Das Ministerium für Steuern und Abgaben der Republik Belarus hat die Hinweise zur Besteuerung ausländischer Unternehmen, die auf dem Territorium des Landes durch ständige Vertretungen tätig sind, aktualisiert. Die neuen Hinweise wurden im Schreiben des Ministeriums für Steuern und Abgaben vom 18. April 2025 veröffentlicht.
In den aktualisierten Materialien werden die Steuerpflichten ausländischer Unternehmen sowie der Begriff der ständigen Vertretung und das Verfahren zu deren Registrierung ausführlich erläutert. Die Hinweise enthalten auch Informationen über die von ausländischen Unternehmen zu zahlenden Steuern und typische Verstöße gegen das Steuerrecht.
Quelle: Ministerium für Steuern und Abgaben der Republik Belarus