Belarus

In Belarus wurde das Verfahren zur Anwendung der restriktiven Gegenmaßnahmen bestimmt

20.07.2023

Das Gesetz Nr. 280-3 vom 12. Juli 2023 „Über die Anwendung der restriktiven Maßnahmen“ legt das Verfahren zur Anwendung restriktiver Gegenmaßnahmen fest, die die Republik Belarus als Reaktion auf die Begehung unfreundlicher Handlungen durch ausländische Staaten ergreift.

Unter den restriktiven Maßnahmen werden die wirtschaftlichen Maßnahmen und andere Gegenmaßnahmen gemeint, die negative Folgen unfreundlicher Handlungen ausländischer Staaten gegenüber der Republik Belarus minimieren.

Es wurde eine Liste restriktiver Maßnahmen erstellt, darunter:

  • Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitverbot bestimmter Warengruppen
  • Benutzungsverbot des Territoriums der Republik Belarus
  • Verbot oder Beschränkungen von Finanztransaktionen
  • Aufschub der Erfüllung von Verpflichtungen (Moratorium) für Außenhandelsverträge für den Zeitraum der Anwendung restriktiver Maßnahmen
  • Aufschub der Erfüllung von Verpflichtungen in Bezug auf Unternehmen, die von den restriktiven  Maßnahmen betroffen wurden, usw.

Das Gesetz bestimmt auch die Verpflichtung belarussischer Organisationen und Bürger sowie ausländischer Organisationen zur Einhaltung der restriktiven Maßnahmen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt gemäß den Gesetzgebungsakten zu einer Haftung.

Das Gesetz tritt ab 31. Juli 2023 in Kraft.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus