Am 1. Januar 2026 traten die Änderungen zum Steuergesetzbuch der Republik Belarus in Kraft, die durch das Gesetz Nr. 127-З vom 30.12.2025 verabschiedet wurden. Das Gesetz umfasst eine Reihe von Änderungen im belarussischen Steuersystem.
Wichtige Änderungen im Überblick:
- Vorübergehende Einschränkungen für verschuldete Steuerzahler;
- Entfall der Rechtsmittelmöglichkeit gegen Abhilfeforderungen;
- Erweiterte Vor-Ort-Prüfungen im Insolvenzverfahren;
- Einbeziehung von Experten bei Kassenprüfungen;
- Neue Kriterien für die Einstufung als Großsteuerzahler;
- Direkte Einziehung von Steuern und Zuschlägen von Einzelunternehmern;
- Anpassung des vereinfachten Ausgabenabzugs für Einzelunternehmer.