dual-Use-Gütern, auf die Durchfuhr durch Belarus ausgeweitet.

Die meisten der verhängten Sanktionen entsprechen den im Juni 2024 von der Europäischen Union verabschiedeten Sanktionen.

Quelle: Bundesrat Schweiz


09.10.2024 – Norwegen

Norwegen hat sich den von der Europäischen Union am 29.06.2024 verhängten Sanktionen gegenüber Belarus angeschlossen.

Unter anderem wurde ein Transitverbot von Dual-Use-Gütern durch Belarus eingeführt.  Das Verbot umfasst Güter und Technologien, die zur militärischen oder industriellen Stärke des Landes beitragen können. Darüber hinaus wurde ein Exportverbot für Güter und Technologien für die Seeschifffahrt sowie für Luxusgüter verhängt. Die Einfuhr von Mineralien, Rohöl, Gold und Diamanten ist ebenfalls verboten.

Quelle: The Government of Norway


03.10.2024 - Großbritannien

Großbritannien hat die Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet. Die Sanktionsliste wurde um die belarussische CJSC Alfa Bank ergänzt, die zur russischen Investitionsgruppe gehört.

Die verhängten Beschränkungen sehen das Einfrieren von Bankkonten in Großbritannien vor.

Quelle: Government UK


14.08.2024 – Schweiz

Die Schweiz hat Sanktionen gegenüber 27 Bürger von Belarus verhängt. Die Sanktionsliste wurde durch Journalisten, Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden und Richter ergänzt.

Quelle: State Secretariat for Economic Affairs


14.06.2024 - Taiwan

Taiwan hat die Beschränkungen für den Export bestimmter Warenkategorien nach Belarus und Russland ausgeweitet. Die neuen Beschränkungen betreffen Nitrozellulose. Ein Exportverbot in Bezug auf Nitrozellulose nach Belarus und Russland wurde bereits eingeführt, allerdings nur für Nitrozellulose mit einem Stickstoffgehalt von mehr als 12,2 %. Jetzt wurden diese Einschränkungen ausgeweitet.

Quelle: Taiwan's Ministry of Economic Affairs


12.06.2024 - USA

Die USA haben neue Beschränkungen gegenüber Russland eingeführt. Die Sanktionen betreffen über 300 Einzelpersonen und Unternehmen sowohl aus Russland als auch aus Asien, dem Nahen Osten, Europa, Afrika, Zentralasien und der Karibik, darunter auch ein belarussisches Unternehmen mit der Spezialisierung auf die Drohnenentwicklung. Ausserdem wurden die neuen Exportbeschränkungen in Bezug auf die Softwarelieferungen nach Russland und Belarus eingeführt. Die Sanktionen betreffen Software für Businessanalytik, Supply-Chain-Management, Projektleitung, Kundenpflege sowie Unternehmensressourcenplanung (ERP) – mit Ausnahme von Software für Unternehmen aus dem Medizin- und Landwirtschaftsbereich. Die Einschränkungen gelten auch für die Aktualisierung der vorhandenen Software und treten am 12.09.2024 in Kraft. 

Quelle: U.S. Department of the Treasury


26.04.2024 - USA

Die USA haben den Export bestimmter Arten der medizinischen Ausrüstung nach Russland und Belarus zugelassen. Es geht um die medizinische Ausrüstung sowie darin verwendeten Teilen, Komponenten, Zubehör und Ansatzteile. Die Ausnahmen gelten nicht für Teile und Komponenten, die im Industriesektor bzw. im militärisch-industriellen Komplex verwendet werden können.

Quelle: Bureau of Industry and Security


18.04.2024 - USA

Die USA haben die Exportbeschränkungen gegenüber Belarus ausgeweitet. Die Liste der Waren, die bei der Lieferung nach Belarus der Ausfuhrkontrolle unterliegen, wurde um Fräsmaschinen, Kugellager, elektrische Stecker und Steckdosen, elektrische Wandler und andere Elektrogeräte ergänzt. Für die Lieferung dieser Güter nach Belarus ist die Exportlizenz erforderlich.

Quelle: U.S. Department of the Treasury


16.04.2024 - USA

Die USA haben die Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet. Die Sanktionsliste wurde um 6 weitere Unternehmen aus dem Bereich der Radioelektronik und 6 Einzelpersonen ergänzt. 

Quelle: U.S. Department of the Treasury


15.04.2024 - Kanada

Kanada hat die Sanktionen gegenüber den weiteren 21 Einzelpersonen von Belarus ausgeweitet.

Quelle: Government of Canada


24.02.2024 - Australien

Australien kündigte neue Sanktionen gegenüber Russland an. Die Sanktionsliste wurde um 37 Organisationen und 55 natürliche Personen ergänzt. Die Beschränkungen betreffen u.a. drei Unternehmen aus Belarus.

Quelle: Australian Government


24.02.2024 – Südkorea

Am 24.02.2024 traten die neuen Exportbeschränkungen von Südkorea gegenüber Russland und Belarus in Kraft. Die Liste der Waren, die bei der Lieferung nach Belarus und Russland der Ausfuhrkontrolle unterliegen, wurde um 682 Positionen erweitert. Die neuen Beschränkungen gelten für schwere Baumaschinen, Ladebatterien, Luftfahrtkomponenten und PKWs mit einem Hubraum von mehr als 2.000 cm³ (bisher betrafen die Beschränkungen nur Autos mit einem Preis von über 50 Tsd. USD). Somit enthält z.Z. die erweiterte Liste 1159 Güterpositionen.  

Quelle: Ministerium für Handel, Industrie und Energie der Republik Korea


22.02.2024 - Großbritannien

Großbritannien hat die Sanktionen gegenüber Russland und Belarus ausgeweitet. Die Sanktionsliste wurde u.a. um zwei Unternehmen des militärisch-industriellen Komplexes von Belarus ergänzt.

Quelle: Government UK


26.12.2023 - Taiwan 

Taiwan hat die Exportbeschränkungen gegenüber Russland und Belarus ausgeweitet. Die Exportkontrollliste wurde um 45 Positionen ergänzt. Die neuen Beschränkungen betreffen vorwiegend Hightech-Güter und treten ab 25. Januar 2024 in Kraft.

Quelle: Taiwan's Ministry of Economic Affairs


26.12.2023 - Südkorea

Südkorea hat die Sanktionen gegenüber Russland und Belarus ausgeweitet. Die Liste der Waren, die bei der Lieferung nach Belarus und Russland der Ausfuhrkontrolle unterliegen, wird um 682 Positionen erweitert. Die neuen Beschränkungen gelten für schwere Baumaschinen, Ladebatterien, Luftfahrtkomponenten und PKWs mit einem Hubraum von mehr als 2.000 cm³ (bisher betrafen die Beschränkungen nur Autos mit einem Preis von über 50 Tsd. USD).

Die Ausnahmen bilden die Lieferverträge, die vor Inkrafttreten der neuen Beschränkungen abgeschlossen wurden, sowie Lieferungen an Tochtergesellschaften.

Die Änderungen treten Anfang 2024 in Kraft.

Quelle: Ministerium für Handel, Industrie und Energie der Republik Korea


06.12.2023 - Großbritannien

Großbritannien hat die Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet. Die Sanktionsliste wurde um ein Unternehmen des militärisch-industriellen Komplexes von Belarus ergänzt.

Quelle: Government UK


05.12.2023 - USA

Die USA haben die Sanktionsliste um 11 belarussische Unternehmen des militärisch-industriellen Komplexes sowie aus den Bereichen Einzelhandel, Tabakproduktion und Logistik ergänzt. Von den Einschränkungen wurden auch 8 natürliche Personen betroffen.

Quelle: U.S. Department of the Treasury


09.08.2023 - Kanada

Kanada hat die Sanktionen gegenüber den weiteren 7 Unternehmen und 9 Einzelpersonen von Belarus ausgeweitet.

Die Sanktionen wurden gegenüber Verteidigungsministerium der Republik Belarus, Sicherheitskräften des Ministeriums für innere Angelegenheiten der Republik Belarus sowie militärischen Produktions- und Technologieunternehmen verhängt.

Quelle: Government of Canada


08.08.2023 – Großbritannien

Großbritannien hat die Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet. Die Sanktionsliste wurde um 6 Organisationen des militärisch-industriellen Komplexes von Belarus ergänzt.
Die Vermögenswerte dieser Unternehmen wurden eingefroren.

Quelle: Government UK


20.07.2023 - Australien

Australien verhängte Sanktionen gegenüber 35 russische Unternehmen aus dem Verteidigungs-, Technologie- und Energiebereich sowie 10 Bürger von Russland und Belarus.

Quelle: Department of Foreign Affairs and Trade


08.06.2023 - Großbritannien

Großbritannien hat die Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet. Das neue Sanktionspaket umfasst das Einfuhrverbot für Gold, Zement, Holz und Kautschuk. Auch wird ein Exportverbot für Banknoten und „Dual-Use“ Güter und Technologien in die Republik Belarus eingeführt.

Darüber hinaus wurden die Kriterien für die Aufnahme in die Sanktionsliste der physischen Personen erweitert. Von den Sanktionen werden jetzt auch die Angehörigen von Personen betroffen, die unter Sanktionen stehen.

 Die Beschränkungen betreffen weiterhin einige belarussische Medienunternehmen.

Quelle: Government UK


19.05.2023 - USA

Das Handelsministerium der USA hat die Exporte nach Belarus und Russland von weiteren mehr als 1.200 Industriegütern beschränkt. Für deren Lieferung werden die Lizenzen für den Export bzw. Reexport für die Übergabe innerhalb von Russland und Belarus erforderlich sein. Die Beschränkungen betreffen Werkzeuge und Elektrogeräte, Fotopapier, Papierprodukte, Farben, Stoffe, Boote und PKWs, Ausrüstung für die Lebensmittelindustrie, orthopädische, ophthalmologische und zahnärztliche Ausrüstung. Außerdem ist die Ausfuhr nach Belarus und Russland einer breiten Palette von Telefonen, Diktiergeräten, Haushaltsgeräten und anderen Geräten verboten. Auch fielen unter die Beschränkungen Alkohol, Teppiche, Beschichtungen, Kosmetika, Parfüme, Antiquitäten, Uhren, Sportschuhe, Kernreaktoren und landwirtschaftliche Geräte.

Quelle: US Department of Commerce


12.05.2023 - Ukraine

Die Ukraine hat die restriktiven Maßnahmen gegenüber weiteren 200 Unternehmen von Russland und Belarus verhängt. Die Sanktionsliste umfasst u.a. 16 belarussische Unternehmen, darunter JSC Peleng, JSC BelAZ, JSC Hüttenwerk Mogilev, JSC Gomselmasch, JSC Minsker Lagerwerk u.a. Die Sanktionen wurden für 10 Jahre verhängt.

Quelle: Erlass des Präsidenten der Ukraine Nr. 277/2023 vom 12.05.2023


28.04.2023 - Südkorea

Südkorea hat die Sanktionen gegenüber Russland und Belarus ausgeweitet. Die Liste der Waren, die bei der Lieferung nach Belarus und Russland der Ausfuhrkontrolle unterliegen, wird von 57 auf 798 Positionen erweitert. Für die Lieferung dieser Waren ist eine Sondergenehmigung erforderlich.

Die Sanktionsliste umfasst Industrie- und Baumaschinen, Waren der Stahlindustrie, der Chemie- und Automobilindustrie, Autoteile (mit dem Preis über 50 Tsd. USD), Leiter und Quantencomputer und Teile dafür, Saphire und Rubine.

Alle Anträge auf die Ausfuhr von gelisteten Waren werden individuell geprüft.

Quelle: Ministerium für Handel, Industrie und Energie der Republik Korea


11.04.2023 - Kanada

Kanada hat die Sanktionen gegenüber 9 Organisationen des Finanzsektors von Belarus ausgeweitet. Die Sanktionen wurden gegenüber der Nationalbank der Republik Belarus sowie den größten Banken des Landes mit unterschiedlichen Eigentumsformen verhängt: Belarusbank, Belagroprombank, BPS-Sberbank, Priorbank, BelVEB Bank, Belgazprombank, VTB-Bank und Statusbank. Gegenwärtig stehen 14 belarussische Banken unter Sanktionen von Kanada.

Quelle: Government of Canada


24.03.2023 - USA

Das Finanzministerium der USA kündigte die Ausweitung von Sanktionen gegenüber belarussischen Unternehmen und natürlichen Personen an. Die Beschränkungen betreffen zwei staatliche Unternehmen-Autohersteller - Offene Aktiengesellschaft „BELAZ“ und Offene Aktiengesellschaft „Minsk Automobile Works“, sowie 9 Einzelpersonen.

Es wurden auch die Visabeschränkungen in Bezug auf 14 weitere Personen, darunter auch Beamten, eingeführt.

Auch fiel das Regierungsflugzeug Boeing 737 unter die Sanktionen.

Quelle: U.S. Department of the Treasury


28.02.2023 - Südkorea

Südkorea hat die Liste der Waren erweitert, die bei der Lieferung nach Belarus und Russland der Ausfuhrkontrolle unterliegen. Die Beschränkungen betreffen weitere 741 Warenpositionen, darunter Autos (mit dem Preis über 50 Tsd. USD), Werkzeugmaschinen, Lager, Ausrüstung für die Öl- und Gasverarbeitung, Stahlprodukte, incl. aus Edelstahl, einige chemische Produkte. Somit zählt die Liste 798 Artikel. Das Ministerium für Handel, Industrie und Energie von Südkorea betont, dass sanktionierte Waren für militärische Zwecke verwendet werden können.

Quelle: Ministerium für Handel, Industrie und Energie von Südkorea


24.02.2023 - USA

Das Handelsministerium der USA kündigte die Ausweitung von Sanktionen und Exportbeschränkungen gegenüber Russland und Belarus an. 276 Warenpositionen von Luxusgütern fielen unter die Exportbeschränkungen, die meisten davon sind die Haushaltswaren.

Die Beschränkungen betreffen einige Modelle von Smartphones (mit dem Preis über 300 USD), Kühlschränke (mit dem Preis über 750 USD), Geschirrspüler, Staubsauger, Mikrowellenherde, Kaffeemaschinen und Toaster. Die Liste umfasst auch Ventilatoren, Klimaanlagen und akustische Technik.

Für die Lieferung dieser Waren nach Russland und Belarus ist die Exportlizenz erforderlich, die die USA nur in Ausnahmefällen erteilen werden (z.B. bei der Lieferung für humanitäre Zwecke oder für ausländische Unternehmen, die Russland oder Belarus verlassen).

Quelle: U.S. Department of Commerce


28.01.2023 - Ukraine

Die Ukraine hat die restriktiven Maßnahmen gegenüber weiteren 185 Unternehmen und Einzelpersonen verhängt. Die Sanktionsliste umfasst u.a. 23 belarussische Unternehmen, darunter JSC Belaruskali, JSC Gomel chemical plant, JSC Belgazprombank, Belarusian Railways u.a. Die Sanktionen wurden für 10 Jahre verhängt.

Quelle: Erlass des Präsidenten der Ukraine Nr. 50/2023 vom 28.01.2023


17.01.2023 - USA

Die USA haben die Sanktionen gegenüber 25 belarussischen Beamten ausgeweitet. Die Liste der von den Sanktionen betroffen Personen wurde dabei nicht veröffentlicht.

Quelle: U.S. Department of State


04.01.2023 - Taiwan

Das Wirtschaftsministerium von Taiwan hat am 04. Januar 2023 die Liste von Hightech-Gütern erweitert, deren Export nach Russland und Belarus verboten ist. Die neuen Beschränkungen betreffen vor allem die Kernenergetik, die chemische und metallurgische Industrie sowie den Maschinenbau. Die Exportkontrollliste wurde durch 52 Positionen ergänzt.

Quelle: Taiwan's Ministry of Economic Affairs


23.11.2022 - Kanadа

Kanada hat die Sanktionen gegenüber belarussischen Beamten und Unternehmen ausgeweitet. Die neue Sanktionsliste umfasst 22 belarussische Beamte (Vertreter der Sicherheitsbehörden, des Parlaments, des Außenministeriums) und 16 belarussische Unternehmen. Sanktionen wurden unter anderem gegenüber der belarussischen Eisenbahn und Unternehmen des militärisch-industriellen Komplexes von Belarus verhängt.
Die neue Sanktionsliste umfasst auch die Entwicklungsbank der Republik Belarus, MTBank, Paritetbank, BNB-Bank und Alfa-Bank.

Quelle: Government of Canada


22.11.2022 - Neuseeland

Neuseeland verhängte die Sanktionen gegenüber 22 russischen und belarussischen Personen. Außerdem wurden die restriktiven Maßnahmen gegenüber vier Unternehmen des Öl- und Gassektors sowie Stahlgießsektors aufgenommen.
Bis heute hat Neuseeland mehr als 1,2 Tausend Bürger aus Russland und Belarus in die Sanktionsliste eingeschlossen. Die restriktiven Maßnahmen umfassen ein Verbot auf die Transaktionen mit Vermögenswerten und das Einreiseverbot.

Quelle: Government of New Zealand


30.09.2022 - USA

Am 30.09.2022 hat das Finanzministerium der USA OJSC Svetlogorskkhimvolokno und einige Vertreter der belarussischen Militärführung in die Sanktionsliste eingetragen. Nach der Information vom Finanzministerium der USA ist die Verhängung der Sanktionen in Bezug auf Svetlogorskkhimvolokno mit der Bereitstellung durch das Unternehmen wichtiger Produkte für die Verteidigungsindustrie Russlands verbunden.

Quelle: U.S. Department of the Treasury’s


09.08.2022 - USA

Die USA haben die Visabeschränkungen gegenüber 100 belarussische Beamte und mit ihnen verbundenen Personen verhängt. Die neue Sanktionsliste umfasst die Vertreter der Staatsbehörden, Sicherheitsbehörden, der zentralen Wahlkommission, der Generalstaatsanwaltschaft, des Ermittlungskomitees, des Verkehrsministeriums, der Hauptverwaltung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Exekutivkomitees der Republik Belarus. Auch fielen unter die Beschränkungen die Bezirksrichter, Parlamentsmitglieder und Leiter staatlicher Universitäten.

Quelle: US Department of State


05.07.2022 - Japan

Japan hat die Sanktionen gegenüber Russland und Belarus ausgeweitet. 25 weitere belarussische Organisationen fielen unter die Beschränkungen, darunter Agat-System OJSC, BELTECHEXPORT CJSC, Minsk Wheel Tractor Plant OJSC, Defense Initiatives LLC und die Sicherungsstreitkräfte des Innenministeriums von Belarus.
Zuvor hatte Japan bereits mehrere Sanktionspakete gegenüber Belarus und Russland verabschiedet. Mehr als 800 belarussische und russische natürliche Personen und über 250 Organisationen wurden bereits in die Sanktionslisten aufgenommen.

Quelle: Ministry of Finance Japan


05.07.2022 - Großbritannien

Ab dem 05.07.2022 führt Großbritannien die neuen Wirtschaftssanktionen gegenüber Belarus ein. Das neue Sanktionspaket umfasst das Einfuhr- und Ausfuhrverbot von Waren im Wert von rund 60 Mio. Pfund Sterling. Es wird ein Embargo auf die Einfuhr von Waffen und zugehörigen Materialien, Eisen- und Stahlerzeugnissen, Mineralien und bestimmten Arten von Kalidüngemitteln aus Belarus verhängt. Die Beschränkungen gelten für Waren, die aus Belarus stammen bzw. aus Belarus geliefert werden, d.h. das Verbot gilt auch, wenn der Versandort der Waren nicht Belarus ist. Außerdem wird ein Lieferverbot von Erdölprodukten, fortschrittlichen technologischen Entwicklungen (einschließlich für Quantenberechnungen) sowie Luxusgütern, einschließlich Kunstwerken und Designertaschen, aus Großbritannien nach Belarus eingeführt.
Großbritannien wird auch den Zugang von Belarus zum Finanzdienstleistungssektor einschränken: für weitere Unternehmen wird die Ausgabe von Wert- Schuldpapieren an der Londoner Börse verboten.

Quelle: GOV.UK


28.06.2022 - Kanada

Kanada hat die Sanktionsliste um 2 Unternehmen und 13 natürliche Personen aus Belarus, darunter die Regierungsbeamten und die Vertreter der Sicherheitsbehörden, erweitert.

Die Liste der sanktionierten juristischen Personen wurde mit dem größten Logistikbetreiber in Belarus - dem staatlichen Unternehmen Beltamozhservice und National State Television and Radio Company of the Republic of Belarus - Belteleradiocompany ergänzt.
Kanada hat auch den Export von Hochtechnologien, die für die Herstellung von Waffen verwendet werden können, sowie den Import und Export von Luxusgütern nach Belarus verboten.

Quelle: Government of Canada


16.06.2022 - USA

Am 16. Juni 2022 hat das Handelsministerium der USA die Exportkontrolle in Bezug auf die belarussische nationale Fluggesellschaft Belavia in Folge des Verstoßes gegen die früher verhängten Beschränkungen auf Grund der Durchführung von Flügen mit Boeing-Flugzeugen erweitert.

Laut der Verordnung des Handelsministeriums wird es den Unternehmen auf der ganzen Welt verboten, die Belavia-Flugzeuge zu warten, reparieren oder amerikanische Teile oder Ausrüstungen andernfalls für die Wartung zu verwenden.

Am 8. April 2022 haben die USA die Flüge von Flugzeugen eingeschränkt, die Belarus gehören oder von Belarus betrieben werden, die in den Vereinigten Staaten oder in einem anderen Land mit einem Anteil der USA-Komponenten von mehr als 25% hergestellt wurden. Nach Angaben des US-Handelsministeriums hat Belavia seit dem 8. April 2022 mehr als 30 Flüge mit Boeing-Flugzeugen nach Belarus, Russland, darunter Moskau und Sankt Petersburg, Georgien, Ägypten sowie in die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt.

Die Beschränkung wurde für 180 Tage eingeführt, danach kann sie verlängert werden.

Quelle: U.S. Department of Commerce


13.06.2022 - USA
Die USA haben die Sanktionen gegenüber Belarus um ein weiteres Jahr verlängert. Die Entscheidung zur Verlängerung der Beschränkungen tritt am 16. Juni 2022 in Kraft.
Der Erlass zur Verhängung von Sanktionen gegenüber Belarus wurde am 16. Juni 2006 unterzeichnet. Danach wurden die Sanktionen immer wieder verlängert und im August 2021 ausgeweitet. Die Sanktionen von USA betreffen nicht nur belarussische Beamte, sondern auch große Staatsunternehmen wie JSC Belaruskali.

Quelle: White House


10.06.2022 - Schweiz

Die Schweiz hat sich dem sechsten Sanktionspaket der EU gegenüber Russland und Belarus angeschlossen. Darüber hinaus hat die Schweiz die Finanzsanktionen und ein Einreiseverbot für weitere 100 Personen verhängt. Darunter sind Militärangehörige, Politiker, Geschäftsleute aus Russland und Belarus. Somit ist die Schweizer Liste der sanktionierten Personen und Organisationen mit der EU-Liste identisch.

Quelle: Bundesrat Schweiz


07.06.2022 - Neuseeland

Neuseeland verhängte Sanktionen gegenüber 44 Unternehmen aus Russland und Belarus, darunter 6 belarussische Rüstungsunternehmen. Im Rahmen dieser Beschränkungen wird den Gesellschaften und Bürgern aus Neuseeland verboten, mit sanktionierten russischen und belarussischen Unternehmen Geschäfte zu tätigen.

Quelle: New Zealand Government


07.06.2022 - Japan

Japan verhängte Sanktionen gegenüber der belarussischen Bank «Belinvestbank» JSC sowie zwei weiteren russischen Banken. Die Maßnahmen treten am 7. Juli 2022 in Kraft und umfassen das Einfrieren der Vermögenswerte von Finanzinstituten sowie Beschränkungen des Zahlungs- und Kapitalverkehrs. Zahlungen und Transaktionen mit diesen Banken sind nur nach Erhalt der entsprechenden Genehmigung von den japanischen Behörden möglich.

Quelle: Ministry of Foreign Affairs of Japan


02.06.2022 - USA

Das Handelsministerium der USA hat 71 weitere russische und belarussische Unternehmen in die Sanktionsliste eingetragen, darunter Flugzeugwerke, Schiffbau- und Forschungsinstitute. Diese restriktiven Maßnahmen sollen den russischen und belarussischen Unternehmen die Möglichkeit einschränken, in den USA hergestellte Waren oder importierte Produkte zu kaufen, die mit den Technologien oder Software von USA hergestellt wurden.

Quelle: Department of Commerce USA


20.05.2022 - USA

Die USA schließen die Aussetzung der gegenüber der belarussischen Kaliindustrie verhängten Sanktionen nicht aus. Ggf. soll Belarus den Transit von ukrainischem Getreide durch das Territorium des Landes zum Hafen von Klaipeda / Litauen gestatten. Im Falle der Vereinbarung der Parteien können die Sanktionen für sechs Monate aufgehoben werden.

Quelle: The Wall Street Journal


18.05.2022 - Australien

Australien verhängte Sanktionen gegenüber zwei belarussischen Verteidigungsunternehmen - „Industrial-Commercial Private Unitary Enterprise Minotor-Service“ (Entwicklung, Produktion und Wartung von Kampfkettenfahrzeugen) und OJSC „KB Radar“ - Managing Company of Radar Systems Holding (Entwicklung von Mitteln zur Radarerfassung und Luftziel-Erfassung).

Insgesamt hat Australien Sanktionen gegenüber 827 natürliche und 62 juristische Personen aus Belarus und Russland verhängt.

Quelle: Department of Foreign Affairs and Trade


09.05.2022 - Großbritannien

Am 9. Mai 2022 führte Großbritannien neue wirtschaftliche Beschränkungen für Russland und Belarus ein. Die Beschränkungen betreffen den Handelsumsatz in Höhe von 1,7 Mrd. £ (etwa 2,1 Mrd. $).

Es werden 35 % - Einfuhrzölle auf eine Reihe von Waren eingeführt, darunter Chemikalien, Platin und Palladium.

Die geplanten Exportverbote werden Chemikalien, Kunststoffe, Gummi und Maschinenausrüstung betreffen.

Quelle: Government UK


08.05.2022 - USA
Am 8. Mai verhängten die USA Visabeschränkungen für mehr als 2.600 Beamte aus Russland und Belarus. Darunter sind 13 belarussische Militärbeamte.

Quelle: White House


06.05.2022 - Taiwan

Taiwan hat seit dem 6. Mai 2022 die Wirtschaftssanktionen gegenüber Belarus verhängt.
Die Sanktionen beziehen sich auf die Verschärfung der Kontrolle über den Export von Hightech-Gütern nach Belarus und sehen ein Lieferverbot für eine Reihe von Waren vor. Die Liste der sanktionierten Güter umfasst 57 Positionen, darunter Telekommunikationsgeräte, Prozessoren, Speicherchips, Dual- Use- und Militärfrequenzantriebe sowie Geräte zur Herstellung von Halbleitern.

Quelle: Taiwan Central News Agency


27.04.2022 - Schweiz

Am 27. April verhängte die Schweiz neue Sanktionen gegenüber Russland und Belarus. In Bezug auf Belarus wurde das Verbot für die Ausfuhr von Banknoten und den Verkauf von Wertpapieren an Bürger von Belarus ausgeweitet. Jetzt gilt das Verbot für alle offiziellen Währungen der EU-Mitgliedsstaaten. Bisher war das Verbot nur für Wertpapiere und Banknoten in Schweizer Franken und Euro gültig.

Quelle: Bundesrat Schweiz


22.04.2022

Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Bosnien und Herzegowin haben sich den durch die Verordnung des EU-Rates vom 08.04.2022 verhängten Sanktionen gegenüber Belarus angeschlossen. Von den Sanktionen wurden der Finanzsektor und das Transportsystem der Republik Belarus betroffen.

Quelle: Webportal European Western Balkans, European Council


20.04.2022 - USA

Die USA haben neue Sanktionen gegenüber Russland und Belarus verhängt. Das US-Außenministerium hat für mehr als 600 Bürger von Russland und Belarus Visabeschränkungen eingeführt. In die Sanktionsliste wurden 17 belarussische Beamte aufgenommen.

Quelle: U.S. State Department


14.04.2022 - USA

Das US-Handelsministerium hat 7 belarussische Flugzeuge auf die Liste der Verstöße gegen die US-Exportkontrolle gesetzt. Es wird untersagt, die Flugzeuge zu tanken, zu warten, zu reparieren sowie Ersatzteile oder Dienstleistungen bereitzustellen.

Quelle: U.S. Commerce Department


10.04.2022 - Japan

Japan hat Sanktionen gegen drei belarussische Banken verhängt - Belagroprombank, Bank Dabrabyt und ein spezialisiertes Finanzinstitut - Development Bank of the Republic of Belarus, die nur mit juristischen Personen zusammenarbeitet. Zu den Beschränkungen gehören das Einfrieren von Vermögenswerten und Transaktionsverbote.

Quelle: Ministry of Foreign Affairs of Japan


08.04.2022 - USA

Der US-Präsident Joe Biden hat ein Gesetz über die Verweigerung normaler Handelsbeziehungen ("most favourite nation") mit Belarus und Russland unterzeichnet. So können die USA beispielsweise Schutzzölle auf Waren aus Belarus und der Russischen Föderation einführen.

Quelle: The White House


06.04.2022 - USA

Die Vereinigten Staaten von Amerika kündigten vollständige Sperrsanktionen gegen die russische Sberbank und die Alfa-Bank an. Durch diese Entscheidung werden alle mit dem US-Finanzsystem verbundenen Vermögenswerte dieser Banken eingefroren und es wird den US-Bürgern verboten, mit ihnen Geschäfte zu tätigen. Unter den 42 Unternehmen, die mit der russischen Sberbank verbunden sind und für die Beschränkungen auch gelten, ist die belarussische OJSC «Sber Bank» angegeben.

Quelle: The White House


04.04.2022 - Kanada

Kanada hat seine Sanktionsliste gegen Russland und Belarus um 18 Bürger dieser Länder erweitert. Unter den Bürgern von Belarus fielen unter kanadische Sanktionen die stellvertretenden Verteidigungsminister von Belarus Andrei Zhuk, Andrei Burdyko und Sergei Simonenko, sowie Unternehmer Alexander Shakutin (Amkodor), Vladimir Peftiev (Sport-Pari), Anatoly Ternavsky (Univest-M), Pavel Topuzidis (Tabak-Invest), Yevgeny Baskin (Servolux) und Valentin Baiko (Conte SPA). Die Aufnahme in die Sanktionslisten bedeutet das Einfrieren möglicher Vermögenswerte in Kanada und ein Einreiseverbot in das Land.

Quelle: Government of Canada


01.04.2022 - USA

Das US-Handelsministerium hat die Beschränkungen für Belarus und Russland ausgeweitet, indem es 120 weitere Unternehmen aus beiden Ländern auf die Sanktionsliste gesetzt hat. Aus Belarus wurden u.a.  das Minsker Traktorenwerk (MTZ), das Minsker Radtraktorenwerk (MZKT), das Staatssicherheitskomitee (KGB) und seine Alfa-Division sowie die internen Truppen von Belarus hinzugefügt.

Quelle: U.S. Commerce Department


31.03.2022 - Australien

Die Regierung von Australien wird am 1. April 2022 eine offizielle Mitteilung herausgeben, um die Berechtigung zum Meistbegünstigungszoll (MFN) aufzuheben und ab 25. April zusätzliche Zölle in Höhe von 35 % auf alle Importe aus Russland und Belarus zu erheben.

Quelle: Australian Government


28.03.2022 - Südkorea

Das Ministerium für Handel, Industrie und Energie von Südkorea gab bekannt, dass ab dem 26. März die Exportkontrolle für 57 nicht strategische Güter und Technologien nach Russland und Belarus eingeführt wird. Die Beschränkungen gelten vor allem für Halbleiter, Chips, Mikroschaltkreise, Computer, Informations- und Kommunikationsgeräte, Sensoren, Laser, Navigation und Avionik.
Südkoreanische Unternehmen, die Waren von der Exportkontrollliste in diese Länder exportieren wollen, müssen nun ein separates Genehmigungsverfahren durchlaufen.

Quelle: Ministry of Trade, Industry and Energy of the Republic of Korea


28.03.2022 - Großbritanien

Das Ministerkabinett von Großbritannien rief alle Organisationen des öffentlichen Sektors auf, die Verträge mit russischen und belarussischen Unternehmen dringend zu überprüfen.
Den britischen Regierungsbehörden, einschließlich Ministerien und Krankenhäusern, wird empfohlen, zuvor unterzeichnete Verträge mit russischen und belarussischen Unternehmen rechtlich zu kündigen und, soweit möglich, Zulieferer zu wechseln.

Quelle: Government of the United Kingdom


25.03.2022 - Australien

Das Außenministerium Australiens kündigte neue personenbezogene Sanktionen gegen Russland und Belarus an. Zusätzlich zu den früher sanktionierten belarussischen Personen und Unternehmen wurde die Sanktionen auch auf den Präsidenten der Republik Belarus Alexander Lukaschenko und Mitglieder seiner Familie erweitert.

Quelle: Department of Foreign Affairs and Trade


24.03.2022 - Großbritannien

Großbritannien hat die Sanktionsliste gegenüber Belarus um 11 belarussische Unternehmen und 4 Bürger des Landes erweitert. Die entsprechenden Dokumente wurden von der Regierung und dem Außenministerium des Landes veröffentlicht. Auf der Sanktionsliste der Unternehmen stehen das Staatliche militärisch-industrielle Komitee, das Minsker Radtraktorwerk (MZKT), Belspetsvneshtechnika, Defense Initiatives, OKB TSP, Dabrabyt Bank, Belbusinessleasing, Minotor-Service, TransAviaExport, BELINVEST-Engineering und KB Radar - Verwaltungsgesellschaft. Verhängt wurden auch Sanktionen gegen die russischen Banken Gazprombank und Alfa-Bank, die Niederlassungen in Belarus haben.

Quelle: Government of the United Kingdom, Foreign, Commonwealth & Development Office


18.03.2022 - Australien

Australien verhängt Sanktionen gegen neun russische Banken. Dies sind Sberbank, Gazprombank, VEB, VTB, Alfa-Bank, Russian Agricultural Bank, Sovcombank, Novikombank und Moscow Credit Bank. Die ersten fünf in der Auflistung haben Niederlassungen in Belarus und sind folglich auch von den Sanktionen betroffen.

Quelle: Australian Ministery for Foreign Affairs


17.03.2022 - Kanada

Kanada verbot Flüge in seinem Luftraum nicht nur für die in Belarus registrierten Flugzeuge, sondern auch für die Luftschiffe, die sogar indirekt Bürgern oder Unternehmen aus Belarus und Russland angehören. Gleiches gilt für Flugzeuge, die im Rahmen von Leasingverträgen formal Eigentum von Unternehmen aus anderen Ländern sind.

Quelle: Transport Canada


16.03.2022 - USA

Das US-Handelsministerium hat eine Liste mit 600 Luxusartikeln veröffentlicht, die seit dem 16. März für Lieferungen nach Belarus und Russland verboten sind. Das Embargo betraf u.a. Produktgruppen wie Alkohol, Kosmetika, Kleidung, Pelze, Taschen, Teppiche, Antiquitäten, Schmuck, Motorräder und Autos.

Quelle: Department of commerce 


16.03.2022 - Japan

Das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie hat 266 Warenarten und 26 Technologien in die Liste aufgenommen, deren Export nach Russland und Belarus ab dem 18. März verboten wird. Auf der Liste der verbotenen Waren stehen u.a. Halbleiter, Kommunikations- und Ölraffinationsanlagen und die neuesten Materialien, zu den für Russland und Belarus verbotenen Technologien gehören beispielsweise Programme für Werkzeugmaschinen, die Mikrochips herstellen. Darüber hinaus verbietet Japan jegliche Geschäftsbeziehungen mit 50 Militärorganisationen und Unternehmen in Russland und Belarus.

Quelle: Ministry of Economy, Trade and Industry


16.03.2022 - Schweiz

Der Bundesrat der Schweiz hat beschlossen, sich den restriktiven Maßnahmen der EU gegen Belarus vom 2. und 9. März 2022 vollständig anzuschließen. Dabei handelt es sich primär um Güterexport- und Finanzsanktionen. Diese sind sehr stark an die Maßnahmen angelehnt, welche die EU und die Schweiz bereits gegenüber Russland verhängt haben.

Quelle: Bundesrat Schweiz


12.03.2022 - Bahamas

Die Bahamas haben sich den Sanktionen gegen Russland und Belarus angeschlossen. Die Zentralbank der Bahamas hat den Inländern verboten, Transaktionen mit natürlichen Personen, Organisationen oder Unternehmen aus Russland oder Belarus zu tätigen, die unter Sanktionen stehen. Die Beschränkungen gelten für alle, die den Sanktionen von der EU, den USA, Kanada und Großbritannien unterliegen.

Quelle: Zentralbank Bahamas


11.03.2022 - Kanada

Kanada hat die Sanktionen gegen Weißrussland verbreitet. Die neue Sanktionsliste umfasst 19 natürliche Personen und 24 juristische Personen.

Quelle: Government of Canada


08.03.2022 - Japan

Das Außenministerium von Japan hat die Verhängung persönlicher Sanktionen gegen 12 belarussische Bürger und 12 belarussische Organisationen angekündigt. Außerdem wird ein Ausfuhrverbot für das Verteidigungsministerium der Republik Belarus eingeführt.

Quelle: Außenministerium von Japan


02.03.2022 - USA

Die USA hat zusätzliche Sanktionen gegen die Verteidigungsbranche von Russland und Belarus verhängt. Zu den Organisationen, die in die Liste eingetragen wurden, zählt das Verteidigungsministerium der Republik Belarus. Außerdem erweitern die USA die gegen Russland verhängten Exportkontrollmaßnahmen auf Belarus.


Am 24. Februar 2022 hat die Verwaltung für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (Office of Foreign Assets Control, OFAC) Sanktionen gegen 24 belarussische natürliche und juristische Personen eingeführt. Das gesamte Eigentum der natürlichen und juristischen Personen aus der Sanktionsliste, das sich in den USA befindet, wird gesperrt. US-Bürger dürfen sich nicht an Transaktionen mit diesen Organisationen, ihrem Eigentum oder ihren Anteilen am Eigentum beteiligen.

Die neuen Sanktionen betreffen große belarussische Banken, Unternehmen des Rüstungssektors, eine Reihe hochrangiger Beamter und Geschäftsleute. Die Sanktionsliste wurde durch zwei staatliche Banken – «Belinvestbank» und «Bank Dabrabyt», sowie durch Unternehmen, die der «Belinvestbank» - «Belinvest-Engineering» und «Belbusineslizing» gehören, erweitert.

OFAC hat die Sanktionen gegen Unternehmen des Rüstungssektors sowie Behörden, einschl. des Staatlichen Militär- und Industriekomitees der Republik Belarus eingeführt:

  • Minsk Wheeled Tractor Plant (MZKT)
  • Belspetsvneshtechnika
  • KB Radar-Managing Company Holding Radar System (KB Radar)
  • 558 Aircraft Repair Plant (558 ARP)
  • Integral
  • Minotor-Service
  • Oboronnye Initsiativy
  • OKB TSP.

Quelle: US-Finanzministerium

Internationale Finanzinstitutionen

28.09.2022 - Die internationale Ratingagentur Fitch Ratings hat das Rating von vier Eurobond-Emissionen von Belarus von der Stufe „C“ auf „D“ (Default) herabgestuft. Die Herabstufung erfolgte nach einer 14-tägigen Nachfrist, in der der Emittent seinen Verpflichtungen gemäß den Vertragsbedingungen nachkommen konnte. Alle ausstehenden belarussischen Eurobonds sind jetzt mit Rating „D“ bewertet. Das langfristige Kreditrating (Long-Term Foreign-Currency-Rating - IDR) des Landes in der Auslandswährung bleibt unverändert auf RD-Stufe (restricted default).

Quelle: Fitch Ratings


21.09.2022 - Die internationale Ratingagentur S&P Global Ratings hat das langfristige Rating von Belarus in Fremdwährung bei „SD“ (selective default) bestätigt. Das kurzfristige Rating in Fremdwährung wurde auch bei „SD“ bestätigt. Das langfristige Rating in der Landeswährung bleibt bei „CCC“ mit einer „negativen“ Prognose, das kurzfristige – bei „C“. S&P stellt fest, dass Belarus mit technischen Schwierigkeiten bei der Schuldzahlung in Fremdwährung konfrontiert ist. Die Agentur prognostiziert auch, dass das reale BIP in Belarus im Jahr 2022 um 6% und im Jahr 2023 um 2% zurückgeht.

Quelle: S&P


08.07.2022 - Die internationale Ratingagentur Fitch hat das Long-Term Foreign-Currency-Rating (IDR) von Belarus auf das Niveau „C“ herabgestuft. Fitch hat das neue Rating vorzeitig veröffentlicht. Der Grund war der Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus und der Nationalbank, die Schuldverpflichtungen in Bezug auf Eurobonds in belarussischen Rubeln zu erfüllen (https://belarus.ahk.de/infothek/news/news-details/eurobond-zahlungen-werden-in-belarussischen-rubeln-erfolgen). Fitch ist bereit, ein Default in Belarus anzuerkennen, falls die Eurobonds-Zahlungen für das Jahr 2027 gemäß den ursprünglichen Bedingungen bis zum Ende der Zuschlagfrist, dem 13. Juli, nicht geleistet werden.

Quelle: Fitch Ratings


06.05.2022 - Die Ratingagentur S&P Global Ratings hat das langfristige Rating von Belarus in Fremdwährung von CCC auf CC herabgestuft.
S&P sieht eine hohe Anfälligkeit von Belarus für Zahlungsausfälle. Die Stufe „CC“ gilt in der Einstufung der Agentur als „pre-default“. Das kurzfristige Rating bleibt bei C mit einer „negativen“ Prognose. S&P stellt fest, dass die belarussischen Behörden aufgrund der westlichen Sanktionen mit technischen Schwierigkeiten bei der Schuldzahlung in Fremdwährung konfrontiert sind.

Quelle: S&P Global Ratings


28.03.2022 - Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung kündigte die Schließung von Büros in Moskau und Minsk an.

Quelle: Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung


24.03.2022 - Die World Trade Organisation (WTO) stellt die Prüfung des Beitrittsantrags der Republik Belarus ein.

Quelle: World Trade Organization


18.03.2022 - Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Russland-Ukraine-Krise erfolgte eine außerordentliche Überprüfung der Ländereinstufung für Russland und Belarus durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Gemäß den eingeführten Veränderungen wird seit dem 18. März 2022 für Russland und Belarus die Kategorie 7 wirksam (1 = beste Kategorie, 7 = schlechteste Kategorie).

Quelle: Euler Hermes Aktiengesellschaft


10.03.2022 - Die internationale Ratingagentur Moody’s hat das langfristige Rating von Belarus herabgestuft. Es fiel um vier Stufen - von B3 auf "Ca" negativ.

Quelle: Ratingagentur Moody’s


07.03.2022 - Die internationale Ratingagentur hat Fitch Long-Term Foreign-Currency (IDR) von Belarus von „B“ auf „CCC“-Rating herabgestuft. Fitch erinnerte auch daran, dass die geopolitischen Risiken von Belarus nach wie vor hoch sind. Früher hatte die Ratingagentur Standard & Poor's das langfristige Kreditrating von Belarus von "B" auf "CCC" herabgestuft, die kurzfristigen Ratings wurden von "B" auf "C" herabgestuft.

Quelle: Ratingagentur Fitch


03.03.2022 - Die Weltbank hat alle Programme in Russland und Belarus eingestellt.


01.03.2022 - Die Europäische Bank für Rekonstruktion und Entwicklung hat den Zugang von Russland und Belarus zu ihren Finanzen fristlos blockiert.

Früher eingeführte Sanktionen gegenüber Belarus

  • Europäische Union
  • USA und andere Länder

Europäische Union

Am 18. Februar 2022 hatte die EU die Finanzsanktionen gegen die «Entwicklungsbank» und die «Bank Dabrabyt» ausgeweitet. Diese Banken und die zuvor in der Liste eigetragenen «Belarusbank», «Belinvestbank» und «Belagroprombank» haben weiterhin keine Möglichkeit, Kredite für mehr als 90 Tage anzuziehen, sowie Transaktionen mit Wertpapieren mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen durchzuführen.


Am 2. Dezember 2021 wurde seitens der Europäischen Union das fünfte Sanktionspaket verabschiedet. Die Strafsanktionen wurden noch gegen 17 natürlichen und 11 juristische Personen verschärft, darunter die Leitung der Grenzschutzgruppen der Republik Belarus, Mitarbeiter des Außenministeriums und Gerichtssystems, staatliche Fluggesellschaft „Belavia“, die Unternehmen des Tourismusbereichs und Hotels.

Die Sanktionsliste wurde mit den folgenden Organisationen ergänzt:

  1. Belschina
  2. Belorusneft
  3. Grodno Azot (inkl. Zweigunternehmen „Khimvolokno Plant“)
  4. VIP Grub
  5. Cham Wings Airlines
  6. OSAM
  7. Hotel Planeta
  8. Hotel Minsk
  9. Oskartour
  10. TSENTRKURORT
  11. Fluggesellschaft Belavia.

Die Sanktionen sehen das Einfrieren von Vermögenswerten von betroffenen Personen und oben benannten Unternehmen sowie ein Einreiseverbot in die Europäische Union vor. EU-Bürgern und Unternehmen ist jegliche Zusammenarbeit mit diesen Personen/Unternehmen untersagt sowie ist es verboten, den benannten Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Insgesamt umfasst die Sanktionsliste 183 natürliche Personen und 26 Organisationen aus Belarus.


Am 24. Juni 2021 kündigte der EU-Ministerrat die Einführung sektoraler Sanktionen gegen Belarus an. Die restriktiven Maßnahmen wurden dem Land zum ersten Mal auferlegt und betreffen:  

  • die Ausfuhr und Weitergabe von Geräten, Technologien oder Software, die im Interesse der belarussischen Behörden zum Überwachen oder Abhören des Internets und der Telefonkommunikation auf mobilen oder stationären Geräten bestimmt sind;
  • den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke nach Belarus;
  • den Export nach Belarus von Waren, die für Tabakwaren genutzt werden;
  • die Einfuhr von Erdölprodukten aus Belarus in die EU;
  • die Einfuhr von Kalidüngemitteln aus Belarus in die EU;
  • den Zugang zu den EU-Finanzmärkten für die belarussische Regierung sowie für die belarussischen staatlichen Finanzinstitute und Einheiten;
  • die Teilnahme der Banken der EU-Länder in den belarussischen Staatsprojekten.

Darüber hinaus ist es der Europäischen Investitionsbank untersagt, Projekte im öffentlichen Sektor von Belarus zu finanzieren.


Am 21. Juni 2021 wurde seitens der Europäischen Union das vierte Sanktionspaket gegen 78 belarussische Personen und 8 Unternehmen verabschiedet, darunter die Automobilhersteller MAZ und BelAZ sowie New Oil Company - das einzige private Unternehmen, das berechtigt ist, Ölprodukte aus Belarus auszuführen und Öl ins Land einzuführen. Insgesamt sind nun 166 Personen und 15 juristische Personen der Republik Belarus von den restriktiven Maßnahmen der EU betroffen, darunter folgende Unternehmen:

  1. Beltechexport
  2. Dana Holdings / Dana Astra
  3. Main Economic Department of the Administrative Affairs Office of the President of the Republik of Belarus (GHU)
  4. Synesis
  5. AGAT Electromechanical Plant
  6. 140 Repair Plant
  7. MZKT/MWPT
  8. Sohra
  9. Bremino Group
  10. Globalcustom Management
  11. BelAZ
  12. MAZ
  13. Logex
  14. New Oil Company
  15. Belaeronavigatsia.

Die Sanktionen sehen das Einfrieren von Vermögenswerten von betroffenen Personen und oben benannten Unternehmen sowie ein Einreiseverbot in die Europäische Union vor. EU-Bürgern und Unternehmen ist jegliche Zusammenarbeit mit diesen Personen/Unternehmen untersagt sowie ist es verboten, den benannten Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.


Am 4. Juni 2021 wurde seitens der EU ein Verbot von Überflügen des EU-Luftraums und des Zugangs zu Flughäfen der EU durch sämtliche belarussischen Fluggesellschaften verhängt.


Zuständige Behörden im Sinne der EU-Sanktionsverordnungen in Deutschland (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/embargos-aussenwirtschaftsrecht.html):  

 

 

USA und andere Länder

USA

Am 3. Juni 2021 hat Washington die Beschränkungen für 9 staatliche Unternehmen der Erdölchemiebranche von Belarus eingeführt, die zuvor Vorteile nach allgemeinen Lizenzen des US-Finanzministeriums erhalten haben:

  1. Belarusian Oil Trade House
  2. Konzern Belneftekhim
  3. Belneftekhim USA
  4. Belshina
  5. Grodno Azot
  6. Grodno Khimvolokno
  7. Lakokraska
  8. Naftan
  9. Polotsk Steklovolokno.

Am 21. Juni 2021 erweiterten die USA ihre Sanktionsliste gegen Belarus um 16 Personen und 5 Behörden und Organisationen. Am 9. August 2021 wurden laut dem Dekret des US-Präsidenten sektorale Sanktionen gegen Belarus verhängt (darunter in Bezug auf Personen und Organisationen in bestimmten Wirtschaftsbereichen wie Verteidigung, Sicherheit, Energie, Kalidünger, Tabakwaren, Bau, Transport). Die Liste umfasst 23 belarussische Bürger und 21 juristische Personen, darunter 2 Großunternehmen wie Belaruskali und Grodno Tobacco Factory NEMAN sowie eine Reihe von Unternehmen der Tabak-, Bau-, Energie- und Transportbranche:

  1. BELNEFTEGAZ
  2. Belaruskali
  3. BelKazTrans
  4. BelKazTrans Ukraine
  5. ABSOLUTBANK
  6. Energo-Oil
  7. New Oil Company (Novaya Neftyanaya Kompaniya)
  8. Dana Holdings
  9. Department of International Affairs of the Gomel Regional Executive Committee
  10. Dana Astra
  11. Industrial Unitary Enterprise Oil Bitumen Plant (Neftebitumen Plant)
  12. Investigate Committee of the Republic of Belarus
  13. Bremino Group
  14. Belinte-Roba
  15. Zomex Investment
  16. Inter Tobacco
  17. New Oil Company East
  18. National Olympic Committee of the Republic of Belarus
  19. Interservis (Novopolotsk)
  20. Grodno Tobacco Factory NEMAN
  21. SHOCK Sport Club.

US-Bürger dürfen sich nicht an Transaktionen mit benannten Organisationen, ihrem Eigentum oder ihren Anteilen am Eigentum beteiligen.


Großbritannien

Am 21. Juni 2021 teilte das britische Außenministerium mit, dass Großbritannien seine Sanktionsliste um 7 belarussische Personen und 1 Einrichtung gleichsam mit seinen Verbündeten (USA, EU und Kanada) erweitert. Auf der Liste stehen derzeit 100 belarussische Personen und 9 juristische Personen, darunter folgende Unternehmen:

  1. 140 Repair Plant
  2. Belaeronavigatsia
  3. Beltechexport
  4. Belarusian Oil Company (BNK (UK)
  5. Dana Holdings
  6. AGAT Electromechanical Plant
  7. Synesis
  8. Main Economic Department of the Administrative Affairs Office of the President of the Republik of Belarus (GHU)
  9. MZKT/MWPT.

Am 9. August 2021 hat die britische Regierung sektorale Sanktionen gegen Belarus eingeführt, darunter Handelsbeschränkungen in Hinsicht auf Kalidüngemittel und Erdölprodukte, Waren, die bei der Herstellung von Tabakwaren verwendet werden, Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke; Verbot über den Einkauf von belarussischen Wertpapieren, Kreditvergabe, Versicherungsdienstleistungen an belarussische Regierungsstrukturen sowie Verschärfung des bestehenden Waffenembargos.


Kanada

Am 21. Juni 2021 wurden durch Kanada zusätzliche Sanktionen gegen 17 belarussische Personen und 5 Einrichtungen verhängt. Derzeit gelten kanadische restriktive Maßnahmen insgesamt gegen 72 belarussische Personen und 5 Unternehmen, darunter:

  1. Belaeronavigatsia
  2. BelAZ
  3. Bremino Group
  4. NNK (New Oil Company)
  5. MAZ.

Am 9. August 2021 kündigte Kanada auch die Einführung sektoraler Sanktionen gegen Belarus an, die den Zugang zu Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, Schuldenfinanzierung, Versicherung und Rückversicherung sowie den Handel mit Erdölprodukten und Kalidüngemitteln betreffen.

Stand: 16.08.2021

Quellen: Europäischer Rat, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, U.S. Department of the Treasury, UK Government, UK Foreign, Commonwealth & Development Office, Government of Canada, Department of Foreign Affairs, Trade and Development of Canada, AHK Russland.

Gegenmaßnahmen von Belarus

  • Änderungen der Geschäftsrahmenbedingungen
  • Ein- und Ausfuhr von Waren
  • Gegensanktionen gegenüber den USA

Änderungen der Geschäftsrahmenbedingungen

19.10.2023

Durch den Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 326 vom 19.10.2023 wurden Änderungen in Bezug auf den Erlass Nr. 93 vom 14.03.2022 „Über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer stabilen Funktionierung der Wirtschaft“ verabschiedet. Demnach wird das Verzeichnis der betroffenen Unternehmen mit Gründern / Gesellschaftern aus „unfreundlichen“ Ländern nicht mehr geführt, die Beschränkungen gelten für alle Unternehmen dieser Kategorie.

Die Zustimmung des Ministerrates wird für die Reorganisation solcher Unternehmen, den Austritt eines Gesellschafters aus „unfreundlichen“ Ländern und die Veräußerung von Anteilen und Immobilien erforderlich. Zusätzlich wird für Transaktionen im Zusammenhang mit dem Eigentumsverkauf eine Abgabe in Höhe von mindestens 25% des Marktwertes der veräußerten Kapitalanteile / Aktien bzw. der Immobilien vorgesehen.

Außerdem werden für die EU-Verkehrsmittel die Kosten für belarussische Kfz-Versicherungen und für Frachtbetrieb- und Umladungsdienstleistungen erhöht (ab dem 22. Januar 2024 wird eine Gebühr in Höhe von 0,8 des Basiswertes bzw. 29,6 BYN (ca. 8,7 Euro) für die jeweilige Dienstleistung eingeführt).

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


13.09.2023

Mit dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 285 vom 13. September 2023 wurde das Verfahren zum Funktionieren der laufenden (Abrechnungs-) Bankkonten für die Unternehmenseigentümer und -Gesellschafter aus den „unfreundlichen Staaten“ festgelegt. Den Gewinn und Dividenden vom Geschäft im Land können sie nur auf Spezialkonten in belarussischen Rubeln erhalten und diese Mittel nur für bestimmte Zwecke verwenden. Ein Konto kann bei jeder belarussischen Bank eröffnet werden.  

Ausländische Unternehmenseigentümer und -Gesellschafter können diese Mittel für folgende Zwecke verwenden:
- Finanzierung von Investitionsprojekten auf dem Territorium der Republik Belarus;
- Rückzahlung von Schulden für Bankkredite;
- Erwerb bestimmter Staatspapiere der Republik Belarus;
- Eröffnung der unwiderruflichen Bankdepositen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bei der Bank, wo ein Spezialkonto eröffnet wird;
- andere durch die Regierung abgestimmte Ziele.

Die Schließung dieser Spezialkonten ist unmöglich, wenn in Bezug auf das Unternehmen oder den ausländischen Teilnehmer die restriktiven Maßnahmen eingeführt wurden (Aussetzung oder Sperrung von Finanztransaktionen, Einfrieren von Geldmitteln).

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


03.01.2023

Am 6. Januar 2023 wurde das Gesetz der Republik Belarus Nr. 240-З vom 3. Januar 2023 „Über den Vermögensentzug“ veröffentlicht.  

Das Gesetz genehmigt die Möglichkeit des Vermögensentzugs zugunsten der Republik Belarus wegen unfreundlicher Handlungen. Zu den Objekten des Eigentumsrechts gehören Sachen, einschließlich Geld und Wertpapiere, sonstiges Eigentum, einschließlich Eigentumsrechte, die sich in der Republik Belarus befinden und den Subjekten der Beschlagnahme gehören - ausländischen Staaten, natürlichen und juristischen Personen aus ausländischen Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen, sowie deren Affiliates.

Das Gesetz sieht den Grundsatz der Objektivität vor, wonach der Entzug von Eigentumsrechten ausschließlich als Reaktion auf unfreundliche Handlungen / Vergeltungsmaßnahme verwendet wird. Das Gesetz enthält dabei den Begriff „unfreundliche Handlungen“ nicht.

Über die Notwendigkeit, Vergeltungsmaßnahmen zu ergreifen, entscheidet der Ministerrat der Republik Belarus.

Das Gesetz tritt am 17. Januar 2023 in Kraft.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


03.01.2023

Am 6. Januar 2023 wurde das Gesetz der Republik Belarus Nr. 239-З vom 3. Januar 2023 „Über Fragen der Überführung unter vorübergehende externe Verwaltung“ veröffentlicht. 

Laut dem Gesetz können juristische Personen der Republik Belarus – kommerzielle Gesellschaften, deren Eigentümer (Gesellschafter (Aktionäre)) Personen aus ausländischen Staaten (kommerzielle Gesellschaften) sind - durch Beschlüsse der regionalen Exekutivkomitees bzw. der Stadt Minsk unter vorübergehende externe Verwaltung für bis zu 18 Monaten ab dem Datum der entsprechenden Entscheidung überführt werden.

Die Ziel der vorübergehenden externen Verwaltung besteht darin, eine ungerechtfertigte Beendigung der Tätigkeit von kommerziellen Gesellschaften sowie Benachteiligung für deren Personalbelegschaft auszuschließen und deren normale verlustfreie Tätigkeit zu gewährleisten.

Das Gesetz tritt am 17. Januar in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2025.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


01.07.2022

Basierend auf dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus vom 14. März 2022 Nr. 93 „Über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung eines stabilen Funktionierens der Wirtschaft“ und dem Gesetz der Republik Belarus vom 5. Januar 2015 Nr. 231-3 „Über den Wertpapiermarkt“ wurde vom Ministerrat der Republik Belarus die Verordnung Nr. 436 vom 1. Juli 2022 angenommen.

Laut dieser Verordnung wurde eine Liste der juristischen Personen der Republik Belarus festgelegt, deren Teilnehmern (Aktionären), die Ansässige ausländischer Staaten sind, die unfreundliche Handlungen gegenüber belarussischen juristischen und (oder) natürlichen Personen begehen, die Veräußerung deren Anteile (Aktien) in den Satzungsfonds von den belarussischen juristischen Personen verboten wird. Zum Schutz der Interessen der Republik Belarus werden die Aktien in den Depots ihrer Eigentümer gesperrt.

Bei Änderungen des Verzeichnisses wird vom Finanzministerium ausgestellt:
- eine Anordnung zur Verhängung von Beschränkungen für die Veräußerung von Wertpapieren zur Sicherung der Sperrung von Aktien in den Depots neuer Eigentümer, die in das Verzeichnis aufgenommen werden;
- eine Anordnung zur Aufhebung der Beschränkungen für die Veräußerung von Wertpapieren zur Sicherung der Freigabe der Aktien in den Depots der Eigentümer, die vom Verzeichnis ausgenommen sind.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


30.06.2022

Der Ministerrat der Republik Belarus und die Nationalbank der Republik Belarus haben eine gemeinsame Verordnung Nr. 413/15 vom 28. Juni 2022 über die Erfüllung belarussischer Schuldverpflichtungen in Bezug auf Eurobonds in belarussischen Rubeln angenommen. Dieser Beschluss ist durch die Unmöglichkeit der Durchführung der Zahlungen in Fremdwährung aufgrund der verhängten Sanktionen bedingt.
Die Erfüllung von Schuldverpflichtungen erfolgt zum Kurs der Nationalbank am Zahlungsdatum auf Konten, die speziellbei JSC "Belarusbank" eröffnet wurden.

Quelle: Finanzministerium der Republik Belarus


08.06.2022

Der Ministerrat der Republik Belarus und die Nationalbank der Republik Belarus haben eine Verordnung angenommen, die den belarussischen juristischen Personen ermöglicht, im Rahmen der Geschäfte im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen von Nicht-Residenten die Fremdwährung in bar (US-Dollar, Euro, chinesischer Yuan) zu erhalten. Diese Deviseneinnahmen sollten dann auf Bankkonten in Belarus gebucht werden.

Diese Maßnahme ermöglicht den Unternehmen, die Tätigkeit angesichts der geltenden Sanktionen und Schwierigkeiten mit dem Geldtransfer bei der Abwicklung von Exportverträgen fortzusetzen.

Die Verordnung tritt nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


30.05.2022

Der Ministerrat der Republik Belarus hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der neue Ansätze in der Wirtschaftspolitik bis Ende 2023 einführen soll, um negative Auswirkungen der Sanktionen zu beseitigen.

Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs betreffen fast alle Bereiche: Investitionen und Finanzierung, Bedingungen für Produktionstätigkeit, Transport und Logistik, soziale Garantien für die Bevölkerung.

Es werden u.a. Zoll- und Steueraufschub, ein Moratorium für die Erhöhung der Vermögensteuern, eine Optimierung der Einholung von Genehmigungen und Änderungen der Bewertungskriterien der Arbeit der Leiter staatlicher Organisationen vorgeschlagen.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


28.05.2022

Das Ministerium für Antimonopolregelung und Handel der Republik Belarus hat ein Programm für Preisdämpfung vorbereitet. In Verbindung mit der Krisensituation in der Region und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft war im März 2022 ein deutlicher Anstieg der Inflation bis zu 6,1% zu verzeichnen. Die in Belarus und Russland getroffenen Maßnahmen konnten aber zur Verlangsamung der Inflationsprozesse im April 2022 um das Vierfache auf 1,6% beitragen. Für Mai 2022 erwartet das Ministerium eine Inflationsrate in Höhe von 1 % und deren weitere Reduzierung in den Sommermonaten.

Derzeit ist das Programm dem Ministerrat der Republik Belarus zur Prüfung vorgelegt.

Quelle: Ministerium für Antimonopolregelung und Handel der Republik Belarus


 25.05.2022

Angesichts der Sanktionsbedingungen wurde in Belarus ein Gesetzentwurf über den Parallelimport von einer Reihe von Waren entwickelt. Die Arbeit am Gesetzentwurf erfolgt im Rahmen der Importersatzstrategie. Es wird auch die Frage über die Suche nach alternativen Lieferanten bearbeitet.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


25.05.2022

Belarus hat im Antwortschritt den belarussischen Banken die Zahlungen an ukrainische Residenten verboten. Am 25. Februar hatte die Nationalbank der Ukraine auf Grund der Verordnung Nr. 19 vom 24. Februar 2022 „Über die Besonderheiten der Einstellung der Tätigkeit der Banken unter Kriegsrecht“ ein Verbot über die Transaktionen mit belarussischen und russischen Rubeln sowie die Transaktionen mit natürlichen und juristischen Personen der Republik Belarus und der Russischen Föderation eingeführt.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


19.05.2022

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat am 19. Mai 2022 eine Reihe von Beschlüssen angenommen, die angesichts der Logistikschwierigkeiten und der verhängten Wirtschaftssanktionen zur Vereinfachung der Geschäftsrahmenbedingungen beitragen sollen.
Einer der Beschlüsse ist die vereinfachte Prozedur der Bestätigung des Ursprungs der Waren, die aus Ländern eingeführt werden, mit denen die EAWU Freihandelsabkommen unterzeichnet hat. Bei der Wareneinfuhr können anstatt der Originale die Kopien von Dokumenten zum Warenursprung akzeptiert werden. Der Beschluss wird befristet bis zum 31.12.2023 eingeführt und tritt 10 Kalendertage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
Darüber hinaus erweiterte der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission eine Liste der Waren, die vor Abgabe einer Zollerklärung freigegeben werden können. Vor allem geht es um Lebensmittel und Elektronik, Rohstoffe, Materialien und Ausrüstungen für die Leichtindustrie. Dieser Mechanismus verkürzt die Zeit zwischen der Einfuhr und dem Verkauf von Waren und ist quasi ein Zahlungsaufschub der Zollgebühren.
Noch ein wichtiger Beschluss der Kommission betrifft die Registrierung von Medizinprodukten. Er optimiert die Registrierungsprozedur und erleichtert die Markteinführung dieser Produkte.

Quelle: Eurasische Wirtschaftskommission


19.05.2022

Ab dem 20. Mai 2022 treten einige Bestimmungen der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 276 vom 5. Mai 2022 in Kraft. Das Dokument bestimmt eine Liste von Tankstellen, wo die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge mit Dieselkraftstoff betankt werden dürfen.

Die Liste umfasst 12 Grenztankstellen, die den Kontrollpunkten und speziell ausgewiesenen Orten für den Frachtbetrieb und Umladung zugeordnet sind. Außerdem können EU-Kraftfahrzeuge nur mit Dieselkraftstoff bestimmter Marken tanken.

Belarussische Verbraucher (Bürger und Einwohner der Republik Belarus) sowie natürliche Personen - Bürger der EU-Länder - haben weiterhin die Möglichkeit, Autos mit anderen Arten von Dieselkraftstoff an anderen Tankstellen in der Republik Belarus zu betanken. Es gibt mehr als 800 Tankstellen im Land.

Quelle: Belneftekhim


10.05.2022

Einreiseverbot nach Belarus für EU-Kraftfahrzeuge: Erläuterungen des Staatlichen Zollkomitees der Republik Belarus zu den Besonderheiten des Frachtbetriebs und (oder) der Umladung

Die ausländischen Spediteure müssen bei den Umladungen in der Republik Belarus die Transitgenehmigungen einholen, wenn Belarus weder das Land der Beladung noch das Land der Entladung der Waren ist. In diesem Fall muss für jedes Fahrzeug des internationalen Verkehrs eine separate Zollanmeldung erstellt werden: Zugmaschine, Anhänger, Auflieger, Container. Die Versandanmeldung und der CMR-Frachtbrief erfordern auch Informationen über den weiteren Frachtführer.

Quelle: Staatliches Zollkomitee der Republik Belarus


Informationsübersicht des Staatlichen Zollkomitees der Republik Belarus zum Frachtbetrieb in Bezug auf die Transportgüter aus EU-Ländern (auf Russisch)

Information über die Belastung der speziell ausgewiesenen Orte für Frachtbetrieb und Umladung (auf Russisch)


06.05.2022

Änderungen in die Verordnung des Ministerrates der RB Nr. 247 vom 22. April 2022 über das Einreiseverbot nach Belarus für EU-Kraftfahrzeuge durch die Verordnung des Ministerrates der RB Nr. 276 vom 05. Mai 2022

Es wurde die Liste der speziell ausgewiesenen Orte für Frachtbetrieb und Umladung im Zusammenhang mit der Einführung des Einreiseverbots nach Belarus für die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge erweitert. Es wurden 3 Zwischenlager hinzugefügt: - JLLC "Brestvneshtrans", - OJSC "Belimporttorg" - JV "Tranzit" LLC

Darüber hinaus wird für die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge ein Verbot für die Transportierung der Sperrgüter durch das Territorium der Republik Belarus eingeführt.

Eine Ausnahme bilden:
- Sperrgüter, wenn es aufgrund der technischen Eigenschaften des Gutes und (oder) der technologischen Besonderheiten der Transportierung unmöglich ist, zu speziell ausgewiesenen Orten zu gelangen, sowie Fahrzeuge für die Beförderung dieser Güter, vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Transportministerium der Republik Belarus;
- Fahrzeuge, die mit den Autotransportern befördert werden, und die Autotransporter selbst.

Außerdem erlaubt die Verordnung das Auftanken von Fahrzeugen mit bestimmten Kraftstoffarten und an dafür speziell vorgesehenen Orten.

Die Verordnung tritt am Tag seiner Annahme in Kraft, mit Ausnahme von Fragen hinsichtlich des Betankens von Fahrzeugen (tritt nach 14 Tagen in Kraft).

Quelle: Staatliches Zollkomitee der Republik Belarus, Transportministerium der Republik Belarus


16.04.2022

Ab dem 16. April 2022 wurde für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (und LKWs) ein Einreiseverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt. Dabei dürfen EU-Fahrzeuge das Land über bestimmte Kontrollpunkte zu 14 speziell ausgewiesenen Orten für den Frachtbetrieb und Anhänger betreten. An diesen Stellen kann die Ware auf belarussische und russische Fahrzeuge umgeladen werden.

Außerdem gilt diese Beschränkung bis zum 23. April nicht für EU-Fahrzeuge, die vor dem 16. April in das Land eingereist sind. Beförderung von Postsendungen und lebenden Tieren kann auch weiter uneingeschränkt erfolgen.

Quelle: Transportministerium der Republik Belarus

Liste der Kontrollpunkte
 


08.04.2022

Mit der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 209 vom 6. April 2022 wird die Liste der ausländischen Staaten verabschiedet, die unfreundliche Handlungen gegenüber belarussischen juristischen und (oder) natürlichen Personen begehen. Neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten werden auch folgende Länder als unfreundlich bezeichnet:
• Australische Union;
• Kanada;
• Fürstentum Liechtenstein;
• Königreich Norwegen;
• Neuseeland;
• Republik Albanien;
• Republik Island;
• Republik Nordmazedonien;
• Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland;
• Vereinigte Staaten von Amerika;
• Montenegro;
• Schweizerische Eidgenossenschaft.

Dies bedeutet beispielsweise, dass belarussische Banken und andere Finanzinstitute die Annahme von Zahlungsaufforderungen von Residenten dieser Länder ohne Zustimmung des Zahlers ablehnen müssen. Außerdem zahlen Unternehmen, die in diesen Staaten ansässig sind, eine Gebühr für die vorzeitige Beendigung von Darlehens- oder Leasingverträgen. Doppelbesteuerungsabkommen etc. können ggf. ausgesetzt werden.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


07.04.2022

Der Ministerrat der Republik Belarus hat zusammen mit der Nationalbank eine Verordnung verabschiedet, wonach das Land seine Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern in belarussischen Rubeln erfüllen wird. Die Republik Belarus wird ihre Verpflichtungen zur Rückzahlung des Hauptschuldbeitrags und der Zinsen für externe Staatsdarlehen, die von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und der Northern Investment Bank (NIB) bereitgestellt wurden, in belarussischen Rubeln nach dem offiziellen Wechselkurs des belarussischen Rubels gegenüber der entsprechenden Fremdwährung am Tag der Zahlung erfüllen.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


07.04.2022

Der Ministerrat der Republik Belarus hat einen umfassenden Plan zur Unterstützung der Wirtschaft verabschiedet, der vor allem Folgendes vorsieht:
•  Exportunterstützung und Ausweitung der Kreditvergabe an Exporteure
•  Reduzierung der Zölle auf Waren, die für die Exportproduktion benötigt werden, und Möglichkeit der Stundung von Zollschulden
•  Aufbau neuer Transport- und Logistikketten zur Umleitung von Exportströmen
•  Möglichkeit, die Kontingente für Lieferungen in die Russische Föderation zu erhöhen und das Lizenzsystem für den Warentransport abzuschaffen
•  Schaffung gemeinsamer importsubstituierender Produktionen mit Russland
•  zusätzliche finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, die Güter herstellen, die nicht in Belarus und Russland produziert werden
•  Befreiung der Unternehmen von der Verwaltungshaftung für erstmalig begangene Verstöße
•  Möglichkeit, Zuschüsse für zusätzliche Zahlungen an Arbeitnehmer zu erhalten und Einkommen an die Inflation anzupassen
•  Vorteile und Präferenzen für Residenten des Hi Tech Parks, ähnlich den Maßnahmen, die in Russland für IT-Unternehmen ergriffen wurden: Null-Einkommensteuersatz bis 2024, reduzierte Sätze für Versicherungsbeiträge von 7,6%, Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Verkauf und der Übertragung von Rechten an Programmen, vergünstigte Kreditvergabe für IT-Start-ups, Recht auf vergünstigte Hypotheken und Zurückstellung vom Militärdienst für eine Reihe von Spezialistenkategorien.

Das Dokument enthält auch lokale Maßnahmen zur Unterstützung der Industrie, des Baugewerbes, der Landwirtschaft, des Verkehrs und des Tourismus.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


07.04.2022

Der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 137 setzt Zahlungen an Residenten ausländischer Staaten aus, die unfreundliche Handlungen gegenüber belarussischen juristischen und (oder) natürlichen Personen begehen. Das Dokument soll nationale Wirtschaftssubjekte vor der durch ausländische Residenten beantragten Abbuchung der Gelder von ihren Konten schützen. Darüber hinaus wird die Verpflichtung von Banken und anderen Finanzorganisationen sowie JSC "Development Bank of the Republic of Belarus" eingeführt, die Annahme von Zahlungsforderungen abzulehnen, die von ausländischen Residenten auf der Grundlage von Vollstreckungsdokumenten ohne Zustimmung des Zahlers eingereicht werden.

Quelle: Erlass Nr. 137 vom 7. April 2022


14.03.2022

Am 14. März 2022 trat der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 93 „Über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer stabilen Funktionierung der Wirtschaft“ in Kraft.

Dieser Rechtsakt soll zur Erhöhung der inneren Stabilität der Wirtschaft und der Gewährleistung makroökonomischer und haushaltspolitischer Stabilität angesichts des Sanktionsdrucks, der mit der Einführung restriktiver Maßnahmen seitens der ausländischen Staaten gegenüber die Republik Belarus verbunden ist, beitragen.

In diesem Zusammenhang enthält der Erlass Maßnahmen zur Unterstützung der belarussischen Wirtschaft und Unternehmen unter schwierigen Rahmenbedingungen, der Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Haushalts und der Umsetzung von Gegenbeschränkungen als Reaktion auf unfreundliche Handlungen ausländischer Staaten gegenüber belarussischen juristischen und natürlichen Personen.

In Bezug auf die Gegenbeschränkungen erteilt der Erlass den staatlichen Behörden der Republik Belarus das Recht, u.a. folgende Maßnahmen zu ergreifen:
•  Einführung von Vertragsstrafen / Gebühren für die vorzeitige Beendigung von Miet(leasing)-, Kredit-, Darlehensverträgen und anderen Verträgen ähnlicher Art;
•  Aussetzung der Umsetzung internationaler Abkommen von Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung;
•  Änderung der Steuersätze auf die Einkünfte ausländischer Organisationen, die nicht über eine Betriebsstätte tätig sind, wenn sie zugunsten ausländischer Organisationen aus Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen, gezahlt werden;
•  Verbot der Veräußerung von Grundkapitalanteilen (Aktien) juristischer Personen der Republik Belarus durch Personen aus Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen;
•  Erlaubnis zur Erfüllung von Verbindlichkeiten in der Landeswährung (belarussische Rubel) gegenüber ausländischen Gläubigern im Falle unfreundlicher Maßnahmen gegenüber die Republik Belarus, begleitet von der Aussetzung der Finanzierung und Durchführung von Projekten oder der fehlenden technischen Möglichkeit, Zahlungen in Fremdwährung vorzunehmen.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus, Finanzministerium der Republik Belarus


06.12.2021

Als Reaktion auf die Restriktionen in Bezug auf die belarussische Luftfahrtindustrie werden ähnliche Maßnahmen gegen Fluggesellschaften aus den Ländern der Europäischen Union und Großbritannien unternommen.

Es wurden auch die Listen der Personen erweitert, deren Einreise nach Belarus und des Unionsstaates unerwünscht ist, und die (Personen) systematisch belarussische Beamte, Journalisten und Vertreter öffentlicher Organisationen diskriminieren.

Die Umsetzung der Unionsprogramme und die Stärkung der wirtschaftlichen Integration mit der Russischen Föderation sowie der Aufbau starker Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Partnern der EAWU und mit anderen Ländern werden fortgesetzt.

Quelle: Außenministerium der Republik Belarus

Ein- und Ausfuhr von Waren

09.10.2024

Durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 745 vom 09.10.2024 wurde ab 15.10.2024 die Lizensierung für den Export von Zwiebeln, Weißkohl und Äpfeln für drei Monate eingeführt. Die Waren können nach Erhalt einer entsprechenden einmaligen Lizenz des Ministeriums für Antimonopolregulierung und Handel der Republik Belarus exportiert werden.

Die Maßnahme wurde für die Unterstützung des Innenmarkts eingeführt.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


05.10.2024

Durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 736 vom 05.10.2024 wurde die Exportlizensierung einer Reihe von Getreidesorten um weitere sechs Monate verlängert. Die Ausfuhr von Getreide aus Belarus ist sowohl in die Mitgliedstaaten der EAWU als auch außerhalb des Zollgebiets der Union in andere Länder verboten.

Die Liste umfasst 18 Warenpositionen, darunter Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Buchweizen, Hirse, Triticale, Raps, Sonnenblumenkerne und andere Getreidearten.

Die Waren können nach Erhalt einer entsprechenden einmaligen Lizenz des Ministeriums für Antimonopolregulierung und Handel der Republik Belarus exportiert werden.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


28.08.2024

Der Ministerrat der Republik Belarus hat die Listen der Waren erweitert, die für den Import und Verkauf in der Republik Belarus verboten sind.    

Die Liste der Waren, deren Einfuhr und Verkauf in Belarus verboten sind und die aus „unfreundlichen Ländern“ stammen, wird um folgende Warenpositionen ergänzt: Hochdruck-Polyethylen, Reifenprodukte, OSB-Platten, Sperrholz, Tischler- und Zimmereiprodukte, Papier und Pappe, Glasfasern, einschließlich Glaswolle

Die Liste der zur Einfuhr und zum Verkauf in Belarus verbotenen Waren aus Polen, der Tschechischen Republik, Litauen, Lettland und Estland wird um folgende Artikel ergänzt: Taschen und Koffer, Tapeten, Keramikfliesen, Sanitärprodukte, Kühlschränke, Gefrierschränke und andere Kühl- oder Gefriergeräte, Waschmaschinen, Windeln.

Diese Maßnahmen treten am 15. Oktober 2024 in Kraft.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


08.08.2024

Mir der Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr.583 vom 08.08.2024 wurde die Liste der Waren aus „unfreundlichen Ländern“ erweitert, die für den Import und Verkauf in der Republik Belarus verboten sind. Die Liste wird um folgende Warenpositionen ergänzt: Margarine; Makkaroni; Zement und Zementprodukte; Stickstoffdünger; Plastikgeschirr; Spanplatten; MDF-Platten; Kisten; Säcke, Tüten und andere Verpackungsmittel aus Papier und Karton; Ziegelsteine.

Diese Maßnahmen treten am 31. August 2024 in Kraft.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


21.05.2024

Mit der Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 359 vom 21.05.2024 wurden die Änderungen in Bezug auf die Verordnung Nr. 700 vom 06.12.2021 „Über die Verwendung von Sondermaßnahmen für bestimmte Arten von Waren“ eingeführt.

Es wurde ein Verbot für die Einfuhr und den Verkauf in der Republik Belarus von mehreren Waren aus Litauen, Lettland, Estland, Polen und Tschechien eingeführt. Die Liste der betroffenen Waren umfasst Kosmetikmittel, Seifen und Reinigungsmittel, Teppiche, Kleidung und Schuhe, Geschirr usw. Auch ist die Einfuhr aus „unfreundlichen“ Ländern von Wasser, incl. Mineral- und Kohlensäurewasser, vollständig verboten. 

Das Verbot gilt nicht für Waren, die für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


26.12.2023

Durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 934 vom 26.12.2023 wurden die Beschränkungen für die Einfuhr nach Belarus bestimmter Arten von Agrar- und Lebensmittelprodukten aus „unfreundlichen“ Ländern bis 31.12.2024 verlängert. Das Dokument sieht u.a. die Verlängerung des zulässigen Zeitraums für die Einfuhr von Äpfeln aus „unfreundlichen“ Ländern vom 01.04.2024 bis zum 31.07.2024 vor. 

Die Lebensmittelbeschränkungen wurden ab 1. Januar 2022 durch die Verordnung Nr. 700 vom 6. Dezember 2021 eingeführt. Weiterhin wurde dieses Verbot mehrmals verlängert.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


02.11.2023

Mit der Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 757 vom 02.11.2023 wurden die Änderungen in Bezug auf die Verordnung Nr. 700 vom 06.12.2021 „Über die Verwendung von Sondermaßnahmen für bestimmte Arten von Waren“ eingeführt.

Für eine Reihe von Waren aus Lettland werden die Einfuhr und der Verkauf in Belarus verboten. Die Liste der verbotenen Waren umfasst Früchte, Nüsse, Kaffee, Jam, Fruchtgelees, Marmeladen, Säfte, Alkoholgetränke, Bier, Strumpfwaren, Blöcke, Ziegel und ähnliche Keramikprodukte.

Ein solches Verbot wurde als Reaktion auf die Schließung des Kontrollpunkts Silene an der Grenze zur Republik Belarus eingeführt.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


29.06.2023

Durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 412 vom 27.06.2023 wurden die Beschränkungen für die Einfuhr nach Belarus bestimmter Arten von Agrar- und Lebensmittelprodukten aus „unfreundlichen“ Ländern bis 31.12.2023 verlängert. Das Dokument sieht u.a. die Beibehaltung des Einfuhrverbots für Äpfel aus „unfreundlichen Ländern“ mit Ausnahme des Zeitraums vom 1. bis 31. Juli sowie die Einführung eines Einfuhrverbots für Bier und alkoholarme Getränke aus Litauen und Polen vor. Die Lebensmittelbeschränkungen wurden ab 1. Januar 2022 durch die Verordnung Nr. 700 vom 6. Dezember 2021 eingeführt.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


03.05.2023

Mit der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 291 vom 2. Mai 2023 wurde das Einfuhrverbot für Produkte von Skoda, Liqui Moly und Beiersdorf in Belarus um weitere sechs Monate verlängert.

Die Waren dieser Unternehmen werden bis zum einschließlich 4. November 2023 nach Belarus nicht importiert und nicht verkauft.

Erstmals wurde das Einfuhr- und Verkaufsverbot für Produkte von Skoda, Liqui Moly und Beiersdorf durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 240 vom 23. April 2021 ab 4. Mai 2021 im Zusammenhang mit den "unfreundlichen Handlungen" dieser Unternehmen gegenüber Belarus eingeführt. Später wurde dieses Verbot dreimal – im November 2021, Mai 2022, November 2022 – jeweils um sechs Monate verlängert.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


03.01.2023

Am 6. Januar wurde das Gesetz der Republik Belarus Nr. 241-З vom 3. Januar 2023 „Über die Beschränkung ausschließlicher Rechte an Objekten des geistigen Eigentums“ veröffentlicht.

Laut dem Gesetz werden in Belarus die Nutzung von Objekten des geistigen Eigentums sowie die Einfuhr und Einführung in den zivilen Verkehr von Gütern, bei denen Objekte des geistigen Eigentums verwendet werden, ohne Zustimmung von Urheberrechtsinhabern aus ausländischen Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen, zugelassen. Zu solchen Objekten gehören u.a. Computerprogramme, audiovisuelle und musikalische Werke, Programme von Rundfunkanstalten.

Die Nutzung dieser Objekte gilt nicht als Verletzung von Exklusivrechten. Das Verzeichnis der betreffenden Objekte des geistigen Eigentums für Parallelimporte wird von den zuständigen Behörden festgelegt.

Das Gesetz tritt am 17. Januar in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2024.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


14.12.2022

Mit der Verordnung des Ministerrates Nr. 865 vom 14.12.2022 wurden die Einfuhrbeschränkungen von Lebensmitteln aus „unfreundlichen“ Ländern um sechs Monate verlängert. Auch wurde die Liste der Embargopositionen angepasst. Die Entlastung wurde in Bezug auf Gemüse und Obst gemacht. Die Lebensmittelbeschränkungen wurden ab 1. Januar 2022 durch die Verordnung Nr. 700 vom 6. Dezember 2021 eingeführt.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


03.11.2022

Mit der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 744 vom 3. November 2022 wurde das Einfuhrverbot für Produkte von Skoda, Liqui Moly und Beiersdorf in Belarus um sechs Monate verlängert. Die Waren dieser Unternehmen werden bis zum einschließlich 5. Mai 2023 nach Belarus nicht importiert und nicht verkauft.

Erstmals wurde das Einfuhr- und Verkaufsverbot für Produkte von Skoda, Liqui Moly und Beiersdorf durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 240 vom 23. April 2021 ab 4. Mai 2021 im Zusammenhang mit den "unfreundlichen Handlungen" dieser Unternehmen gegenüber Belarus eingeführt. Später wurde dieses Verbot zweimal – im November 2021 und Mai 2022 – jeweils um sechs Monate verlängert.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


20.09.2022

Mit der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 630 vom 20. September 2022 wurde das Ausfuhrverbot von mehr als 250 Industriegütern aus dem Land um sechs Monate verlängert. Die Liste der für die Ausfuhr verbotenen Waren umfasst sowohl hochspezialisierte Waren und Materialien als auch Massenbedarfsgüter. Das Dokument gilt nicht für Produkte belarussischer und russischer Herkunft. Dabei können die Waren nach Erhalt einer entsprechenden einmaligen Lizenz des Ministeriums für Antimonopolregulierung und Handel der Republik Belarus exportiert werden. Das Verbot wurde erstmals durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 147 vom 19. März 2022 für 6 Monate eingeführt.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


06.07.2022

Mit der Verordnung Nr. 446 des Ministerrates der Republik Belarus vom 6. Juli 2022 wurde das Ausfuhrverbot von dem Weizenmehl, der Buchweizengrütze, Fertiggerichten aus Buchweizen aus Belarus eingeführt. Die Ausfuhr von Weizenmehl und Buchweizen aus Belarus ist sowohl in die Mitgliedstaaten der EAWU als auch außerhalb des Zollgebiets der Union in andere Länder verboten. Das Verbot wurde für die Unterstützung des Innenmarkts eingeführt. Das Verbot gilt drei Monate ab dem Datum der offiziellen Veröffentlichung der Verordnung.

Das vorige Ausfuhrverbot für Mehl und Buchweizen wurde durch die Verordnung des Ministerrates Nr. 137 vom 13. März 2022 eingeführt. Das Dokument ist seit dem 16.06.2022 ungültig.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus


27.06.2022

Der Ministerrat der Republik Belarus hat die Verordnung Nr. 412 vom 27. Juni 2022 über die Verlängerung des Lebensmittelembargos bis Ende 2022 angenommen. Die Lebensmittelbeschränkungen für bestimmte Arten von Waren wurden ab 1. Januar 2022 durch die Verordnung Nr. 700 vom 6. Dezember 2021 eingeführt und sehen das Einfuhrverbot nach Belarus einer Reihe von Lebensmitteln aus der Europäischen Union, den USA, Kanada, Großbritannien, Norwegen, der Schweiz, Albanien, Montenegro, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien. Die Liste der verbotenen Waren umfasst verschiedene Fleischsorten, teilweise Milch und Milchprodukte, Gemüse, Obst und Nüsse, Fette, Wurst und ähnliche Produkte, Süßwaren, Salz und andere Waren. Unter das Verbot fielen auch Vitamine und Nahrungsmittelzusätze.
Neben der Verlängerung der Lebensmittelbeschränkungen ergänzte die Verordnung Nr. 412 auch die Liste der Ausnahmen aus der Kategorie der Früchte und Nüsse, die nach Belarus importiert werden dürfen. Das Embargo gilt nicht mehr für Kirschen und Kirschen, Aprikosen, Pfirsiche und Nektarinen, Birnen, Kakis und Pflaumen.
Das Verbot gilt auch nicht für Waren, die für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden, die für Kindernahrung bestimmt sind, und eine Reihe anderer kritisch wichtigen Importgüter.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


05.05.2022

Mit der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 273 vom 4. Mai 2022 wurde das Einfuhr- und Verkaufsverbot für Produkte von Skoda, Liqui Moly und Beiersdorf in Belarus um sechs Monate verlängert. Die Waren dieser Unternehmen werden vom 5. Mai bis zum einschließlich 4. November 2022 nach Belarus nicht importiert und nicht verkauft.

Erstmals wurde das Einfuhr- und Verkaufsverbot für Produkte von Skoda, Liqui Moly und Beiersdorf durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 240 vom 23. April 2021 ab 4. Mai 2021 im Zusammenhang mit den "unfreundlichen Handlungen" dieser Unternehmen gegenüber Belarus eingeführt. Später wurde dieses Verbot um sechs Monate verlängert.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


27.04.2022

Belarus hat das Anfang 2022 verhängte Lebensmittelembargo in Bezug auf die Einfuhr einiger Gruppen von Waren aus den Ländern, die unfreundliche Handlungen gegenüber Belarus begehen, aufgehoben.
Gemäß der Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 245 vom 22. April 2022 dürfen Importeure ab dem 27. April 2022 Äpfel, Birnen, Zucchini, Eierfrüchten, frische Paprika, Salat, Rucola, Mangold und Spinat aus „unfreundlichen“ Ländern importieren.
Zuvor hatte die belarussische Regierung als Reaktion auf die verstärkten westlichen Sanktionen ab 1. Januar 2022 ein Lebensmittelembargo in Bezug auf eine Vielzahl von Waren (Rindfleisch, Geflügelfleisch, Schweinefleisch, Milch und Milchprodukte, Obst und Nüsse, Wurstwaren, Süßwaren, Salz und Gemüse) verhängt, die in „unfreundlichen“ Ländern hergestellt werden. Produkte aus den EU-Ländern, den USA, Kanada, Norwegen und Großbritannien u.a. wurden verboten.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus (auf Russisch)


19.03.2022

Der Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 147 vom 19. März 2022 sieht ein vorübergehendes Verbot der Ausfuhr bestimmter Arten von Industriegütern aus Belarus sowohl in die Länder der EAWU als auch außerhalb der EAWU vor. Ein vorübergehendes Verbot für die Ausfuhr aus Belarus in die Staaten außerhalb des Zollgebiets der EAWU gilt für Waren, die in die Zollverfahren zur Ausfuhr, vorübergehenden Ausfuhr, Veredelung außerhalb des Zollgebiets und Wiederausfuhr überführt werden.

Die Liste der für die Ausfuhr verbotenen Waren umfasst einige medizinische Materialien und Erzeugnisse, Laborglaswaren, Behälter, Zisternen und Tanks, verschiedene Werkzeuge, Kessel, Turbinen, Verbrennungsmotoren, Pumpen, Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspüler, Lader, landwirtschaftliche Maschinen und verschiedene Werkzeugmaschinen, Monitore, Eisenbahnlokomotiven und Waggons, Fahrzeuge, Traktoren, Fahrgestelle usw. Insgesamt enthält die Liste 254 Warenarten.

Das Dokument gilt nicht für Produkte belarussischer und russischer Herkunft sowie für Transitwaren. Humanitäre Hilfe, Fahrzeuge des internationalen Transports sowie betreffende Ersatzteile, wiederverwendbare Verpackungen fallen auch nicht unter das Verbot. Darüber hinaus sieht die Verordnung die Möglichkeit der Ausfuhr der gelisteten Waren mit einmaligen Lizenzen vor, für deren Genehmigung regionale Exekutivkomitees (Exekutivkomitee der Stadt Minsk) zuständig sind.

Die Verordnung tritt am 22. März 2022 in Kraft und gilt für sechs Monate.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus


06.12.2021

Als Gegenmaßnahme auf den äußeren Sanktionsdruck hat die Regierung der Republik Belarus die Entscheidung getroffen, die Einfuhr einer Reihe von Waren ins Land zu verbieten, die aus Staaten stammen, die antibelarussische Sanktionen verhängen: EU, USA, Kanada, Norwegen, Albanien, Island, Mazedonien, Großbritannien, Montenegro, Schweiz (Verordnung Nr. 700 des Ministerrates der Republik Belarus vom 06.12.2021 tritt am 01.01.2022 in Kraft):

  • Rinderfleisch;
  • Schweinefleisch;
  • gesalzenes Fleisch, Fleisch in Salzlacke, Trocken – oder Rauchfleisch;
  • Milch und Molkereiprodukte, mit Ausnahme von laktosefreier Spezialmilch;
  • Gemüse, mit Ausnahme von für die Einsaat bestimmten Gemüsen;
  • Früchte und Nüsse;
  • Wurst und ähnliche Produkte;
  • Süßwaren;
  • Salz.

Das Verbot gilt nicht für Waren, die für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden, die für Kindernahrung bestimmt sind sowie für Waren, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung nach Belarus importiert wurden.

Ein wesentliches Merkmal der Verordnung Nr. 700 ist der Mechanismus zur Quotierung der Einfuhr verbotener Waren, um ein Gleichgewicht auf dem Verbrauchermarkt zu gewährleisten. Je nach Warengruppe werden die Quoten vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Republik Belarus, dem Ministerium für Antimonopolregulierung und Handel der Republik Belarus und dem Konzern Belgospischeprom festgelegt. Die Verordnung Nr. 700 sieht kein Intervall bei der Einführung oder Änderung von Quoten vor – diese Behörden führen sie ein und ändern, wenn ein Warenmangel oder -überschuss auf dem Markt festgestellt wird.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus (auf Russisch) 

Gegensanktionen gegenüber den USA

Am 02. Juni 2021 hat Belarus die Gegensanktionen gegenüber den USA im Zusammenhang mit dem Wirkungsbeginn der Sanktionen gegen den Belneftechim-Konzern eingeführt. Zu den Gegenmaßnahmen gehören „die Reduzierung des amerikanischen diplomatischen Korps sowie administrativen und technischen Personals, die Verschärfung der Visaverfahren, die Einschränkung der Arbeit amerikanischer Spezialisten in Belarus auf zeitlicher Basis. Die Entscheidung über die Arbeit der US-Agentur für internationale Entwicklung in Belarus USAID wurde ebenfalls zurückgezogen“.

Quelle: Außenministerium der Republik Belarus