Am 06. Juni wurde das Gesetz Nr. 150-3 „Über die staatliche Registrierung und Liquidation von Wirtschaftssubjekten“ veröffentlicht. Das Gesetz sieht eine Reihe von Änderungen in der Regelung der staatlichen Registrierung und Liquidation von Wirtschaftssubjekten vor.
Im Bereich der staatlichen Registrierung:
- die Ausstellung eines Zeugnisses über die staatliche Registrierung einer juristischen Person wird abgeschafft;
- es werden Besonderheiten bei der Registrierung juristischer Personen festgelegt, die auf Grund eines Musterstatuts handeln;
- es wird die Pflicht zur Bestätigung des Fehlens bestimmter Arten von Verbindlichkeiten eingeführt.
Im Bereich der Liquidation:
- die vom Eigentümer festgelegte Liquidationsfrist beträgt 12 Monate;
- die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers einer juristischen Person werden auf den Liquidator übergeben;
- die Mehrfachanmeldung und -beendigung des Liquidationsverfahrens wird eingeschränkt;
- es ist vorgesehen, dass der Gesellschafter einer juristischen Person und der Liquidator bei Verstößen gegen die Liquidationsordnung haftbar gemacht werden können.
Die meisten Bestimmungen des Gesetzes treten am 01.07.2027 in Kraft.