Verbot in Bezug auf in Belarus zugelassene Autos in Lettland, Litauen und Estland

18.07.2024

Ab 16. Juli 2024 wurde durch Lettland ein Verbot zur Einreise von in Belarus zugelassenen Personenkraftwagen eingeführt.

Ab 18. Juli 2024 wurde durch Estland und Litauen ein ähnliches Verbot verhängt.

Das Einreiseverbot gilt nicht für Fahrzeuge, die für die Nutzung durch diplomatische und konsularische Vertretungen, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, bei deren Fortbewegung bestimmt sind.

Die Einführung des Verbots erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Einfuhrbeschränkungen gemäß Artikel 1ra der Verordnung Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 mit Änderungen laut der Verordnung 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024.

Quellen: State Revenue Service of the Republic of Latvia, Customs of the Republic of Lithuania, Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Estonia