Die Europäische Union weitete restriktive Maßnahmen gegenüber Belarus aus

01.07.2024

Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 des Rates vom 29. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP und der Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wurden seitens der Europäischen Union gegenüber Belarus ab 1. Juli 2024 weitere Sanktionen verhängt.

 

Mit diesen Sanktionen wird das Ziel verfolgt, mehrere der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland widerzuspiegeln. Die Sanktionen umfassen u.a.:

  • ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie von Luxusgütern nach Belarus,
  • ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen, einschließlich Rohöl, aus Belarus,
  • ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen,
  • ein umfassenderes Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im EU-Gebiet,
  • eine Verpflichtung für EU-Ausführer, die sogenannte „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ in künftige Verträge aufzunehmen,
  • weitere Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken.

 

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024