Belarus

Juristische Personen der Republik Belarus dürfen im Rahmen von Exportverträgen von Nicht-Residenten die Fremdwährung in bar erhalten

09.06.2022

Der Ministerrat der Republik Belarus und die Nationalbank der Republik Belarus haben eine Verordnung angenommen, die den belarussischen juristischen Personen ermöglicht, im Rahmen der Geschäfte im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen von Nicht-Residenten die Fremdwährung in bar (US-Dollar, Euro, chinesischer Yuan) zu erhalten. Diese Deviseneinnahmen sollten dann auf Bankkonten in Belarus gebucht werden.

Diese Maßnahme ermöglicht den Unternehmen, die Tätigkeit angesichts der geltenden Sanktionen und Schwierigkeiten mit dem Geldtransfer bei der Abwicklung von Exportverträgen fortzusetzen.

Die Verordnung tritt nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Quelle: Ministerrat der Republik Belarus