Diese Maßnahme wurde als Reaktion auf die Teilaussetzung des Abkommens seitens Belarus getroffen. Durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus vom 07.03.2024 Nr. 164 „Über die Steuerfragen“ wurden einzelne Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens in Bezug auf 27 Länder, darunter Deutschland, bis zum Jahresende 2026 ausgesetzt.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen