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Die Europäische Union weitete restriktive Maßnahmen gegenüber Belarus aus

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Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1864 des Rates vom 29. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP und der Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wurden seitens der Europäischen Union gegenüber Belarus ab 1. Juli 2024 weitere Sanktionen verhängt.

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© Getty Images

Mit diesen Sanktionen wird das Ziel verfolgt, mehrere der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland widerzuspiegeln. Die Sanktionen umfassen u.a.:

·        ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie von Luxusgütern nach Belarus,

·        ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen, einschließlich Rohöl, aus Belarus,

·        ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen,

·        ein umfassenderes Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im EU-Gebiet,

·        eine Verpflichtung für EU-Ausführer, die sogenannte „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ in künftige Verträge aufzunehmen,

·        weitere Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken.

 

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024

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