Am 27. August 2022 trat in Belarus das Gesetz Nr. 164-З vom 19. April 2022 „Über Zahlungssysteme und Zahlungsdienste“ in Kraft. Das neue Gesetz regelt umfassend die Zahlungsbeziehungen und gilt sowohl für belarussische als auch für ausländische Zahlungsdienstleister. Das Gesetz legt die Regeln fest, die von allen Zahlungssystemen auf dem Territorium der Republik Belarus, einschließlich internationaler, Verarbeitungs- und Clearingzentren, eingehalten werden müssen. Das Gesetz sieht auch eine umfassende Regelung der Tätigkeit zur Entgegennahme von Zahlungen an Dritte vor.
Die Zusammensetzung der Personen, die zur Ausgabe von elektronischem Geld berechtigt sind, wird erweitert, und es wird eine neue Art von Zahlungsinstrumenten eingeführt - eine Zahlungssoftwareanwendung.