Mit diesen Sanktionen wird das Ziel verfolgt, mehrere der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland widerzuspiegeln. Die Sanktionen umfassen u.a.:
· ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern der Seeschifffahrt sowie von Luxusgütern nach Belarus,
· ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und Mineralerzeugnissen, einschließlich Rohöl, aus Belarus,
· ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen,
· ein umfassenderes Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im EU-Gebiet,
· eine Verpflichtung für EU-Ausführer, die sogenannte „Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus“ in künftige Verträge aufzunehmen,
· weitere Maßnahmen gegen Umgehungspraktiken.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024