Durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus Nr. 395 vom 21. Juli 2025 wurden die Änderungen an der Verordnung des Ministerrats Nr. 299 vom 19. April 2024 vorgenommen.
Zuvor wurde durch die Verordnung Nr. 299 eine Beschränkung eingeführt - ein Genehmigungsverfahren für die Auszahlung von Gewinnen und Dividenden an ausländische Eigentümer aus unfreundlichen Ländern vom 24. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Die Beschränkungen gelten für ausländische Unternehmen, die auf der Liste der unfreundlichen Länder stehen (festgelegt durch die Verordnung des Ministerrates Nr. 209 vom 6. April 2022.
Die neue Verordnung des Ministerrats Nr. 395 verlängert die Beschränkungen für Dividendenzahlungen an Eigentümer aus unfreundlichen Ländern bis Ende 2026.
Darüber hinaus ist für den Erhalt aller Zahlungen die Genehmigung der örtlichen Exekutivkomitees erforderlich, unabhängig von der Höhe des Betrags. Zuvor galt solches Verfahren nur für Beiträge, die 80 Tausend Basiseinheiten (3,36 Mio. BYN) pro Jahr überschritten.
Eine wichtige Änderung ist die Einführung von zwei verschiedenen Regelungen für Zahlungen: bis zu und über 20 Tausend Basiseinheiten (840 Tausend BYN pro Jahr).
- Für Zahlungen bis zu 20 Tausend Basiseinheiten müssen die Unternehmen mindestens 70 % der Beschäftigtenzahl behalten und dürfen keine Verbindlichkeiten haben.
- Für höhere Zahlungen gelten zusätzliche Bedingungen: das Dividendenvolumen darf 50 % der durchschnittlichen ausländischen Direktinvestitionen innerhalb von letzten fünf Jahren nicht überschreiten, das Unternehmen muss rentabel sein, und das Durchschnittsgehalt muss mindestens das 3,5-fache des Mindestlohns betragen (für die Anwohner des Hi-Tech Parks - 11,5 Mindestlöhne).
Die Anwohner des Hi-Tech Parks erhalten eine teilweise Befreiung – für sie gilt das Investitionsvolumenkriterium nicht, sofern die Gehaltsanforderungen erfüllt sind.
Die Änderungen treten ab dem 24. Juli 2025 in Kraft.