Belarus

In Belarus wird die vorübergehende externe Verwaltung von kommerziellen Gesellschaften eingeführt

09.01.2023

Am 6. Januar 2023 wurde das Gesetz der Republik Belarus Nr. 239-З vom 3. Januar 2023 „Über Fragen der Überführung unter vorübergehende externe Verwaltung“ veröffentlicht. 

Laut dem Gesetz können juristische Personen der Republik Belarus – kommerzielle Gesellschaften, deren Eigentümer (Gesellschafter (Aktionäre)) Personen aus ausländischen Staaten (kommerzielle Gesellschaften) sind - durch Beschlüsse der regionalen Exekutivkomitees bzw. der Stadt Minsk unter vorübergehende externe Verwaltung für bis zu 18 Monaten ab dem Datum der entsprechenden Entscheidung überführt werden.

Die Ziel der vorübergehenden externen Verwaltung besteht darin, eine ungerechtfertigte Beendigung der Tätigkeit von kommerziellen Gesellschaften sowie Benachteiligung für deren Personalbelegschaft auszuschließen und deren normale verlustfreie Tätigkeit zu gewährleisten.

Das Gesetz tritt am 17. Januar in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2025.

Gesetz der Republik Belarus Nr. 239-З vom 3. Januar 2023 „Über Fragen der Überführung unter vorübergehende externe Verwaltung“ (auf Russisch)

Auf Anfrage kann durch die DEinternational-Struktur in Belarus – das Informationszentrum der Deutschen Wirtschaft – im Rahmen des Dienstleistungsangebots die Übersetzung des Rechtsaktes ins Deutsche / Englische vorbereitet werden.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus