Am 9. April 2022 wurde die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 175 vom 25. März 2022 veröffentlicht, die unter anderem die Änderungen in die durch die Verordnung des Ministerrates Nr. 408 vom 30. Mai 2018 verabschiedete Ordnung über das Verfahren zur Eröffnung und Tätigkeit von Repräsentanzen der ausländischen Organisationen in der Republik Belarus vorsieht.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
• unbefristete Gültigkeit der Genehmigungen für die Eröffnung von Repräsentanzen ausländischer
Organisationen in der Republik Belarus;
• Abschaffung des Verfahrens zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Genehmigungen, alle bereits bestehenden Genehmigungen zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer werden ebenfalls unbefristet;
• Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Auszugs aus dem Handelsregister des Landes einer ausländischen Organisation, der den zuständigen Behörden zum Erhalt einer Genehmigung vorgelegt werden muss, bis zu sechs Monaten vor dem Datum seiner Vorlage (vorher - drei Monate);
• Bei Einstellung der Tätigkeit einer Repräsentanz in der Republik Belarus muss eine ausländische Organisation den zuständigen Behörden zusätzlich zu den zuvor vorgesehenen Dokumenten eine Bescheinigung über das Fehlen von Zahlungsrückständen an den Sozialschutzfonds vorlegen.