Belarus

Neue Präferenzen für den Industriepark Great Stone

06.06.2017

Am 26. Mai 2017 trat in Belarus ein Erlaß in Kraft, der das System von Begünstigungen des Chinesisch-Belarussischen Industrieparks Great Stone vervollkommnet. Im Industriepark Great Stone wird ein besonderes Rechtsregime der Sonderwirtschaftszone geschaffen, das für 50 Jahre gelten soll.

Vorteile des Rechtsregimes der Sonderwirtschaftszone:

1. Bedienung nach dem „one station“ Prinzip: alle Verwaltungsprozeduren, die auf Anfrage eines Industriepark-Ansässigen hin begonnen werden, werden direkt am Ort der Verwaltung des Industrieparks Great Stone vorgenommen.

2. Steuerbegünstigungen.

3. Zollbegünstigungen.

4. Begünstigungen im Arbeitsrecht.

5. Devisenregelung.

6. Stabilisierungsklausel: die Wirkung von Gesetzesakten, die die Tätigkeitsbedingungen im Industriepark verschlechtern, verbreitet sich nicht auf die Industriepark-Ansässige.

Um einen Anspruch auf die durch den Industriepark Great Stone gewährten Präferenzen erheben zu dürfen, ist für eine juristische Person Folgendes notwendig:

1. die betreffende juristische Person im Gebiet des Industrieparks Great Stone registrieren zu lassen oder den Sitz (juristische Adresse) der bereits bestehenden juristischen Person zu verlegen. Die juristische Person kann entweder eine Gesellschaft mit zu 100% ausländischem Kapital oder ein gemeinsames Unternehmen eines belarussischen und eines ausländischen Partners sein.

2. den Status des Industriepark-Ansässigen zu erhalten.

Quelle: https://probusiness.io/