Belarus

Wirtschaftssanktionen gegen Belarus

12.08.2021

Europäische Union

Am 21. Juni 2021 wurde seitens der Europäischen Union das vierte Sanktionspaket gegen 78 belarussische Personen und 8 Unternehmen verabschiedet, darunter die Automobilhersteller MAZ und BelAZ sowie New Oil Company - das einzige private Unternehmen, das berechtigt ist, Ölprodukte aus Belarus auszuführen und Öl ins Land einzuführen. Insgesamt sind nun 166 Personen und 15 juristische Personen der Republik Belarus von den restriktiven Maßnahmen der EU betroffen, darunter folgende Unternehmen: 

  1. Beltechexport
  2. Dana Holdings / Dana Astra
  3. Main Economic Department of the Administrative Affairs Office of the President of the Republik of Belarus (GHU)
  4. Synesis
  5. AGAT Electromechanical Plant
  6. 140 Repair Plant
  7. MZKT/MWPT
  8. Sohra
  9. Bremino Group
  10. Globalcustom Management
  11. BelAZ
  12. MAZ
  13. Logex
  14. New Oil Company
  15. Belaeronavigatsia.

Die Sanktionen sehen das Einfrieren von Vermögenswerten von betroffenen Personen und oben benannten Unternehmen sowie ein Einreiseverbot in die Europäische Union vor. EU-Bürgern und Unternehmen ist jegliche Zusammenarbeit mit diesen Personen/Unternehmen untersagt sowie ist es verboten, den benannten Personen und Organisationen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Am 24. Juni 2021 kündigte der EU-Ministerrat die Einführung sektoraler Sanktionen gegen Belarus an (das fünfte Sanktionspaket). Die restriktiven Maßnahmen wurden dem Land zum ersten Mal auferlegt und betreffen:   

- die Ausfuhr und Weitergabe von Geräten, Technologien oder Software, die im Interesse der belarussischen Behörden zum Überwachen oder Abhören des Internets und der Telefonkommunikation auf mobilen oder stationären Geräten bestimmt sind;

- den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke nach Belarus;

- den Export nach Belarus von Waren, die für Tabakwaren genutzt werden;

- die Einfuhr von Erdölprodukten aus Belarus in die EU;

- die Einfuhr von Kalidüngemitteln aus Belarus in die EU;

- den Zugang zu den EU-Finanzmärkten für die belarussische Regierung sowie für die belarussischen staatlichen Finanzinstitute und Einheiten;

- die Teilnahme der Banken der EU-Länder in den belarussischen Staatsprojekten.

Darüber hinaus ist es der Europäischen Investitionsbank untersagt, Projekte im öffentlichen Sektor von Belarus zu finanzieren.

Im Sinne der EU-Sanktionsverordnungen sind die zuständigen Behörden in Deutschland (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/embargos-aussenwirtschaftsrecht.html):  

•       Für Gelder, Finanzmittel und Finanzhilfen: Deutsche Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen (https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen/sanktionsregimes/belarus-610010)

•       Für Güter, wirtschaftliche Ressourcen, technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Dienstleistungen und Investitionen: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Weissrussland/weissrussland_node.html)

USA

Gleichzeitig kündigten die USA die Wiederaufnahme der Sanktionen und die Entwicklung eines neuen Sanktionspakets gemeinsam mit der EU gegen Belarus an. Am 3. Juni 2021 hat Washington die Beschränkungen für 9 staatliche Unternehmen der Erdölchemiebranche von Belarus eingeführt, die zuvor Vorteile nach allgemeinen Lizenzen des US-Finanzministeriums erhalten haben:

  1. Belarusian Oil Trade House
  2. Konzern Belneftekhim
  3. Belneftekhim USA
  4. Belshina
  5. Grodno Azot
  6. Grodno Khimvolokno
  7. Lakokraska
  8. Naftan
  9. Polotsk Steklovolokno.

Am 21. Juni 2021 erweiterten die USA ihre Sanktionsliste gegen Belarus um 16 Personen und 5 Behörden und Organisationen. Am 9. August 2021 wurden laut dem Dekret des US-Präsidenten sektorale Sanktionen gegen Belarus verhängt (darunter in Bezug auf Personen und Organisationen in bestimmten Wirtschaftsbereichen wie Verteidigung, Sicherheit, Energie, Kalidünger, Tabakwaren, Bau, Transport). Die Liste umfasst 23 belarussische Bürger und 21 juristische Personen, darunter 2 Großunternehmen wie Belaruskali und Grodno Tobacco Factory NEMAN sowie eine Reihe von Unternehmen der Tabak-, Bau-, Energie- und Transportbranche:

  1. BELNEFTEGAZ
  2. Belaruskali
  3. BelKazTrans
  4. BelKazTrans Ukraine
  5. ABSOLUTBANK
  6. Energo-Oil
  7. New Oil Company (Novaya Neftyanaya Kompaniya)
  8. Dana Holdings
  9. Department of International Affairs of the Gomel Regional Executive Committee
  10. Dana Astra
  11. Industrial Unitary Enterprise Oil Bitumen Plant (Neftebitumen Plant)
  12. Investigate Committee of the Republic of Belarus
  13. Bremino Group
  14. Belinte-Roba
  15. Zomex Investment
  16. Inter Tobacco
  17. New Oil Company East
  18. National Olympic Committee of the Republic of Belarus
  19. Interservis (Novopolotsk)
  20. Grodno Tobacco Factory NEMAN
  21. SHOCK Sport Club.

US-Bürger dürfen sich nicht an Transaktionen mit benannten Organisationen, ihrem Eigentum oder ihren Anteilen am Eigentum beteiligen.

Großbritannien

Am 21. Juni 2021 teilte das britische Außenministerium mit, dass Großbritannien seine Sanktionsliste um 7 belarussische Personen und 1 Einrichtung gleichsam mit seinen Verbündeten (USA, EU und Kanada) erweitert. Auf der Liste stehen derzeit 100 belarussische Personen und 9 juristische Personen, darunter folgende Unternehmen:

  1. 140 Repair Plant
  2. Belaeronavigatsia
  3. Beltechexport
  4. Belarusian Oil Company (BNK (UK)
  5. Dana Holdings
  6. AGAT Electromechanical Plant
  7. Synesis
  8. Main Economic Department of the Administrative Affairs Office of the President of the Republik of Belarus (GHU)
  9. MZKT/MWPT.

Am 9. August 2021 hat die britische Regierung sektorale Sanktionen gegen Belarus eingeführt, darunter Handelsbeschränkungen in Hinsicht auf Kalidüngemittel und Erdölprodukte, Waren, die bei der Herstellung von Tabakwaren verwendet werden, Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke; Verbot über den Einkauf von belarussischen Wertpapieren, Kreditvergabe, Versicherungsdienstleistungen an belarussische Regierungsstrukturen sowie Verschärfung des bestehenden Waffenembargos.

Kanada

Am 21. Juni 2021 wurden durch Kanada zusätzliche Sanktionen gegen 17 belarussische Personen und 5 Einrichtungen verhängt. Derzeit gelten kanadische restriktive Maßnahmen insgesamt gegen 72 belarussische Personen und 5 Unternehmen, darunter:

  1. Belaeronavigatsia
  2. BelAZ
  3. Bremino Group
  4. NNK (New Oil Company)
  5. MAZ.

Am 9. August 2021 kündigte Kanada auch die Einführung sektoraler Sanktionen gegen Belarus an, die den Zugang zu Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, Schuldenfinanzierung, Versicherung und Rückversicherung sowie den Handel mit Erdölprodukten und Kalidüngemitteln betreffen.

Stand: 16.08.2021

Quellen: Europäischer Rat, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, U.S. Department of the Treasury, UK Government, UK Foreign, Commonwealth & Development Office, Government of Canada, Department of Foreign Affairs, Trade and Development of Canada, AHK Russland