21.07.2023
Der Abschnitt des einheitlichen Internetportals der Zollbehörden „Liste der Kontrollpunkte und der speziell ausgewiesenen Orte für Frachtbetrieb und Umladung im Zusammenhang mit der Einführung des Einreiseverbots nach Belarus für die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge der internationalen Güterbeförderung“ wurde mit neuen Daten zu den maximalen Fahrzeugabmessungen - Breite, Länge (in Metern) - ergänzt.
Diese Anforderungen müssen bei der Auswahl eines speziell ausgewiesenen Ortes für Frachtbetrieb und Umladung beachtet werden.