Belarus

Erlass „Über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer stabilen Funktionierung der Wirtschaft“

14.03.2022

Am 14. März 2022 trat der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 93 „Über zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer stabilen Funktionierung der Wirtschaft“ in Kraft.

Dieser Rechtsakt soll zur Erhöhung der inneren Stabilität der Wirtschaft und der Gewährleistung makroökonomischer und haushaltspolitischer Stabilität angesichts des Sanktionsdrucks, der mit der Einführung restriktiver Maßnahmen seitens der ausländischen Staaten gegenüber die Republik Belarus verbunden ist, beitragen.

In diesem Zusammenhang enthält der Erlass Maßnahmen zur Unterstützung der belarussischen Wirtschaft und Unternehmen unter schwierigen Rahmenbedingungen, der Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Haushalts und der Umsetzung von Gegenbeschränkungen als Reaktion auf unfreundliche Handlungen ausländischer Staaten gegenüber belarussischen juristischen und natürlichen Personen.

In Bezug auf die Gegenbeschränkungen erteilt der Erlass den staatlichen Behörden der Republik Belarus das Recht, u.a. folgende Maßnahmen zu ergreifen:
•  Einführung von Vertragsstrafen / Gebühren für die vorzeitige Beendigung von Miet(leasing)-, Kredit-, Darlehensverträgen und anderen Verträgen ähnlicher Art;
•  Aussetzung der Umsetzung internationaler Abkommen von Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung;
•  Änderung der Steuersätze auf die Einkünfte ausländischer Organisationen, die nicht über eine Betriebsstätte tätig sind, wenn sie zugunsten ausländischer Organisationen aus Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen, gezahlt werden;
•  Verbot der Veräußerung von Grundkapitalanteilen (Aktien) juristischer Personen der Republik Belarus durch Personen aus Staaten, die unfreundliche Handlungen begehen;
•  Erlaubnis zur Erfüllung von Verbindlichkeiten in der Landeswährung (belarussische Rubel) gegenüber ausländischen Gläubigern im Falle unfreundlicher Maßnahmen gegenüber die Republik Belarus, begleitet von der Aussetzung der Finanzierung und Durchführung von Projekten oder der fehlenden technischen Möglichkeit, Zahlungen in Fremdwährung vorzunehmen.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus
            Finanzministerium