Die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 560 vom 6. Oktober 2021 wurde die Liste der Residenten in Belarus bestätigt, deren Währungsverträge keiner Registrierung unterliegen.
Die Liste umfasst folgende Kategorien: diplomatische Vertretungen und konsularische Institutionen der Republik Belarus außerhalb der Republik Belarus (ausländische Einrichtungen); offizielle Vertreter der republikanischen Behörde von der öffentlichen Verwaltung in ausländischen Institutionen; einzelne Personen – Residenten, die zur Arbeit in den Auslandsvertretungen gerichtet wurden sowie mit denen gewohnten Angehörigen (außerhalb der Republik Belarus).
Die Verordnung Nr. 560 tritt ab 9. Oktober 2021 in Kraft und betrifft die Geschäftsbeziehungen, die ab 9. Juli 2021 entstanden.