Durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 846 vom 16. November 2024 wurde das Verfahren zur Eröffnung ausländischer Repräsentanzen und Niederlassungen in Belarus geregelt. Ausländische juristische Personen und Repräsentanzen dürfen auf dem Territorium der Republik Belarus Niederlassungen eröffnen.
Die Niederlassung einer ausländischen juristischen Person darf im Gegensatz zu ihrer Repräsentanz die Geschäftstätigkeiten ausüben.
Repräsentanzen und Niederlassungen ausländischer Organisationen gelten ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Register der Repräsentanzen ausländischer Organisationen und Niederlassungen als eröffnet. Genehmigungen für die Eröffnung von Repräsentanzen werden nicht mehr erteilt.