Vereinfachung der Einfuhr von Waren in die EAWU aus einigen Ländern

25.05.2022

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat am 19. Mai 2022 eine Reihe von Beschlüssen angenommen, die angesichts der Logistikschwierigkeiten und der verhängten Wirtschaftssanktionen zur Vereinfachung der Geschäftsrahmenbedingungen beitragen sollen.
Einer der Beschlüsse ist die vereinfachte Prozedur der Bestätigung des Ursprungs der Waren, die aus Ländern eingeführt werden, mit denen die EAWU Freihandelsabkommen unterzeichnet hat. Bei der Wareneinfuhr können anstatt der Originale die Kopien von Dokumenten zum Warenursprung akzeptiert werden. Der Beschluss wird befristet bis zum 31.12.2023 eingeführt und tritt 10 Kalendertage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
Darüber hinaus erweiterte der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission eine Liste der Waren, die vor Abgabe einer Zollerklärung freigegeben werden können. Vor allem geht es um Lebensmittel und Elektronik, Rohstoffe, Materialien und Ausrüstungen für die Leichtindustrie. Dieser Mechanismus verkürzt die Zeit zwischen der Einfuhr und dem Verkauf von Waren und ist quasi ein Zahlungsaufschub der Zollgebühren.
Noch ein wichtiger Beschluss der Kommission betrifft die Registrierung von Medizinprodukten. Er optimiert die Registrierungsprozedur und erleichtert die Markteinführung dieser Produkte.

Quelle: Eurasische Wirtschaftskommission