Belarus

Änderungen des Gesetzes über das Unternehmertum in Belarus

22.04.2024

Durch das Gesetz der Republik Belarus Nr. 365-3 vom 22.04.2024 werden Änderungen der Geschäftsrahmenbedingungen in Belarus eingeführt.

Das Dokument legt eine aktualisierte Geschäftsarchitektur mit zwei Kategorien fest: juristische und natürliche Personen. Zu den juristischen Personen zählen kleine Organisationen mit bis zu 100 Mitarbeitern, mittlere mit bis zu 250 Mitarbeitern und große mit über 250 Mitarbeitern. Zu den natürlichen Personen gehören Handwerker, Eigentümer von Agrarwirtschaften, Selbstständige und Einzelunternehmer.

Bis zum 1. Juli 2024 wird die Regierung die Liste der Tätigkeiten festlegen, die als Einzelunternehmer ausgeübt werden dürfen. Die Tätigkeiten, die nicht auf der Liste stehen werden, können Einzelunternehmer noch bis Ende 2025 ausüben und ggf. bis 1. Januar 2026 in eine juristische Person übergehen. Dabei wird ein vereinfachtes Übergangsverfahren eingeführt. Neue Registrierungen als Einzelunternehmer werden in Bezug auf nicht gelistete Tätigkeiten ab dem 1. Oktober 2024 untersagt. 

Außerdem sieht das Gesetz neue Formen der finanziellen Unterstützung vor und erweitert Rechte auf staatliche finanzielle Unterstützung für mittelständische Unternehmen.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus