Am 21. Dezember 2017 unterzeichnete der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko das Dekret Nr. 8 „Über die Entwicklung der digitalen Wirtschaft“, das die Liberalisierung des IKT-Sektors weitgehend fördern soll. Das Rechtsdokument wurde in Zusammenarbeit zwischen dem High-Tech-Park (HTP) und den Vertretern der IKT-Branche sowie der Rechts- und Beratungsunternehmen erarbeitet.
Wichtigste Regelungen
1 Neue Tätigkeitsfelder für HPT-Residenten, u.a. Schaffung, Entwicklung und Verwaltung von:
— neuronale Netze und andere Technologien der künstlichen Intelligenz;
— unbemannte Systeme der Fahrzeugsteuerung;
— medizinische Technologien, Biotechnologien;
— Informations-und Kommunikationstechnologien im Bildungsbereich;
— Technologien für den Betrieb der Kryptowährung, darunter Kryptobörsen, Mining, Schöpfung von eigenen digitalen Münzen und andere Tätigkeiten laut dem Dekret.
2 Vereinfachung der Geschäftsrahmenbedingungen für HTP-Residenten:
— Eröffnung von Konten in den Banken-Devisenausländern ohne Genehmigungsbeantragung;
— Vereinfachung der Durchführung von Operationen mit E-Money;
— Meldeverfahren für Devisengeschäfte zur Kapitalverschiebung;
— HTP-Residenten sind berechtigt, primäre Erfassungsbelege bei der Durchführung der wirtschaftlichen Geschäfte selbst zu erstellen;
— Aufhebung von Frist- und Verfahrensanforderungen für den Abschluss der Außenhandelsgeschäfte.
3 Vergünstigungen für die Unternehmen im HTP (Präferenzregime im HTP wird bis 1. Januar 2049 verlängert)
Verlängerung der gültigen Steuervergünstigungen im HTP:
— reduzierter Einkommenssteuersatz (9%), soziale Zahlungen, die auf Basis des landesweit durchschnittlichen Gehalts und nicht des tatsächlichen errechnet sind;
— Befreiung von der Gewinnsteuer und der Mehrwertsteuer: HTP-Residenten zahlen 1% vom Bruttoerlös an die Verwaltung des HTPs.
Neue Vergünstigungen für HTP-Residenten im Rahmen des Produktionsmodells:
— Befreiung von der Mehrwertsteuer für die Gebietsfremde, die Marketing -, Werbe -, Beratungs- und andere Dienstleistungen erbringen;
— Einführung des Null-Steuersatzes auf Einkünfte in Belarus ausländischer Organisationen, die in Belarus nicht über eine ständige Repräsentanz tätig sind.
4 Abschaffung der subsidiären Haftung im HTP
Im Falle der Insolvenz eines im HTP ansässigen Unternehmens haften die Eigentümer und Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens für seine Schulden nur dann, wenn die Insolvenz durch Handlungen solcher Personen verursacht wurde, die zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit führte.
5 Neue rechtliche Instrumente – Elemente von english Law
Die im HTP ansässigen Unternehmen dürfen Verträge über konvertierbare Anleihe, Optionsverträge, Verträge über die Entschädigung für den Eigentumsverlust, Vertrag über Nichtwettbewerb und Abwerbungsverbot, unwiderrufliche Vollmachten abschließen.
6 Blockchain und Mining
Das Dekret definiert die Ausübung dieser neuen Technologien in der belarussischen Wirtschaft (Tokens, Kryptowährung, Smart Contracts). Juristische Personen sind berechtigt, eigene Tokens in Belarus und im Ausland mittels HTP-Residenten zu schöpfen und zu veröffentlichen, Tokens zu erwerben und zu veräußern, sowie die anderen Finanztransaktionen durch Kryptowährungsbörsen und Betreiber des Kryprowährungswechsels zu verwirklichen. Natürliche Personen sind berechtigt, Tokens zu besitzen und mit ihnen folgende Finanztransaktionen durchzuführen: Mining, Akkumulation, Wechsel, Erwerb, Veräußerung gegen belarussische Rubel, Devisen, E-Money, sowie sie zu verschenken und zu vererben. Laut Dekret Nr. 8 gehört diese Tätigkeit der natürlichen Personen nicht zur Unternehmertätigkeit.
7 Steuervergünstigungen für Transaktionen mit der Kryptowährung
Wirtschaftssubjekte, deren Tätigkeit mit der Kryptowährung und Tokens, einschließlich Mining für Transaktionen des Tokenwechsels verbunden ist, sind steuerbefreit. Die Steuerbefreiung umfasst die Einkommensteuer, die Mehrwertsteuer, die Steuer bei dem vereinfachten Besteuerungssystem, die Einkommenssteuer von natürlichen Personen.
8 Visa- und Migrationsfragen:
— ausländische Staatsbürger, die den Arbeitsvertrag mit einem HTP-Residenten geschlossen haben, dürfen ohne spezielle Erlaubnis arbeiten,
—HTP-Residenten dürfen ausländische Bürger ohne Erlaubnis anstellen;
— ausländische Mitarbeiter und Gründer der HTP-Residenten dürfen nach Belarus visumfrei einreisen.
Fast alle Normen des Dekrets treten 3 Monate nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
Dekret Nr. 8 „Über die Entwicklung der digitalen Wirtschaft“