Belarus

In Belarus wurde das Warenverzeichnis für „Parallelimporte“ bestimmt

12.12.2024

Am 10. Dezember 2024 wurde die Verordnung des Ministeriums für Antimonopolregelung und Handel Nr. 43 vom 18.06.2024 veröffentlicht, mit dem die Liste der für den Innenmarkt kritisch wichtiger Güter bestätigt wurde. Solche Waren dürfen ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers ins Land importiert werden, um den Warenmangel auf dem Innenmarkt zu vermeiden.

Die Liste umfasst 34 Warengruppen mit den entsprechenden HS-Codes, darunter Landverkehrsmittel, diverse Gummi- und Kunststofferzeugnisse, Textilerzeugnisse, elektrische Geräte und andere Warengruppen.

Die Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2024 gültig.

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus