Am 21. September 2022 wurde die Verordnung der Nationalbank der Republik Belarus Nr. 345 veröffentlicht, die eine neue Fassung der Bestimmungen zur Registrierung von Währungsverträgen in Belarus durch Residente festlegt.
Die wichtigsten Änderungen gemäß der Verordnung Nr. 345 sind u.a. wie folgt:
- es wurde die Liste der Währungstransaktionen korrigiert, für die die Registrierung eines Währungsvertrages erforderlich ist;
- es wurde das Verfahren zur Bestimmung des Verpflichtungsbetrags laut einem Währungsvertrag präzisiert;
- es wurden die Handlungen eines Residenten im Falle der Erhöhung des Verpflichtungsbetrags laut einem ursprünglich nicht registrierungspflichtigen Währungsvertrag bestimmt;
- es wurde das Verfahren zur Vorlage von Dokumenten und anderen Informationen über die Erfüllung von Verpflichtungen laut einem Währungsvertrag geändert.
Die durch die Verordnung Nr. 345 vorgesehenen Änderungen treten am 1. Oktober 2023 in Kraft.