Belarus

Belarus im Doing Business 2019

31.10.2018

Im aktuellen Bericht der Weltbank Doing Business 2019 verbesserte Belarus seine Position um einen Punkt und belegte Rang 37 unter 190 Ländern.

Im aktuellen Bericht der Weltbank Doing Business 2019 verbesserte Belarus seine Position um einen Punkt und belegte Rang 37 unter 190 Ländern (DB 2018 – Rang 38). Als positive Änderungen bezeichneten die Experten der Weltbank die Aufhebung der Anmeldepflicht des Prüfungsbuches für Einzelunternehmer und juristische Personen und die Erleichterung des Verfahrens von Genehmigungen für Bauarbeiten.

Im Rating Doing Business 2019 belegt Belarus traditionell hohe Positionen nach dem Indikator «Registrierung von Eigentum» (Rang 5); das Land befindet sich unter den ersten dreißig Ländern mit günstigsten Bedingungen für die Unternehmertätigkeit nach folgenden Kriterien: «Anschluss an die Stromversorgung» (Rang 20), «Internationaler Handel» (Rang 25), «Registrierung von Unternehmen» (Rang 29), «Durchsetzbarkeit von Verträgen» (Rang 29). Nach den Bewertungen der Weltbank-Analytiker hat Belarus schwächere Positionierung bei folgenden Indikatoren «Schutz von Minderheitsinvestoren» - Rang 51, «Insolvenzregelung» - Rang 72, «Besteuerung» - Rang 99.

Platz 1 im Doing Business 2019 gehört bereits zum dritten Mal in Folge Neuseeland, auf Plätzen 2 und 3 befinden sich jeweils Singapur und Dänemark. Unter den Ländern im postsowjetischen Raum gehört die höchste Position im Rating Georgien (Rang 6), danach folgen Litauen (Rang 14), Estland (Rang 16), und Lettland (Rang 19). Andere Länder aus dieser Region werden folgenderweise rangiert: Aserbaidschan (Rang 25), Kasachstan (Rang 28), Russland (Rang 31), die Armenien (Rang 41), Kirgisistan (Rang 70), die Ukraine (Rang 71), Usbekistan (Rang 76), Tadschikistan (Rang 126).

Doing Business 2019 umfasste den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 1. Mai 2018. In der Studie wurden die Maßnahmen zur Verbesserung der Geschäftsrahmenbedingungen in Belarus, die im Laufe des Jahres 2017 im Rahmen des unterzeichneten Pakets von Rechtsakten zur Liberalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft – der s.g. Innovations-Zehn verabschiedet wurden, nicht erfasst, da die Rechtsanwendungspraxis noch ausgearbeitet wird.

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