Belarus

In Belarus wird die Aufenthaltsfrist von Ausländern verlängert

18.03.2020

Im Zusammenhang mit der Einführung durch eine Reihe von Staaten von restriktiven Maßnahmen zur Einreise von Ausländern angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus werden die Abteilungen für Staatsbürgerschaft und Migration von Behörden für innere Angelegenheiten der Republik Belarus die Aufenthaltsfrist der ausländischen Gäste in Belarus auf 90 Tage verlängern, und gegebenenfalls - über diesen Zeitraum.

Dafür soll ein Ausländer an die Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration der Behörde für innere Angelegenheiten am Aufenthaltsort (Registrierung-) wenden. In diesem Fall können Sie ein Visum auch am Nationalflughafen Minsk ausstellen: z.B. wenn der Ausländer direkt bei der Ankunft am Flughafen über die Stornierung seines Fluges erfahren hat.

Quelle: Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Belarus