Belarus

Änderungen im Steuergesetzbuch der Republik Belarus im Jahr 2021

03.02.2021

Am 1. Januar 2021 trat das Gesetz der Republik Belarus vom 29.12.2020 Nr. 72-З über die Änderungen des Steuergesetzbuchs in Kraft. Das Gesetz enthält wesentliche Novellen bei der Regelung der Besteuerung.

Die Änderungen im Steuergesetzbuch umfassen die Erhöhung der Sätze der Einkommensteuer (für natürliche Personen, die einen Arbeitsvertrag mit den Ansässigen des Hi-Tech Parks oder des Industrieparks „Great Stone“ haben), der Mehrwertsteuer (für bestimmte Positionsbezeichnungen von Lebensmitteln, Kinderwaren, Arzneimitteln, Medizinerzeugnissen), der Grundsteuer, der ökologischen Steuer, der Tabaksteuer und der Alkoholsteuer.

In Bezug auf die Einkommensteuer ausländischer Organisationen, die in der Republik Belarus nicht durch eine Betriebsstätte (im Folgenden – die Einkommensteuer) tätig sind, wurde die Liste der Steuergegenstände präzisiert und die Berechnung der Besteuerungsgrundlagen für die Einkünfte aus der Veräußerung von Immobilien, die sich auf dem Territorium der Republik Belarus befinden, vereinfacht. Die neue Fassung des Steuergesetzbuchs sieht die gesenkten Einkommensteuersätze vor.

Die Normen über die Gewinnsteuer ausländischer Organisationen wurden auch verbessert. Insbesondere bietet das Steuergesetzbuch die Möglichkeit, ausländische Kosten ausländischer Organisationen durch die Gutachten ausländischer Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form der belarussischen Steuerbehörde vorgelegt werden können, zu bestätigen. Die Angaben der Gutachten wurden erweitert. Um eine unangemessene Verringerung der Besteuerungsgrundlage für Einkommensteuer zu vermeiden, wurde die Zusammensetzung solcher Gutachten erweitert. Falls eine ausländische Organisation in Belarus durch mehrere Betriebsstätten tätig ist, können Steuererklärungen über die Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer mit Vorankündigung bei einer Steuerbehörde eingereicht werden.

Durch die neue Fassung des Steuergesetzbuchs wurde die Transportsteuer eingeführt. Der Steuergegenstand sind die Fahrzeuge, die als Fahrzeuge der Organisationen in der staatlichen Kfz.-Inspektion registriert sind. Beim Leasing eines Fahrzeugs wird der Leasingnehmer als Steuerpflichtiger anerkannt.

Die Änderungen im Steuergesetzbuch der Republik Belarus betrafen auch die Gebühr für die Dienstleistungen im Bereich des Agroökotourismus, die Gebühr für die Handwerkstätigkeit, das vereinfachte Besteuerungsverfahren, die Berechnung und Zahlung von Steuern und Zahlungen der Einzelunternehmer und einige andere Aspekte.

Eine vollständige Liste der Änderungen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Steuern und Abgaben der Republik Belarus.

Quelle: Ministerium für Steuern und Abgaben der Republik Belarus.