Durch den Erlass Nr. 188 vom 31.05.2022 «Über Ausweitung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien durch staatliche Organisationen» werden bei der Ausübung der Außenhandelstätigkeit Frachtbriefe, Transport- (Versand-) und andere Dokumente in Papierform, die den Warenverkehr bestätigen, ab dem 01.07.2023 aufgehoben. Es reicht aus, sie in elektronischer Form zu registrieren. Das Dokument sieht auch vor, dass die staatlichen Organisationen das Einheitliche System zur Identifizierung von natürlichen und juristischen Personen benutzen werden.
Das Dokument soll die Nutzung von modernen Services und Technologien für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen bei der Tätigkeit der staatlichen Organisationen weiter fördern.