Durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 181 vom 14. März 2024 wurde die Liste der Waren ausgeweitet, deren Einfuhr und Verkauf in Belarus verboten ist (verabschiedet durch die Verordnung Nr. 700 vom 06.12.2021).
Die Liste wird durch folgende Güter aus Litauen ergänzt: eingediсkte Milch und Sahne, Früchte und Nüsse, Kaffee, Fruchtsäfte, Wasser, Essig, Strumpfwaren, einige Baumaterialien, Kühl- und Gefrierschränke.
Die restriktiven Maßnahmen gelten nicht für die Einfuhr von Waren durch Bürger zum persönlichen Gebrauch.