Ab dem 16. April 2022 wurde für die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge (LKWs und Sattelschlepper) ein Einreiseverbot (einschließlich Transitverkehr) nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt.
Eine Ausnahme bilden folgende in der EU zugelassene Kraftfahrzeuge:
- die das Land über bestimmte Kontrollpunkte zu 18 speziell ausgewiesenen Orten für den Frachtbetrieb und Umladung betreten (Liste auf Deutsch herunterladen)
- die folgende Güter befördern:
•Postsendungen
•lebende Tiere
•Sperrgüter
•humanitäre Hilfsgüter
•Güter, die besondere Transportbedingungen erfordern:
- Fertigarzneimittel (auch nicht abgepackt),
- Medizinartikel und Ersatzteile dafür,
- Rohstoffe und Materialien zur Herstellung von Arzneimitteln und Medizinartikeln,
- menschliches Blut, Organe und Gewebe;
- die vor dem 16. April in das Land eingereist sind und rückwärts in die EU über den belarussischen Abschnitt der Außengrenze der EAWU folgen. Diese Ausnahme gilt bis zum 23. April 2022, 24.00 Uhr.
Nach dem 23. April 2022 wird die Durchfahrt der in der EU zugelassenen LKWs und Sattelschlepper, die sich über die Kontrollpunkte zu speziell ausgewiesenen Orten für den Frachtbetrieb und Umladung nicht begeben, von den belarussischen Zollbehörden verboten.
Die Beschränkungen gelten auch nicht für die der EU zugelassenen PKWs und Busse.
Quelle: Transportministerium der Republik Belarus, Staatliches Zollkomitee der Republik Belarus