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Belarus

Deutschland hat das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belarus ausgesetzt

03.01.2025

Ab 01.01.2025 hat Deutschland das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ausgesetzt.

Diese Maßnahme wurde als Reaktion auf die Teilaussetzung des Abkommens seitens Belarus getroffen. Durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus vom 07.03.2024 Nr. 164 „Über die Steuerfragen“ wurden einzelne Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens in Bezug auf 27 Länder, darunter Deutschland, bis zum Jahresende 2026 ausgesetzt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen