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In Belarus wird für EU-Kraftfahrzeuge die Gebühr bei der Einfahrt zu speziell ausgewiesenen Orten für Frachtbetrieb und Umladung eingeführt

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Durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 37 vom 16.01.2024 wurde ab dem 22.01.2024 eine Gebühr für die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge bei der Einfahrt und Unterbringung am ersten Tag an den speziell ausgewiesenen Orten für Frachtbetrieb und Umladung eingeführt.

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Durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 37 vom 16.01.2024 wurde ab dem 22.01.2024 eine Gebühr für die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge bei der Einfahrt und Unterbringung am ersten Tag an den speziell ausgewiesenen Orten für Frachtbetrieb und Umladung eingeführt.

Die Gebühr für die jeweilige Dienstleistung pro Fahrzeug beträgt 3 Basiswerte, inkl. MWSt, bzw. 120 BYN (ca. 35 Euro).   

 

Quelle: Nationales Rechtsportal der Republik Belarus

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