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Sanktionen gegenüber Belarus seitens der Europäischen Union

  • News

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Sanktionslage in Bezug auf Belarus

Sanktionen
© AHK Belarus
  • 18.07.2025 - Europäische Union

Der Rat nimmt das 18. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus an, das umfasst:

-  das Verbot der Erbringung von in der EU ansässigen spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr an belarussische Banken (Belagroprombank, Dabrabyt Bank, Entwicklungsbank und Belinvestbank) wird auf ein vollständiges Transaktionsverbot ausgeweitet;

-  ein Einfuhrverbot für Rüstungsgüter aus Belarus;

-  Sanktionen gegen acht Unternehmen, die im belarussischen militärisch-industriellen Komplex tätig sind und

Quelle: Rat der Europäischen Union

  • 15.07.2025 - Finnland

Ab dem 15. Juli 2025 ist in Finnland ein Verbot auf Immobilientransaktionen für Bürger von Russland und Belarus in Kraft getreten. Das Verbot betrifft den Kauf von Wohnimmobilien, Grundstücken und Gewerbeimmobilien durch Privatpersonen sowie juristische Personen aus der sogenannten „unfreundlichen“ Staaten.

Die von Bürgern aus Belarus und Russland zuvor erworbenen Immobilien bleiben in deren Eigentum - das Verbot hat keine rückwirkende Kraft.

Quelle: Ministry of Defence

  • 10.07.2025 - Polen

Polen hat die nationale Sanktionsliste erweitert und den Leiter des belarussischen Unternehmens Santa Bremor LLC auf die Liste gesetzt.

Quelle: Innenministerium von Polen

  • 03.07.2025 – Europäische Union

Am 3. Juli 2025 hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Berufung des belarussischen Staatsunternehmens „Grodno Azot“ und seines Werks „Chimvolokno“ bzgl. der seitens der EU zuvor getroffenen Restriktivmaßnahmen zurückgewiesen. Das Gericht hat damit die Entscheidung zur Einfrierung der Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen beider Unternehmen in Kraft gelassen.

Quelle: European Union

  • 12.06.2025 - Europäische Union

Am 12. Juni 2025 hat der Rat der Europäischen Union eine Verordnung angenommen, mit der neue Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Düngemittel aus Russland und Belarus eingeführt werden, auf die bisher noch keine zusätzlichen Zölle erhoben wurden. 
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Quelle: Website of the European Union

  • 27.03.2025 - Europäische Union

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegenüber 25 belarussischen Bürgern und 7 Organisationen, incl.  Zentralwahlkommission von Belarus, ausgeweitet.

Auf die Sanktionsliste wurden u.a. Geschäftsführer der belarussischen Unternehmen, Richter, Vertreter der Zentralwahlkommission aufgenommen.

QuelleOfficial Journal of the European Union

  • 24.02.2025 - Europäische Union

Am 24. Februar 2025 trat ein neues Sanktionspaket der Europäischen Union gegenüber Belarus in Kraft. Diese Maßnahmen wurden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2025/392 des Rates und dem Beschluss (EU) Nr. 2025/391 des Rates getroffen.
Die Maßnahmen umfassen u.a.:
- die Verschärfung des Exportverbots für Dual Use Güter sowie für die Güter, die zur technologischen Entwicklung des Verteidigungssektors beitragen. Die Liste umfasst u.a. CNC-Software, Chromerze und UAV-Controller. Es wurden zusätzliche Beschränkungen für den Export von Gütern zur Unterstützung der belarussischen Industrie incl. chemische Elemente und Pyrotechnik eingeführt, sowie für den Transit bestimmter Güter durch Belarus. 
- Verbot auf die Erbringung von Dienstleistungen zur Erstellung und Bedienung von Krypto-Wallets und anderen Dienstleistungen zur Speicherung von Kryptowährungen.
- Ausweitung der Beschränkungen für die Annahme von Einlagen über 100.000 Euro von juristischen Personen mit Sitz in Drittländern, wenn das Kontrollpaket (mehr als 50 %) von belarussischen Bürgern gehalten wird.
- Verbot auf die Erbringung von Bau- und Ingenieurdienstleistungen für den öffentlichen Sektor von Belarus.
- Erweiterung der Kriterien für die Aufnahme belarussischer natürlicher und juristischer Personen in die Sanktionsliste.
Quelle: European Council

  • 16.12.2024 - Europäische Union

Im Rahmen des 15. Pakets der Sanktionen gegenüber Russland hat die Europäische Union die neuen Sanktionen gegenüber Belarus verhängt. Die Sanktionsliste wurde um 26 natürliche Personen und 2 Organisationen aus dem Transport- und Logistikbereich ergänzt.

Derzeit betreffen die Europäischen Sanktionen 287 natürliche und 39 juristische Personen. Es wird ihnen die Einreise in die Europäische Union untersagt, ihre Vermögenswerte werden eingefroren.

QuelleEuropean Council

  • 05.08.2024 - Europäische Union

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegenüber 28 Bürgern von Belarus ausgeweitet. Auf die Sanktionsliste wurden u.a. Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden und Journalisten aufgenommen.

Derzeit betreffen die Europäischen Sanktionen 261 natürliche und 37 juristische Personen. Es wird ihnen die Einreise in die Europäische Union untersagt, ihre Vermögenswerte werden eingefroren.

QuelleEuropean Council

  • 01.07.2024 - Europäische Union

Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 des Rates vom 29. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP und der Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wurden seitens der Europäischen Union gegenüber Belarus ab 1. Juli 2024 weitere Sanktionen verhängt. Mit diesen Sanktionen wird das Ziel verfolgt, mehrere der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland widerzuspiegeln. Die Sanktionen umfassen u.a.:

  1. ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie von Luxusgütern nach Belarus,
  2. ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen, einschließlich Rohöl, aus Belarus,
  3. ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen,
  4. ein umfassenderes Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im EU-Gebiet,
  5. eine Verpflichtung für EU-Ausführer, die sogenannte „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ in künftige Verträge aufzunehmen,
  6. weitere Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken.

QuelleEuropean CouncilVerordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024

  • 01.07.2024 - Europäische Union

Ab dem 1. Juli 2024 führt die Europäische Union die Sperrzölle auf Getreideimporte aus Russland und Belarus ein.

Die Zölle betreffen Getreideprodukte, die ihren Ursprung in Russland und Belarus haben oder aus diesen Ländern in die EU exportiert werden. Für den Transit von Russland und Belarus durch die EU in Drittländer fallen keine Zölle an. Die Liste der betroffenen Waren umfasst Weizen, Mais, Sonnenblumenkerne und Folgeprodukte sowie Futtermittel.

Quelle: European Council

  • 24.06.2024 - Europäische Union

Im Rahmen des 14. Pakets der Sanktionen gegenüber Russland hat die Europäische Union die Sanktionen gegenüber der belarussischen Holding BelOMO und der Belarusian Republican Youth Union sowie deren Geschäftsführung verhängt. 

QuelleEuropean Council

  • 05.06.2024 - Litauen 

Litauen lockerte das Einfuhrverbot für Produkte aus Belarus. Das Verbot für die Einfuhr der belarussischen und russischen Lebensmittelprodukte nach Litauen gilt nicht für Transitgüter und Waren für den persönlichen Gebrauch während einer Reise (ggf. mit geöffneter Verpackung). Eine Ausnahme bilden Fleisch- und Milchprodukte, deren Einfuhr eingeschränkt ist

QuelleCustoms of the Republic of Lithuania

  • 04.06.2024 - Litauen 

Ab dem 04.06.2024 hat Litauen die Regeln für den Export nach Belarus von den in der EU gekauften Autos unter fünf Jahren und einem Hubraum von mehr als 1900 cm3, Hybrid-, Elektro- und anderen Personenkraftwagen verschärft. Für den Export solcher Autos ist die Vorlegung eines ergänzenden Dokumentenpakets erforderlich. U.a. ist die Bereitstellung der Verpflichtungen des Exporteurs und des Empfängers notwendig, dass die Güter nicht für den russischen Markt bestimmt sind. Darüber hinaus ist innerhalb von 40 Tagen nach dem Grenzübertritt eine Kopie der Zollerklärung vorzulegen, die bestätigt, dass das Auto in Russland nicht verzollt wurde. 

Beim Reexport oder Transit eines Autos kann es nach Belarus nur der Autobesitzer ausführen.

Quelle: Customs of the Republic of Lithuania

  • 03.06.2024 - Litauen 

Ab dem 03.06.2024 wird das Einfuhrverbot für 2,8 Tausend in Belarus und Russland hergestellte Waren nach Litauen eingeführt. Das Verbot umfasst vorwiegend landwirtschaftliche Produkte (darunter Fleisch, Fisch, Milch, Eier, Honig, Gemüse, Nüsse und Früchte, Kaffee, Tee, Getreide, Mehl, Öle und Fette, Zucker, Kakao, alkoholfreie und alkoholische Getränke, Essig), Tierfutter und Lebensmittelindustrieabfälle, Tabak usw.

Quelle: Government of the Republic of Lithuania

  • 01.06.2024 - Tschechische Republik

Für den Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2026 setzt die Tschechische Republik einige Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Belarus aus. 

Demnach unterliegen die Einkünfte wie Dividende und Prozente von der Veräußerung des Eigentums der Steuerinländer der Republik Belarus aus den Quellen in der Tschechischen Republik der Besteuerung zu den Sätzen und laut dem durch die Gesetzgebung der Tschechischen Republik vorgeschriebenen Verfahren.

QuelleMinisterium für Steuern und Abgaben der Republik Belarus

  • 29.05.2024 - Polen

Das Innenministerium von Polen hat den größten Hersteller von Speisesalz in den GUS-Staaten und Europa OJSC Mozyrsalt auf die Sanktionsliste aufgenommen. Die Beschränkungen sehen das Einfrieren aller Geldmittel und wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens in Polen vor. Die Sanktionen schließen auch die Produkte von öffentlichen Beschaffungen aus.
QuelleInnenministerium von Polen

  • 25.04.2024 - Litauen 

Litauen hat die Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen sowie bestimmte Rechtshandlungen gegenüber Bürgern von Russland und Belarus um ein Jahr bis zum 05.02.2025 verlängert. Als neue restriktive Maßnahme wurde ein Einfuhrverbot für Agrarprodukte und Futtermittel russischer oder belarussischen Herstellung nach Litauen eingeführt. Eine Liste verbotener Güterpositionen wird durch die Regierung verabschiedet.

QuelleLietuvos Respublikos Seimas

  • 26.02.2024

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegenüber Belarus noch um ein Jahr bis zum 28. Februar 2025 verlängert. 

QuelleEuropean Council

  • 23.02.2024 

Die Europäische Union hat das 13. Sanktionspaket gegenüber Russland verabschiedet. Das neue Paket wurde um 106 natürliche und 88 juristische Personen ergänzt. Die Beschränkungen betreffen u.a. drei Unternehmen des militärisch-industriellen Sektors von Belarus sowie mehrere natürliche Personen.

QuelleEuropean Commission

  • 22.02.2024 - Lettland

Lettland hat die Einfuhr von Agrar- und Futtermittelproduktion aus Belarus und Russland für den Verbrauch in Lettland verboten. Das Verbot umfasst Agrar-, Vieh- und Fischereiproduktion sowie verarbeitete Produkte der ersten Stufe. Das Einfuhrverbot gilt bis Juli 2025.

Die Einschränkungen gelten auch bei der Einfuhr belarussischer und russischer Produkte aus Drittländern. Das Verbot betrifft nicht die landwirtschaftliche Produktion, die über Lettland in andere EU-Länder transportiert wird.

QuelleThe Parliament of Latvia

  • 21.02.2024 - Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat das Verbot auf die Erteilung von Visa an Bürger von Russland und Belarus für unbestimmte Frist verlängert.

Die Ausnahme bilden die Bürger, die humanitäre Visa beantragen, sowie Familienangehörige von EU-Bürgern und Bürgern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem ständigen Wohnsitz in der EU. Visa bzw. Aufenthaltsgenehmigungen können auch an Personen erteilt werden, wenn der Aufenthalt des Antragstellers im Interesse des Landes liegt. Das Verbot wurde erstmal im Juni 2022 eingeführt und anschließend bis zum 31.03.2024 verlängert

QuelleAußenministerium der Tschechischen Republik 

Weitere Sanktionen

  • 03.08.2023

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet. Mit diesen Maßnahmen wird das Exportverbot nach Belarus für eine Reihe von Gütern und Technologien erweitert, die zur militärisch-technischen Verbesserung des Landes beitragen.

Darüber hinaus wird ein zusätzliches Exportverbot für Schusswaffen und Munition sowie für Güter und Technologien eingeführt, die für den Einsatz in der Luft- und Raumfahrtindustrie geeignet sind.

Die restriktiven Maßnahmen gegenüber Belarus werden mit den verhängten Sanktionen in Bezug auf Russland weitgehend identisch.

QuelleEuropäische Kommission

  • 29.05.2023 - Polen

Das Innenministerium von Polen kündigte die Verhängung von Sanktionen gegenüber 365 Bürgern von Belarus an. Darüber hinaus werden die Finanzen von 20 Organisationen eingefroren.
Auf die Sanktionsliste wurden u.a. Abgeordnete, Vertreter örtlicher Verwaltung, Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden, Medienvertreter und Sportler aufgenommen. Es wird ihnen die Einreise nach Polen und in andere Schengen-Staaten untersagt, ihre Vermögenswerte werden eingefroren.

QuelleInnenministerium von Polen

  • 22.03.2023 - Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat das Verbot auf die Erteilung von Visa an Bürger von Russland und Belarus bis zum 31. März 2024 verlängert.

Das Verbot betrifft auch Bürger von Russland und Belarus, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen. Die Ausnahme bilden die Bürger, die humanitäre Visa beantragen, sowie Familienangehörige von EU-Bürgern und Bürgern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem ständigen Wohnsitz in der EU.

QuelleAußenministerium der Tschechischen Republik

  • 27.02.2023

Die Europäische Union hat die Sanktionen gegenüber belarussischen natürlichen und juristischen Personen um ein Jahr bis zum 28. Februar 2024 verlängert. Europäische Sanktionen betreffen 243 natürliche und 32 juristische Personen. Diese Liste wird seit 2012 geführt und ergänzt.

QuelleEuropean Council

  • 30.06.2022 - Tschechische Republik

Das Ministerium für Bildung der Tschechischen Republik hat beschlossen, die Möglichkeit des Universitätsstudiums für technische Fachrichtungen für Studenten aus Russland und Belarus einzuschränken. Der Beschluss basiert auf den verhängten Sanktionsbeschränkungen, die die technische Hilfe an natürliche Personen und Organisationen aus Belarus und Russland verbieten. Die Möglichkeit der Hochschulbildung wird als Bereitstellung solcher technischen Hilfe eingeschätzt. Mehrere hundert belarussische und russische Studenten werden gezwungen sein, das Studium zu beenden bzw. das Fach zu wechseln. Eine Alternative bleibt die Ausbildung in humanitären Berufen.

Quelle: Ministry of Education, Youth and Sports of the Czech Republic

  • 23.06.2022

Der Verband der europäischen staatlichen Postbetreiber PostEurop hat die Mitgliedschaft von OJSC «Russian Post» und RUE «Belpochta» im Verband ausgesetzt.
OJSC «Russian Post» und RUE «Belpochta» werden nicht mehr an der Besprechung und Ausarbeitung neuer Zollsysteme teilnehmen können, sie dürfen auch keine neuen Logistiktechnologien einführen und nicht an den gemeinsamen Projekten mit den Postämtern anderer Länder zur beschleunigten Zustellung mitwirken.
Die Beschränkungen traten am 23. Juni 2022 in Kraft und gelten bis zum 5. Oktober 2022.

Quelle: PostEurop  

  • 22.06.2022 - Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat die Erteilung von Visa an Bürger von Russland und Belarus ausgesetzt. Einreisevisa für die Tschechische Republik sowie die Aufenthaltserlaubnis werden bis März 2023 nicht ausgestellt. Die Ausnahme bilden humanitäre Visa. Die Entscheidung betrifft auch nicht Bürger von Russland und Belarus, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben und diese verlängern möchten, sowie Familienangehörige der Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik.

QuelleAußenministerium der Tschechischen Republik

  • 02.06.2022

Der EU-Rat hat das sechste Sanktionspaket gegenüber Russland und Belarus verabschiedet. Die vereinbarten Maßnahmen umfassen das teilweise Embargo für Öllieferungen aus Russland sowie die Abschaltung der 3 russischen Banken und der belarussischen Bank „Belinvestbank“ vom internationalen Zahlungssystem SWIFT. Seit Anfang März 2022 sind vom SWIFT Belagroprombank, die Bank Dabrabyt und die Entwicklungsbank der Republik Belarus abgeschaltet.
Das sechste Paket von EU-Sanktionen umfasst auch Beschränkungen gegenüber 12 Bürgern und 8 Unternehmen von Belarus, darunter JSC Belaruskali, JSC Belarusian Potash Company, JSC Naftan, dem größten Tabakhersteller in Belarus JSC Grodno Tobacco Factory Neman und dem privaten Hersteller von Tabakprodukten LLC Inter Tobacco, dem Hersteller von Kommunalfahrzeugen JSC Managing Company of Holding Belkommunmash und dem größten Logistikbetreiber in Belarus - dem staatlichen Unternehmen Beltamozhservice. Die Sanktionen wurden auch gegenüber Belteleradiocompany - National State Television and Radio Company of the Republic of Belarus verhängt.
Quelle European CouncilWebsite der Europäischen Union

  • 19.05.2022

Am 19. Mai 2022 wurde vom Europäischen Parlament eine Resolution angenommen, die zur Ausweitung aller gegenüber Russland verhängten Sanktionen auf Belarus auffordert.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments begrüßten die Vorschläge der Europäischen Kommission zum sechsten Sanktionspaket und forderten, dass alle gegenüber Russland verhängten EU-Sanktionen strikt gespiegelt auch gegenüber Belarus in allen künftigen Sanktionsrunden angewendet werden.

Quelle: European Parliament

  • 04.05.2022 - Geplante EU-Sanktionen gegenüber Belarus im Rahmen des sechsten EU-Sanktionspakets

Im Rahmen der Ausarbeitung des sechsten EU-Sanktionspakets schlägt die Europäische Union vor, die Liste der vom internationalen SWIFT-Zahlungssystem getrennten belarussischen Banken zu erweitern. Seit Angang März 2022 sind vom SWIFT Belagroprombank, die Bank Dabrabyt und die Entwicklungsbank der Republik Belarus abgeschaltet.
Darüber hinaus können die Sanktionen gegenüber JSC Belaruskali, JSC Belarusian Potash Company und Raffinerie JSC Naftan verhängt werden.
Am 21. Juni 2021 verhängten die USA die Sanktionen gegenüber JSC Belaruskali.
Am 24. Juni 2021 führte die EU die Beschränkungen u.a. für die Einfuhr einiger Gruppen von Kaliumerzeugnissen und Düngemitteln aus Belarus in die EU-Länder ein. Am 2. März 2022 hat die EU Handelsbeschränkungen auf beinahe alle Kaliumchloridprodukten aus Belarus erweitert. Gegenüber JSC Belaruskali und JSC Belarusian Potash Company wurden bisher seitens der EU keine Sanktionen verhängt.

Quelle: Bloomberg

  • 26.04.2022 - Polen

Polen hat die Sanktionen gegenüber belarussischen und russischen Personen verhängt, darunter 15 natürlichen Personen und 35 Unternehmen.
Auf die Sanktionsliste wurde das Unternehmen BELOIL Polska Sp.  z o.o. aufgenommen, das sich im Besitz von Production Association Belorusneft und «Belarusian Oil Company» CJSC befindet. Seine Konten und Vermögenswerte werden eingefroren, das Unternehmen wird an öffentlichen Ausschreibungen nicht teilnehmen dürfen. Restriktive Maßnahmen treten am 26. April in Kraft.

QuelleMinistry of the Interior and Administration of the Republic of Poland

  • 22.04.2022

Der EU - Rat hat angekündigt, dass sich Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Bosnien und Herzegowina den durch die Verordnung des EU-Rates vom 08.04.2022 verhängten Sanktionen gegenüber Belarus angeschlossen haben. Von den Sanktionen wurden der Finanzsektor und das Transportsystem der Republik Belarus betroffen.
QuelleWebportal European Western BalkansEuropean Council

  • 08.04.2022 - Finnland

Im Rahmen der Verschreibung des fünften Pakets von EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus hat Finnland ab dem 9. April ein Einreiseverbot für belarussische kommerzielle Fahrzeuge (LKWs und Kleinbusse) verhängt.

QuelleFinnish Customs

  • 08.04.2022 - Finnland

Der staatliche Postbetreiber von Finnland Posti Group Corporation stellt den Versand von Briefen und Paketen zwischen Finnland und Belarus ab dem 11. April ein.

QuellePosti Group Corporation

  • 08.04.2022

Die EU hat das fünfte Sanktionspaket gegenüber Russland verabschiedet. Das Paket umfasst insbesondere die Einfrierung von Vermögenswerten mehrerer russischer Banken, ein Verbot der Einfuhr von Kohle aus der Russischen Föderation ab August 2022, ein Waffenembargo und ein Verbot der Ausfuhr von Hightech-Gütern nach Russland.

Durch die Verordnung des EU-Rates Nr. 2022/577 vom 8. April 2022 wurde ab 9. April 2022 den in Belarus niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen verboten, im Gebiet der EU Güter auf der Straße, auch zu Zwecken der Durchfuhr, zu befördern. 

Das Verbot gilt nicht für Kraftverkehrsunternehmen, die Postsendungen im Rahmen des Universaldienstes befördern. Die zuständigen Behörden eines EU-Mitgliedstaats können die Beförderung von Gütern durch ein in Belarus niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen genehmigen, wenn eine solche Beförderung erforderlich ist für
 

  1. den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz in die Union,
  2. den Kauf, die Einfuhr oder den Transport von pharmazeutischen, medizinischen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, einschließlich Weizen und Düngemittel deren Kauf, Einfuhr oder Transport nach diesem Beschluss gestattet ist,
  3. humanitäre Zwecke, oder
  4. die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Belarus, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Belarus, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

In Deutschland ist für die Prüfung der Ausnahmefälle und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Auf Anfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hat die Behörde das Antragsformular ELAN-K2 bereitgestellt, mit dem Unternehmen eine Befreiung vom EU-Güterbeförderungsverbot beantragen können. Die Ausnahmegenehmigungen können grundsätzlich über das elektronische BAFA-Antragsportal ELAN-K2 Ausfuhr und auch über die E-Mail-Adresse embargo-transport@bafa.bund.de beantragt werden.

Der Antragssteller ist das Transportunternehmen. Auch können die Güterempfänger den Antrag für die Transportunternehmen stellen.

Nach Auskunft des BAFA muss die Genehmigung für jede Warenpartie einzeln eingeholt werden. Eine Befreiung für mehrere Warensendungen gleichzeitig ist derzeit nicht möglich. Die Frage der Anerkennung von BAFA-Befreiungen auch in Transitländern wird derzeit geklärt.

Quelle: European Council

Weitere Sanktionen

  • 07.04.2022 - Lettland

Die lettische Bankengruppe Swedbank hat beschlossen, alle Finanztransaktionen mit Russland und Belarus einzustellen. Zahlungen nach Belarus oder Russland sind bis einschließlich 20. April möglich, Überweisungen aus diesen Ländern bis einschließlich 6. Mai. Dabei können gesonderte Ausnahmen gelten, beispielsweise wird die Swedbank weiterhin Zahlungen verarbeiten, die an bestimmte soziale Gruppen gerichtet sind – es handelt sich um Kunden, die Renten- oder Leistungszahlungen aus diesen Ländern erhalten.

Quelle: Swedbank

  • 07.04.2022 - Lettland

Die Saeima von Lettland hat Änderungen zum Gesetz „Über die Einwanderung“ genehmigt, die die Aussetzung der Erteilung von primären befristeten Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger der Russischen Föderation und der Republik Belarus bis zum 30. Juni 2023 vorsehen.
Ausnahmen sind Fälle aufgrund von Familienzusammenführung, internationalem Schutz, Erwerbstätigkeit, Studien- oder Ausbildungsbedarf sowie nationalen Interessen oder humanitären Erwägungen.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann im Zusammenhang mit einer Beschäftigung nach EU-Recht oder der Notwendigkeit einer Beschäftigung in einem Unternehmen erlangt werden, dessen Kapital zu mindestens 51 % im Besitz von Bürgern oder juristischen Personen von Ländern ist, die Mitglieder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind und die ihre Aktivitäten von Russland oder Belarus nach Lettland verlagern.

Quelle: The Saeima of the Republic of Latvia

  • 07.04.2022 - Estland

Estland hat beschlossen, keine Aufenthaltsgenehmigungen mehr an Bürger von Belarus und Russland auszustellen. Die Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeit und Geschäftstätigkeit wird eingestellt.

QuelleMinistry of Interior of the Republic of Estonia

  • 28.03.2022

In ihrer Empfehlung fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten, zu prüfen, ob russischen und belarussischen Staatsangehörigen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine auf einer EU-Sanktionsliste stehen, die durch einen „goldenen Pass“ verliehene Staatsbürgerschaft aberkannt werden sollte. Ebenso sollten sanktionierten russischen und belarussischen Staatsangehörigen Aufenthaltstitel, die auf der Grundlage von Aufenthaltsregelungen für Investoren erteilt wurden, nach einer Einzelfallprüfung und im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den Grundrechten und dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten unverzüglich entzogen werden.

QuelleEuropäische Kommission

  • Am 09.03.2022 hat der Rat der Europäischen Union die neuen Sanktionen gegen den Finanzsektor von Belarus abgestimmt.

Die vereinbarten Maßnahmen umfassen:

·        die Beschränkung für die Belagroprombank, die Bank Dabrabyt und die Entwicklungsbank der Republik Belarus sowie deren belarussische Tochtergesellschaften auf die Bereitstellung von spezialisierten Finanzkommunikationsdiensten (SWIFT);

·        Verbot der Transaktionen mit der Nationalbank von Belarus sowie der Finanzierung von Handel und Investitionen;

·        die erhebliche Begrenzung der Finanzzuflüsse aus Belarus in die EU, indem die Annahme von Einlagen von über 100.000 € von belarussischen Staatsangehörigen oder Einwohnern verboten wird;

·        Verbot der Bereitstellung von Euro-Banknoten für Belarus

QuelleEuropean Council

  •  02.03.2022

Am 02.03.2022 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, gezielte restriktive Maßnahmen gegen 22 ranghohe Angehörige der belarussischen Streitkräfte zu verhängen.

Darüber hinaus hat der Rat auch beschlossen, gegen Belarus weitere Handelsbeschränkungen für Güter zu verhängen, die für die Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Stoffen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen, Kaliumchlorid, Holzprodukten, Zementerzeugnissen, Eisen- und Stahlerzeugnissen und Gummiwaren verwendet werden.

Weitere Beschränkungen wurden auch für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien sowie von bestimmten fortgeschrittenen Gütern und Technologien, die zur militärischen, technologischen sowie verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten, eingeführt, ferner auch Beschränkungen für die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.

QuelleEuropean Council

  • Erläuterung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verordnung des EU-Rates Nr. 2022/355 vom 02. März 2022

Laut Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind die Holzwaren wie z.B. Holzpaletten (EURO-Paletten oder Einwegpaletten), Holz-Verpackungskisten, gebrauchte Kabeltrommeln aus Holz, die ausschließlich für Verpackungs- bzw. Versendungs-/Beförderungszwecke verwendet werden und nicht Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind, nicht von den Einfuhrverboten des Artikel 1o der Verordnung umfasst.

Auch sind die Transportbehältnisse aus Eisen oder Stahl (z.B. Transportboxen, Container), die ausschließlich für Verpackungs- bzw. Versendungs-/Beförderungszwecke verwendet werden und nicht Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind, nicht von den Einfuhrverboten des Artikel 1q der Verordnung umfasst.

QuelleBundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzVerordnung des EU-Rates Nr. 2022/355 vom 02. März 2022

  • 27. Februar 2022

 Am 27. Februar 2022 hat die EU im Zusammenhang mit der Anerkennung der Unabhängigkeit der selbsternannten "DNR" und "LNR" (der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk) und der anschließenden Sonderoperation Russlands in der Ukraine eine aktualisierte Sanktionsliste (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0332&from=EN ) veröffentlicht, die natürliche und juristische Personen aus Russland und Belarus (670 Positionen) umfasst.

QuelleEuropean Council

  • 25. Februar 2022 

Am 25. Februar 2022 verlängerte die EU die persönlichen Sanktionen gegen Belarus um ein weiteres Jahr - bis zum 28. Februar 2023, die Beamten und Vertreter der Sicherheitsbehörden umfassen.

Zuvor hatte die EU die Finanzsanktionen gegen «Development Bank of the Republic of Belarus» und «Bank Dabrabyt» ausgeweitet. Diese Banken und die zuvor in der Liste eigetragenen «Belarusbank», «Belinvestbank» und «Belagroprombank» haben weiterhin keine Möglichkeit, Kredite für mehr als 90 Tage anzuziehen, sowie Transaktionen mit Wertpapieren mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen durchzuführen.

QuelleEuropäische Kommission

  • 24.02.2022 - Deutschland

Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen), Garantien für Ungebundene Finanzkredite und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am 24.02.2022 ausgesetzt. Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.
Darüber hinaus hat der Interministerielle Ausschuss entschieden, alle bestehenden Deckungen unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) für zukünftige Lieferungen und Leistungen aufzuheben. Für humanitäre Güter können Ausnahmen auf Antrag bewilligt werden.

QuelleEuler Hermes Aktiengesellschaft

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