21.06.2022 hat der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission das vorübergehende Nullsetzen der Zollsätze für die Einfuhr bestimmter Arten von Landwirtschaftstechnik in die Eurasische Wirtschaftsunion genehmigt und auch die Liste deren Teile und Komponenten erweitert, für die die Zollermäßigung angewendet wird.
Die Maßnahme ist auf die Unterstützung der landwirtschaftlichen Hersteller der Eurasischen Wirtschaftsunion orientiert, die unter den Sanktionsbedingungen mit der Einstellung der Lieferungen von importierten Ausrüstungen und Komponenten sowie der Unterbrechung von Lieferketten konfrontiert sind.
Die Gültigkeit der Entscheidung hängt von der Art der Importgüter ab - bis Ende 2022 bzw. bis zum 30. Juni 2024.
Quelle: Eurasische Wirtschaftskommission