Belarus

In Belarus wird die Gültigkeitsdauer von Dokumenten um 6 Monate verlängert

26.11.2020

Am 25. November 2020 wurde der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 442 „Über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Dokumenten“ unterzeichnet. Die Bescheinigungen und Dokumente, die an natürliche und juristische Personen ausgestellt wurden und deren Gültigkeit im Zeitraum vom 10. November 2020 bis zum 10. Mai 2021 abläuft, bleiben für weitere 6 Monate gültig.

Durch eine Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus werden Verzeichnisse von Dokumenten, deren Gültigkeit verlängert wird, sowie Verwaltungsverfahren, bei denen solche Unterlagen ausgestellt werden, festgelegt.

Diese Maßnahme wurde im Frühjahr 2020 schon ergriffen, als gemäß des Erlasses Nr. 172 die Gültigkeitsdauer von Dokumenten, die im Zeitraum vom 30. April bis zum 31. Juli 2020 abgelaufen waren, wurde automatisch für weitere 3 Monate verlängert.

Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage lassen die vorgeschlagenen Maßnahmen die Anzahl der Besuche bei Staatsbehörden (Organisationen) zwecks Beantragung notwendiger Dokumente sowie den Verwaltungsaufwand für Bürger und Wirtschaftssubjekte reduzieren.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus