Änderungen der Steuergesetzgebung der Republik Belarus
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Durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 164 vom 07.03.2024 wird vom 01.04.2024 bis 31.12.2026 der Steuersatz für Einkünfte / Dividenden ausländischer Organisationen, die in Belarus nicht über eine Betriebsstätte tätig sind, von 15% auf 25 % erhöht.
Außerdem werden laut Verordnung vom 01.06.2024 bis zum 31.12.2026 die Doppelbesteuerungsabkommen ausgesetzt, die mit 27 Ländern, darunter mit Deutschland, abgeschlossen wurden.