Am 13. Mai 2021 wurde der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 187 unterzeichnet, der die Gültigkeitsdauer von Bescheinigungen und Dokumenten verlängert. In dieser Weise wird der Erlass vom 25. November 2020 Nr. 442 „Über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Dokumenten“ geändert.
Nach der Unterzeichnung des Erlasses Nr. 442 bleibt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen und Dokumente, die im Zeitraum vom 10. November 2020 bis zum 10. Mai 2021 abläuft, für weitere 6 Monate gültig.
Die Änderungen sehen eine Verlängerung des Zeitraums vor, in dem die Gültigkeitsdauer einer Reihe von Dokumenten um weitere 6 Monate verlängert werden kann. So kann dieses Recht vom 11. Mai bis zum 10. November 2021 genommen werden.
Diese Verlängerung kann in Bezug auf jedes Dokument nur einmal verwirklicht.
Die Liste der Dokumente wird durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus vom 2. Dezember 2020 №687 „Über die Dokumente, deren Gültigkeitsdauer verlängert wird" festgelegt.
Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage lassen die vorgeschlagenen Maßnahmen die Anzahl der Besuche bei Staatsbehörden (Organisationen) zwecks Beantragung notwendiger Dokumente sowie den Verwaltungsaufwand für Bürger und Wirtschaftssubjekte reduzieren.