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Änderungen des Steuergesetzbuches der Republik Belarus ab 1. Januar 2024

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Am 1. Januar 2024 traten die Änderungen zum Steuergesetzbuch der Republik Belarus in Kraft, die durch das Gesetz Nr. 327-З vom 27.12.2023 verabschiedet wurden.

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Am 1. Januar 2024 traten die Änderungen zum Steuergesetzbuch der Republik Belarus in Kraft, die durch das Gesetz Nr. 327-З vom 27.12.2023 verabschiedet wurden. 

 

Das Gesetz sieht wesentliche Änderungen im nationalen Steuersystem vor. Die Neuerungen im Allgemeinen Teil des Steuergesetzbuches betreffen u.a. Steuererklärungen (Berechnungen), Rechnungslegungsgrundsätze, Erfüllung steuerlicher Pflichten, Anwendung von Methoden der Transferpreisbildung und Steuerkontrolle.

 

Die Änderungen im Besonderen Teil bewirken erhebliche Anpassungen bei der Besteuerung von juristischen Personen und Einzelunternehmern sowie natürlichen Personen, darunter in Bezug auf Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer, Einkommensteuer, Transportsteuer, Immobiliensteuer, Grundsteuer.

 

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus

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