Die Liste der für die Ausfuhr verbotenen Waren umfasst einige medizinische Materialien und Erzeugnisse, Laborglaswaren, Behälter, Zisternen und Tanks, verschiedene Werkzeuge, Kessel, Turbinen, Verbrennungsmotoren, Pumpen, Kühlschränke, Gefrierschränke, Geschirrspüler, Lader, landwirtschaftliche Maschinen und verschiedene Werkzeugmaschinen, Monitore, Eisenbahnlokomotiven und Waggons, Fahrzeuge, Traktoren, Fahrgestelle usw. Insgesamt enthält die Liste 254 Warenarten.
Das Dokument gilt nicht für Produkte belarussischer und russischer Herkunft sowie für Transitwaren. Humanitäre Hilfe, Fahrzeuge des internationalen Transports sowie betreffende Ersatzteile, wiederverwendbare Verpackungen fallen auch nicht unter das Verbot. Darüber hinaus sieht die Verordnung die Möglichkeit der Ausfuhr der gelisteten Waren mit einmaligen Lizenzen vor, für deren Genehmigung regionale Exekutivkomitees (Exekutivkomitee der Stadt Minsk) zuständig sind.
Die Verordnung tritt am 22. März 2022 in Kraft und gilt für sechs Monate.