Einfuhrverbot für Lebensmittel aus „unfreundlichen“ Ländern wurde verlängert

29.06.2023

Durch die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 412 vom 27.06.2023 wurden die Beschränkungen für die Einfuhr nach Belarus bestimmter Arten von Agrar- und Lebensmittelprodukten aus „unfreundlichen“ Ländern bis 31.12.2023 verlängert. Das Dokument sieht u.a. die Beibehaltung des Einfuhrverbots für Äpfel aus „unfreundlichen Ländern“ mit Ausnahme des Zeitraums vom 1. bis 31. Juli sowie die Einführung eines Einfuhrverbots für Bier und alkoholarme Getränke aus Litauen und Polen vor.

Die Lebensmittelbeschränkungen für bestimmte Arten von Waren wurden ab 1. Januar 2022 durch die Verordnung Nr. 700 vom 6. Dezember 2021 eingeführt und sehen das Einfuhrverbot nach Belarus einer Reihe von Lebensmitteln aus der Europäischen Union, den USA, Kanada, Großbritannien, Norwegen, der Schweiz, Albanien, Montenegro, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien. Die Liste der verbotenen Waren umfasst mehr als zehn Artikel, darunter Fleischsorten, Milch und Milchprodukte, Obst und Nüsse, Wurst, Süßwaren, Salz, Gemüse.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus