Belarus

Aufhebung der obligatorischen Selbstisolierung für Kontakte der ersten und zweiten Ebenen

22.12.2021

Ab 22. Dezember 2021 wird die obligatorische Selbstisolierung für Kontakte der ersten und zweiten Ebenen aufgehoben (Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 727 vom 17. Dezember 2021). Auch wird die Isolationspflicht für Personen, die aus den Ländern der „roten Zone“ nach Belarus einreisen, abgesagt.
Der Selbstisolation unterliegen nur belarussische Staatsbürger, Ausländer und Staatenlosen mit der Diagnose von COVID-19.