Im Zusammenhang mit der Einführung durch eine Reihe von Staaten von restriktiven Maßnahmen zur Einreise von Ausländern angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus werden die Abteilungen für Staatsbürgerschaft und Migration von Behörden für innere Angelegenheiten der Republik Belarus die Aufenthaltsfrist der ausländischen Gäste in Belarus auf 90 Tage verlängern, und gegebenenfalls - über diesen Zeitraum.
Dafür soll ein Ausländer an die Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration der Behörde für innere Angelegenheiten am Aufenthaltsort (Registrierung-) wenden. In diesem Fall können Sie ein Visum auch am Nationalflughafen Minsk ausstellen: z.B. wenn der Ausländer direkt bei der Ankunft am Flughafen über die Stornierung seines Fluges erfahren hat.
Quelle: Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Belarus