14.03.2024
Durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 182 vom 14. März 2024 wurde die Einfuhr einer Reihe von Gütern, unabhängig von ihrem Herkunftsland, für den Verkauf und Verbrauch in Belarus über die belarussisch-litauische Grenze verboten.
Die Liste umfasst Wasser, Bier, Wein, Essig, Reifen und Luftreifen, Kleidung und andere gebrauchte Produkte sowie gebrauchte Ersatzteile für Fahrzeuge.
Für die Einfuhr von Waren zum persönlichen Gebrauch gelten die restriktiven Maßnahmen nicht.