Belarus

Änderungen der Rahmenbedingungen für Residenten aus „unfreundlichen“ Ländern

30.10.2023

Durch den Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 326 vom 19.10.2023 wurden Änderungen in Bezug auf den Erlass Nr. 93 vom 14.03.2022 „Über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer stabilen Funktionierung der Wirtschaft“ verabschiedet. Demnach wird das Verzeichnis der betroffenen Unternehmen mit Gründern / Gesellschaftern aus „unfreundlichen“ Ländern nicht mehr geführt, die Beschränkungen gelten für alle Unternehmen dieser Kategorie.

Die Zustimmung des Ministerrates wird für die Reorganisation solcher Unternehmen, den Austritt eines Gesellschafters aus „unfreundlichen“ Ländern und die Veräußerung von Anteilen und Immobilien erforderlich. Zusätzlich wird für Transaktionen im Zusammenhang mit dem Eigentumsverkauf eine Abgabe in Höhe von mindestens 25% des Marktwertes der veräußerten Kapitalanteile / Aktien bzw. der Immobilien vorgesehen.

Außerdem werden für die EU-Verkehrsmittel die Kosten für belarussische Kfz-Versicherungen und für Frachtbetrieb- und Umladungsdienstleistungen erhöht (ab dem 22. Januar 2024 wird eine Gebühr in Höhe von 0,8 des Basiswertes bzw. 29,6 BYN (ca. 8,7 Euro) für die jeweilige Dienstleistung eingeführt).

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus