Für den Export solcher Autos ist die Vorlegung eines ergänzenden Dokumentenpakets erforderlich. U.a. ist die Bereitstellung der Verpflichtungen des Exporteurs und des Empfängers notwendig, dass die Güter nicht für den russischen Markt bestimmt sind. Darüber hinaus ist innerhalb von 40 Tagen nach dem Grenzübertritt eine Kopie der Zollerklärung vorzulegen, die bestätigt, dass das Auto in Russland nicht verzollt wurde.
Beim Reexport oder Transit eines Autos kann es nach Belarus nur der Autobesitzer ausführen.